IndivArbR- Krankheit Flashcards

1
Q

Entgeltfortzahlung allg

A
  • AN hat Anspruch gg AG auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen, 100% der regulären Verbindung
  • bei Überschreitung max. 78 Wochen von gesetzl Krankenversicherung iHv 70%
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2
Q

Schema: Entgeltfortzahlung §3 I 1 EFZG (str)

A

I. Anspr entst: AV

II. Anspr untergegangen §326 I 1

  1. Ohne Arbeit kein Lohn
  2. Ausnahme im Krankheitsfall §3 EFZG
    a. Anspruchsteller ist AN §1 EFZG
    b. Erfüllung der Wartezeit (4 Wochen) §3 III EFZG
    c. Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit §3 I 1 EFZG
    aa) Krankheit
    bb) Arbeitsunfähigkeit
    cc) Kausalität zw krankheitsbedingter AU u Arbeitsverhinderng

d. Kein Verschulden gegen sich selbst

e. Umfang der EFZG
aa. Dauer der EFZG §3I 1 (bis max 6 Wochen)
bb. Mehrfache AU §3I 2
cc. Lohnausfallprinzip §4 I (100% des Lohnes)

III. Anspr durchsetzbar? LVWR

a) Anzeige-/Nachweispflichten §7 Nr1
b) Pflichten der Legalzession §7 Nr.2

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3
Q

“Arbeitsunfähigkeit”

A

wenn AN außer Stande ist, die ihm nach dem AV obliegende Arbeit zu verrichten, od dies nur tun kann unter der Gefahr, seinen Zustand zu verschlechtern

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4
Q

Mehrfache AU §3 I 2 EFZG

1. Dieselbe Krankheit ist Auslöser für AU (Fortsetzungserkrankung)

A
  • AG ist ist nur einmal für 6 Wochen zur EFZG verpflichtet
    Außer
  • mind 6 Monate nicht infolge deselben Krankheit
  • seit Beginn der AU eine Frist von 12 Monaten abgelaufen
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5
Q

Mehrfache AU

2. AU beruht auf anderer Krankheit

A
  • uneingeschränkter Anspruch

- Einheit des Verhinderungsfalls (gleichzeitige/ überlappende Erkrankung

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6
Q

“Verschulden gg sich selbst”

A

AN verstößt gröblich gg das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten (sodass es unbillig wäre, die Folgen des Verstoßes auf den AG abzuwälzen)

  • kein Verschuldensmaßstab nach §276, denn wenn jede leichte FL zum Verlust des Anspr auf EFZ führen würde, würde §3 EFZG regelm leer laufen
  • ein gröblicher Verstoß ist nur bes leichtfertiges, außerordentlich grob fl od vorsätzl Verhalten
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7
Q

Freizeitunfall

A
  • bei bes gefährlichen Sportarten (bis heute hat BAG noch keine Sportart als gefährlich eingestuft)
  • bei völliger Missachtung der in der jeweiligen Sportart anerkannten Regeln u Sorgfaltspflichten
  • bei erkennbar deutlicher Überschätzung der eigenen Fähigkeiten u Kräfte
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8
Q

Leistungsverweigerungsrecht §7 I Nr.1 EFZG

A

” keine Lohnzahlung bei Nichtvorlage einer ärztl Bescheinigung oder AN kommt Pflichten nicht nach”

  • Verletzung der Anzeige-/Nachweispflicht §5 EFZG
  • ACHTUNG: AN muss Verletzung der Nachweispflicht zu vertreten haben
  • ACHTUNG: nur vorläufig! nachträgliche Vorlage lässt LVWR rückwirkend wieder entfallen (“solange”)
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9
Q

Leistungsverweigerungsrecht §7 I Nr.2 EFZG

A
  • AG ist berechtigt, Fortzahlung zu verweigern, wenn AN Übergang eines SE-Anspr gg einen Dritten auf AG verhindert
  • zB AN wird angefahren u verzichtet ggü Halter auf SE
  • kein doppelter finanz Ausgleich für AN
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10
Q

Anzeigepflicht §5 I 1

A
  • unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) §121 I 1
  • idR am ersten Krankheitstag
  • zunächst genügt subj Bewertung des AN
  • nach Arztbesuch Pflicht zur Präzisierung
  • keine Formpflicht
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11
Q

Nachweispflicht §5 I 2

A
  • bei mehr als 3 Tagen Nachweis durch ärztl Bescheinigung

- spätestens am darauffolgenden Werktag vorzulegen

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12
Q

Berechnungsmethode der Höhe des fortzuzahlenden Entgelts §4 I

A
  • Lohnausfallprinzip (100% des Lohnes)

- nach Bruttolohn

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13
Q

AGL Krankengeld von Krankenkasse

A

§§44, 49 SGB V (grds 70%)

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14
Q

c) Kausalität zw krankheitsbedingter AU u Arbeitsverhinderung

A
  • krankheitsbedingte AU muss die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall sein
  • bei Doppelkausalität kein Anspr auf EFZG
  • ob die Arbeitsleistung allein wg der krankheitsbedingten AU nicht erbracht worden ist, muss anhand eines hypothetischen kausalverlaufs geprüft werden
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15
Q

Wer trägt Beweislast des Verschuldens bei §3 EFZG?

A
  1. eA: fehlendes Verschulden als TB-Voraussetzung von §3 EFZG
    -> dann würde den AN die Darlegungs- u Beweislast treffen
    (+) Wortlaut (“ohne dass ihn Verschulden trifft”)
  2. hM: fehlendes Verschulden als rechtshindernde Einwendung
    - > AG hat Voraussetzungen darzulegen u zu beweisen
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16
Q

Kann AG von Dritten bei einer gesetzl Verpflichtung zur EFZ an einen AN diese Kosten zzgl AG-Anteile zur Soz.versicherung ersetzt verlangen?

A
  • §6 EFZG: Anspr auf Ersatz besteht, wenn u soweit der AN aufgrund gesetzl Vorschriften von Dritten SE wg des Verdienstausfalls infolge der AU beanspruchen kann
  • zB aus §823 I wg Autounfall
17
Q

Kann ein AN EFZ geltend machen, wenn er zu Beginn der Krankheit noch keine 4 Wochen Wartezeit erfüllt?

A

= Anspr auf EFZ entsteht erst nach Ablauf der 4-wöchigen Wartezeit §3 III EFZG
- tritt die Erkrankung während der Wartezeit ein u setzt sich diese anschließend fort, so entsteht ein EFZ-Anspr für den nach Ablauf der Wartezeit liegenden Zeitraum (ab Zeitpkt, zu dem Wartezit abgelaufen ist)

18
Q

Beweiswert eines Attests

A

= hoher Beweiswert
= muss durch bes Umstände erschüttert werden
= bei Erschütterung muss AN beweisen