7. Bauvertrag und Projektstrukturen - b. Projektstrukturen Flashcards
1
Q
Einsatz- und Vertragsformen
A
- Einzelunternehmer: verschiedene ausführende Unternehmen erbringen die Ausführungsleistungen auf der Grundlage mehrerer selbstständiger Vertragsverhältnisse
- Generalunternehmer: ein AN erbringt sämtliche Bauleistungen (i.d.R. ab LP 5)
- Generalübernehmer: wie GU, jedoch ausschließlich NU-Einsatz
- Totalunternehmer: wie GU, jedoch zusätzlich sämtliche Planungsleistungen (spätestens LP 3)
- Totalübernehmer: wie TU, jedoch ausschließlich NU-Einsatz
2
Q
Vorteile einer Objektgesellschaft
A
- Abgrenzung der Haftung/ Beschränkung des Insolvenzrisikos
- Marktfähigkeit/ Erleichterung der Übertragung bzw. des Verkaufs
- ggf. Vermeidung der Grunderwerbssteuer (Share Deal)
- leichtere Beteiligung von Investoren
- Absicherung von Finanzierern
3
Q
Planereinsatzformen
A
- Objektplaner: Einzelplaner, verantwortlich insb. für die Gestaltung des Objekts mit Pflicht zur Koordination der Fachplanungsbeiträge
- Fachplaner: Einzelplaner, der einen speziellen Planungsbereich neben der Objektplanung übernimmt und dessen Leistungen vom Objektplaner koordiniert und integriert werden
- Sonderfachleute/ Gutachter: spezielle architektonische/ ingenieurtechnische Aufgaben, die in der HOAI nur teilweise geregelt sind (z.B. SiGeKo, Bodengutachter, Prüfstatiker)
- Generalplaner (GP): Planer, welcher sämtliche erforderlichen Planungsleistungen erbringt
4
Q
Planung und Bauüberwachung
- Gesamtvergabe
A
- durchgehende Nutzung von Know-How aus der Planung für die Ausführung
- Fertigstellung der Planung und Beginn der Bauausführung überlappen oft
- Planungsbeteiligte i.d.R. ausreichend qualifiziert
- keine erneute Vergabe/ Vertragsverhandlung
- Absicherung durch Stufenverträge möglich
5
Q
Planung und Bauüberwachung
- Getrennte Vergabe
A
- Beschaffung spezieller Kompetenz für Planung und Ausführung
- Vergabekriterium ist am Anfang i.d.R. Planungskompetenz
- Gefahr, dass Unterkalkulation aus Planung in der Bauphase ausgeglichen wird
- Bauüberwachung muss auch auf Planungsfehler reagieren
- Vergabe an dasselbe Unternehmen immer noch möglich