IndivArbR- Abmahnung Flashcards

1
Q

Was versteht man unter einer Abmahnung

A

= Vorstufe zur Kündigung

  • AG macht mit der Abmahnung den AN auf ein Fehlverhalten aufmerksam u fordert ihn dazu auf, dieses künftig zu unterlassen, da andernfalls mit weiteren arb.rechtl Konsequenzen zu rechnen ist
  • genannt in §314 II
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was ist das Ziel einer Abmahnung?

A
  • AN soll eine Rückkehr zu vertragsgerechtem Verhalten ermöglicht werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wann ist eine Abmahnung erforderl?

A

= Abmahnung immer dann erforderl, wenn durch eine Verhaltensänderung des AN die ordentl Vertragserfüllung weiterhin mögl wäre

  • regelm, aber nicht zwingende Voraussetzung einer Kündigung (nicht bei krassen Verstößen zB Schmiergeld/ Straftat)
  • NICHT wenn PV so schwerwiegend, dass AN von vornherein nicht mit der Billigung seines Verhaltens rechnen konnte u sich darüber im Klaren sein musste, dass er seinen Arb.platz aufs Spiel setzt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Was ist bei einer Kündigung nachdem abgemahnt wurde zu beachten?

A
  • Abmahnung muss einschlägig sein u keine vollkommen andere PV vorliegen die nichts mit Abmahnung zu tun hat
  • ABER: wegen des abgemahnten Verhaltens kann nicht mehr gekündigt werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Abgrenzung Ermahnung zur Abmahnung

A
  • Beanstandung als Ausdruck des vertragl Rügerechts OHNE Kündigungsandrohung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Welche drei Bestandteile/ Funktionen enthält eine Abmahnung?

A
  1. Dokumentations-/ Hinweisfkt: Feststellung der PV
  2. Erinnerungsfkt: Aufforderung künftig besser zu arbeiten
  3. Warnfkt: Androhung der Kündigung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Formerfordernis der Abmahnung

A
  • grds formfrei

- aus Beweisgründen sollte sie aber schriftlich erfolgen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Hat der BR hinsichtl der Abmahnung ein MbR?

A
  • Nein, mb-frei
  • > indiv.vertragl Rügerecht
  • Ausnahme: Abmahnung hat über die Ermahnungs- u Warnfkt hinaus den Charakter einer Strafe (Betriebsbuße)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

AGL für Abmahnung

A
  • §314 II 1 iVm AV
    a. aus AV
  • vertragl Rügerecht, das jedem Vertragspartner zusteht um den anderen Teil auf Vertragsverletzung u Konsequenzen hinzuweisen

b. §314 II 1
- Voraussetzung der Kündigung von DauerSV, die das Verh.m.keitsprinzip konkretisiert (ultima ratio)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Rechtsnatur der Abmahnung

A

= gesch.ähnl Hdlung auf die Vorschriften über WE entsprechend anzuwenden sind

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Schema: Wirksamkeit einer Abmahnung

A

I. Formelle Voraussetzungen

  1. Abmahnung durch berechtigte Person
  2. hinr Bestimmtheit
    a. konkr Beschreibung der PV
    b. Beanstandung des Verhaltens (Hinweis)
    c. Aufforderung zu vertragsgem Verhalten (Ermahnung)
    d. Androhung von arbeitsrechtl Konsequenzen (Warnung)
  3. formfrei
    - aber aufgrund der Beweisführung schriftl zu empfehlen
  4. Zugang der Abmahnung

II. Mat Voraussetzungen:

  1. vertragswidriges Verhalten (HLP/NLP)
  2. kein Verstoß gg höherrangiges Recht durch Weisung
  3. Grenze der Weisungsbefugnis durch MbR des BR
  4. Ausübung des Weisungsrechts nach billigem Ermessen §315
    - im Wege praktischer Konkordanz Ausgleich kollidierender GR des AN u AG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Wer ist zu Abmahnung berechtigt?

A

= jeder Vorgesetzte, der Weisungen hinsichtl Zeit, Ort u Art u Weise der arbeitsvertragl geschuldeten Leistung erteilen darf

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

AGL für Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

A
  1. Lit: §1004 I 1 analog iVm Art.2 I, 1 I (APR)
    - ungerechtfertigte Abmahnung kann berufl Weiterentwicklung des AN behindern u ihn so in seiner Persönl.keitsentwicklung beeinträchtigen
  2. Rspr: §§242, 1004 I 1 analog
  3. aA: §§611a, 241 II

-> versch Ansichten führen aber nicht zu untersch Ergebnissen, deshalb kein Streitentscheid erforderl

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Schema: Anspr auf Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte

A

I. AGL

II. RW Beeinträchtigung des APR

  • wenn ein unzutreffendes Bild des AN in dienstl od pers Hinsicht entsteht od Verhalten rechtl unzutreffend bewertet
  • unzulässig bei inhaltl Unrichtigkeit des Vermerks
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly