Europarecht (24.05.17) Flashcards
Schumann-Erklärung
Kohle und Stahl (Bärenbeispiel)
Scheiterte an Französischer Nationalversammlung. Dann Jean Monet (Still-over-Effekte, Monet-Methode der kleinen Schritte). Führte zur EWG.
Nicht einfache Mehrheit, sondern qualifizierte, denn: kleine Staaten werden übergangen (In der Praxis wurde bei einstimmiger Entscheidungsfindung geblieben, weil sich Frankreich sperrte). Protofeuderalismus.
Normen verhindern
- Entstehung verhindern
- Anwendung auf mich selbst verhindern
Rechtsdurchsetzung soll so staatsähnlich funktionieren. Man will nach langen Verhandlungen, dass das Recht auch durchgesetzt wird (Kommission und EuGH). Rechtsetzung dagegen Einstimmigkeit.
Problem: Preis für die Einstimmigkeit im Rechtsetzungsprozess = viele Normen werden nicht durchgesetzt. Recht kann kaum gesetzt werden. Recht ist aber ein Mittel zur Friedenssicherung, weil es einen gemeinsamen Binnenmarkt schafft.
Aber man wollte eine bessere Rechtsetzung (= qualifizierte Mehrheit im Rat). Damit auch bessere politische Zusammenarbeit.
Dabei bleibt aber die Rechtsdurchsetzung schwierig. Mitgliedsstaaten können überstimmt werden.
Legitimationsprobleme
Bindung an Recht, das nicht gewollt ist. “Die Fremden” machen das Recht für uns.. Sind wir Europäer oder nationalstaatlich geprägt? Identifikationsfrage
Symbolpolitik
Flagge, Hymne, Grundrechtecharta.
Das Drei-Säulen-Modell
- Säule = Europäische Gemeinschaften
- Säule = Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Säule = Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.
- Säule in den supranationalen Bereich gewandert.
Vertrag von Lissabon (ähnlich wie der Verfassungsvertrag)
Gereinigt von allen symbolischen Verfassungshinweisen.
Institutionen und Verhandlungsprozesse
Beginn des Rechtsetzungsprozesses
- Identifikation eines Problems (Agenda setzen = politischer Impuls) in Deutschland machen dies die Regierungsparteien (= Koalitionsvertrag, kein rechtsfester Vertrag). In der EU (der Rat, Regierungschef), dann Vorschlag.
- Gesetzesvorschlag, Bundesregierung/ aus der Mitte des Bundestages/ Bundesrat (eigentlich in den Ausschüssen). In der EU = die Europäische Kommission (ausschließlich, Monopol auf Gesetzesvorschläge).
- Danach: Prozess der Deliberation (Verhandlung, in der Kommission und dem Rat).
- Zustimmung
5,Umsetzung/ Durchführung
Kommission (Zusammensetzung)
Kollegium der Kommissare = Art. 17 EUV. Großes Interesse daran einen eigenen Kommissar zu haben, obwohl gesetzlich normiert ist, dass dieser unabhängig zu sein hat. Der Kommissar kann trotzdem beeinflusst werden, denn nur loyale werden von den Staaten ernannt (Möglichkeit der Zweiternennung, um in der Kommission Karriere zu machen).
Abs. 4 und 5 -> Kommission soll verkleinert werden. Dies bisher nicht geschehen = Vertragsbruch. (Kommission so entschieden).
Kommissionspräsident = Jean Claude Juncker, Abs. 7. Um die Wahlbeteiligung zu erhöhen -> personalisierter Wahlkampf (Juncker vs. Schulz). Kommission muss die Wahl zum Europäischen Parlament berücksichtigen.
Wahlbeteiligung weiter abgesackt.
Kommission zunächst auf der Seite der Regierungschefs, schließlich doch pro Parlament -> Grund: Kommission hat gesehen, dass sie nur mit dem Spitzenkandidatensystem gewinnen kann.
Walter Hallstein
Erster Kommissionspräsident ( gegen de Gaulle), Demokratiedefizit.
Beamtenkörper der Kommission
Öffentlicher Dienst: 33.000 (vgl. Deutschland, 5/6 Mio).
Funktion und Macht der Kommission
Art. 17 EUV, Art. 244 ff. AEUV.
Exklusives Initiativrecht. Demokratisches Problem, denn die Kommission wird weder gewählt noch abgewählt. Demokratisch wenig verantwortlich. Keine demokratische Auseinandersetzung im Zeitpunkt des Vertragsvorschlags.
So eine Art Staatsanwalt. Kann souveräne Mitgliedsstaaten verklagen.
Außenvertretung. Haushalt. Erweiterung. Verwaltungsvollzugsaufgaben.
Europäischer Rat
Zusammensetzung ergibt sich aus Art. 15 EUV.
Funktion und Macht gem. Art. 15 EUV, Art. 235 f. AEUV.
Entscheidet in wichtigen strategischen Dingen, Vertragsrevision vgl. Art. 48 EUV, in Sachen Realpolitik Durchbrechung von Verhandlungsblockaden. GASP.
Der Rat
Minister der nationalen Regierungen. Momentan 10 Zusammensetzungen.
Vgl. Art. 16 EUV. Funktion und Macht gem. Art. 16 EUV, Art. 237 ff.
Europäisches Parlament
Vgl. Art. 14 EUV.
Funktion und Macht - > Art. 14 EUV, Art. 223 ff. AEUV.
Gesetzgeber (zusammen mir Rat), Wahl des Präsidenten der Kommission, Politische Kontrolle der Kommission, verabschiedet mit dem Rat den EU-Haushalt.