Einführung Grundrechte Flashcards
Geschichte der Menschen- und Bürgerrechte
1776 Virginia Bill of Rights → Menschenrechte definiert (unentziehbar, vorstaatlich, über diese kann nicht einfach frei disponiert werden). Auch Gesetze können verfassungswidrig sein. Menschenrechte werden mit Blick auf Freiheit und Sicherheit definiert (Spannungsfeld).
1789 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Rechte sind den Menschen vorstaatlich gegeben.
- Jahrhundert in Deutschland Paulskirchenverfassung; Verfassungsurkunde der Preußen (von der Staatsangehörigkeit abhängig); Kein Grundrechtskatalog in der Norddeutschen Bundesverfassung; dagegen: Weimarer Reichsverfassung (Art. 109 – 165). Grundrechte heute sind Abwehrrechte und keine sozialen Rechte.
Grundgesetz am 23.05.1949. Art. 1 bis 19. Dazu: grundrechtsgleiche Rechte (Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe, extensiv interpretiert). Teilhaberechte und Pflichten können daraus entnommen werden. Die Grundrechte schaffen eine Werte-/Prinzipienordnung = Beginn der Konstitutionalisierung der Grund- und Menschenrechte. Auch diese waren nicht unumstritten (gegen BGH und herrschende Moral). Bspw. Gleichberechtigung von Mann und Frau.
1960er Jahre → Streit um die Grundrechte.
Begriff der Grundrechte
Grundrechte als dem Staat vorausliegende Individualrechte des Individuums (→ legitimieren Staatsentstehung)
Grundrechte als Rechte, die dem Individuum vom Staats gewährt werden (Selbstbindung des Staates). → Rechtfertigungsbedürfnis ihrer Beschränkung.
= Grundrechte sind (primär) subjektive Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat mit Verfassungsrang. Subjektives Recht: Rechtsinhaber kann vom Normadressaten verlangen, dass dieser seine Pflicht erfüllt.
Funktionen der Grundrechte (subjektive Rechte)
Status negativus (= Zustand der Freiheit vom Staat, von staatlichen Eingriffen). Dies wird vor allem dann verwirklicht, wenn Grundrechte Abwehrrechte sind. Art. 4 = Glaubensfreiheit, Brief- und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung.
Status positivus
Zustand der Freiheit durch bzw. nicht ohne den Staat. Grundrechte sind Leistungs-, Anspruchs-, Schutz-, Teilhaberechte, vgl. Art. 6 IV (die amerikanische Verfassung begrenzt sich allein auf den Status negativus). Auch Art. 19 IV, Art. 3, 1 I, 101 I, 103 I.
Status activus
Zustand der Betätigung der Freiheit im und für den Staat, durch staatsbürgerliche Rechte ausgeformt.
Je nachdem wie weit oder eng die Grundrechte ausgelegt werden, werden auch die Rechtfertigungspflichten des Staates weit bzw. eng ausgelegt.
Ausprägungen der subjektiv-rechtlichen Funktion der Grundrechte.
Funktionen der Grundrechte (objektiv-rechtliche Funktion)
Grundrechte als negative Kompetenznormen und als objektive Wertentscheidungen.
BVerfG: Die ethischen Prinzipien, die im GG positiver sind, sind als verfassungsrechtliche Grundentscheidungen für alle Bereiche des Rechts maßgeblich -> Grundrechte prägen als objektive Prinzipien alle Rechtsgebiete. Diese haben damit eine Ausstrahlungswirkung. Bspw. Zivilrecht, Sittenwidrigkeit, Abwägungsfragen. Grundrechte durchdringen die gesamte Rechtsordnung.
Kritiker (Böckenförde) -> Werte sind rein subjektiv, es gibt keine objektive Wertordnung. Grundrechte = Institutsgarantien, institutionelle Garantien (bspw. Ehe, Abschaffung dieses Instituts, Erbschaften).
Schutzfunktion
Gebot grundrechtskonformer Auslegung (Versammlungsgesetz bspw. muss im Lichte der Grundgesetze ausgelegt werden, keine Anmeldepflicht)
Schutz durch Teilhabe
Schutz vor Gefahren (Schutz des ungeborenen Lebens vor Schwangerschaftsabbrüchen, was in der Macht des Staates steht, aber keine verfassungsrechtliche Pflicht zum Schutz ).
Schutzfunktion
Gebot grundrechtskonformer Auslegung (Versammlungsgesetz bspw. muss im Lichte der Grundgesetze ausgelegt werden, keine Anmeldepflicht)
Schutz durch Teilhabe
Schutz vor Gefahren (Schutz des ungeborenen Lebens vor Schwangerschaftsabbrüchen, was in der Macht des Staates steht, aber keine verfassungsrechtliche Pflicht zum Schutz, keine Schutzpflichten).
Keine übersteigerten Anspruch an die Schutzfunktion. Nur wenn sie gar nicht oder unzutreffend getroffen wurden.