Strafrecht BT (26.06) Flashcards

1
Q

Buttermilchfall (OLG München, NStZ 2009, 390)

A

Täuschungsvorsatz?

Getäuscht über die Umstände, die eine Prämie garantieren. Keine Täuschung darüber, dass das Produkt abgelaufen ist.

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2
Q

Sportwettenfall

A

Anders bei: aktives Bestehen (widerspricht Geschäftsgrundlage der Wette).
Hier nur Informationsvorsprung ausgenutzt, der ihm zufällig zugefallen ist (Sonderwissen).
Sicheres Wissen, macht das einen Unterschied?

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3
Q

Warenterminoptionenfall

A

bei spekulativen Geschäften (und mich nicht über den Preis erkundige) bin ich selbst für die Folgen meines Handelns verantwortlich. Anders der BGH: Täuschung durch Unterlassen.

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4
Q

Ampullenfall

A

weit überhöhter Preis wird vom Markt bestraft. Aber bewusste Täuschung (gesagt) über den Preis, von anderweitigen Kaufbemühungen abgehalten.

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5
Q

Todesanzeigenfall

A

Opferschutz (BGH)

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6
Q

Geldumtauschfall

A

Bank muss ihren Bereich so organisieren, dass alles funktioniert.

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7
Q

Irrtum

A

hM Fehlvorstellung des Täters bereits dann hinreichend intensiv, wenn sie seinem “Mitbewusstsein” unterfällt.
Zwangsversteigerungsfall
ZVG erwartet nicht, dass der Versteigerer sich die Zahlungsfähigkeit bestätigen lässt.

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