Strafrecht BT (26.06) Flashcards
Buttermilchfall (OLG München, NStZ 2009, 390)
Täuschungsvorsatz?
Getäuscht über die Umstände, die eine Prämie garantieren. Keine Täuschung darüber, dass das Produkt abgelaufen ist.
Sportwettenfall
Anders bei: aktives Bestehen (widerspricht Geschäftsgrundlage der Wette).
Hier nur Informationsvorsprung ausgenutzt, der ihm zufällig zugefallen ist (Sonderwissen).
Sicheres Wissen, macht das einen Unterschied?
Warenterminoptionenfall
bei spekulativen Geschäften (und mich nicht über den Preis erkundige) bin ich selbst für die Folgen meines Handelns verantwortlich. Anders der BGH: Täuschung durch Unterlassen.
Ampullenfall
weit überhöhter Preis wird vom Markt bestraft. Aber bewusste Täuschung (gesagt) über den Preis, von anderweitigen Kaufbemühungen abgehalten.
Todesanzeigenfall
Opferschutz (BGH)
Geldumtauschfall
Bank muss ihren Bereich so organisieren, dass alles funktioniert.
Irrtum
hM Fehlvorstellung des Täters bereits dann hinreichend intensiv, wenn sie seinem “Mitbewusstsein” unterfällt.
Zwangsversteigerungsfall
ZVG erwartet nicht, dass der Versteigerer sich die Zahlungsfähigkeit bestätigen lässt.