Delikts- und Schadensrecht (09.05) Flashcards
Schutzgüter des § 823 I
Schwangerschaft der Frau wegen Körperverletzung. Mieter haftet (Haftpflichtverletzung) was in Zusammenhang mit den Mietern passiert.
Schutzgüter des § 823 I = Freiheit
Körperliche Bewegungsfreiheit. Badesachen wegnehmen ja, Zuparken aber nicht (der Zugeparkte kann sich weiterhin bewegen).
Absolute Rechte, die gegenüber allen Rechtsgenossen gelten (Eigentum).
Eigentum: § 903, auch zu beachten §§ 985 ff. EBV = eigenes Regime, das abschließend ist. Deliktsrecht kann nicht daneben geprüft werden. Besitzer war Eigentümer, aber Berechtigung weggefallen.
Der bösgläubige Besitzer wird behandelt wie ein deiktischer Besitzer.
Kein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Sachen (nicht aber für Geld und ähnliche Wertpapiere).
Beeinträchtigung des Sachgebrauchs
Sozialüblich (bspw. im Stau stehen, anders Schiffe bei eingestürzter Mauer).
Produktionsausfall auch umfasst?
Hühnereierbeispiel -> Stromausfall (Produktionsausfallversicherung (überschaubar, kalkulierbar), Notstromaggregat), Eigentumsverletzung an den Eiern. Durch Bagger verursacht, unmittelbar auf das Stromkabel eingewirkt.
Auch fahrlässige Sachbeschädigung sanktioniert.
Weiterfressender Mangel
kaputtes Teil macht die ganzen Teile kaputt. Wesentlicher Mangel des einzelnen Teils? (Preis bspw.)
Forderungsrecht
Kein absolutes Recht. Gegenstück zum absoluten Recht.
Besitz
Tatsächliche Sachgewalt, keine Rechtsposition.