Grundrechte (Grundlagen) Flashcards
Funktionen der Grundrechte
Schutzfunktion (= Gebot grundrechtskonformer Auslegung/ Schutz durch Teilhabe, Schutz vor Gefahren)
Systematische Stellung im GG
Gem. Art. 94 I Nr. 4 a ist auch unter Berufung hierauf (Art. 20 IV, Art. 33, 38, 101, 103, 104) Verfassungsbeschwerde möglich.
Art. 1 III Bindung aller drei Staatsgewalten an die Grundrechte.
Art. 19 I, II: Einschränkbarkeit von Grundrechten (III = Grundrechtsberechtigung von Personenmehrheiten). Stichwort: Rechtststaatsprinzip. -> gelten “vor der Klammer” für alle Grundrechte. Gibt es eine allgemeine Bestimmung des Wesentsgehalts eines Grundrechts? Was ist der Kern des Grundrechts (bspw. Menschenwürde)?
Grundrechte gelten auch für innländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Bedeutet im Umkehrschluss: auf Grundrechte berufen sich hauptsächlich natürliche Personen. Auch für innländische juristische Personen (dann nicht für ausländische juristische Personen, und auch nicht alle innländische Personen), dann Schiedsgerichte müssen die Rechte ausländischer juristischer Personen schützen.
Gesetze müssen Fälle immer abstrakt-generell regeln.