Europarecht (21.06) Flashcards
Rule of law
Wer verletzt den Vertrag? (Können sowohl die Mitgliedstaaten sein, als auch die EU).
Wo wird geklagt? (Direkter Zugang (vor dem EUGH), indirekter Zugang (vor den nationalen Gerichten, Weiterleitung).
Unionsorgane beruhen auf den gleichen Verträgen wie der EuGH, deshalb weniger Vertragsverletzungen.
Ablauf
1.Kommission stellt Vertragsbruch fest
2.informelle Gespräche
3.Stellungnahme der Bundesregierung des MS
a.wir haben einen Fehler gemacht
b.SV war ganz anders
c.SV war so, aber unsere Rechtsauffassung ist eine andere.
4,Brief Kommission erneut. Stellungnahme.
5.Kommission kann den EuGH anrufen.
Art. 258 AEUV - Stärken
- Zwingende Zuständigkeit des EuGH (Völkerrecht)
2. Normdurchsetzung bei EU selbst (Kommission), muss kein Staat sein
Art. 258 AEUV - Schwächen
- Monitoring Probleme
- Arbeitsteilung
- Politisches Ermessen (200€ Zoll, Prioritätensetzung, Politisierung).
- Übergewicht bei Legislativverstößen (im Wesentlichen werden Exekutivverstöße nicht erfasst)
- Anreiz zur Ausnutzung/ Gerechtigkeit
- Durchsetzungsdefizit
Art. 267 AEUV - Stärken
gleicht die Schwächen des Art. 258 AEUV aus.
- Kein Überbewachungsproblem
- Kommission hat damit zunächst nichts zu tun. Privatklage
- Kein politisches Ermessen
- Übergewicht bei Exekutivverstößen
- kein Anreiz zur Ausnutzung
- Gerichtsvollzieher, Zwangsmaßnahmen auf nationaler Ebene
Art. 267 AEUV - Schwächen
1.Die Gerichte müssen freiwillig kooperieren