7. Bauvertrag und Projektstrukturen - b. Projektstrukturen Flashcards

1
Q

Einsatz- und Vertragsformen

A
  • Einzelunternehmer: verschiedene ausführende Unternehmen erbringen die Ausführungsleistungen auf der Grundlage mehrerer selbstständiger Vertragsverhältnisse
  • Generalunternehmer: ein AN erbringt sämtliche Bauleistungen (i.d.R. ab LP 5)
  • Generalübernehmer: wie GU, jedoch ausschließlich NU-Einsatz
  • Totalunternehmer: wie GU, jedoch zusätzlich sämtliche Planungsleistungen (spätestens LP 3)
  • Totalübernehmer: wie TU, jedoch ausschließlich NU-Einsatz
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2
Q

Vorteile einer Objektgesellschaft

A
  • Abgrenzung der Haftung/ Beschränkung des Insolvenzrisikos
  • Marktfähigkeit/ Erleichterung der Übertragung bzw. des Verkaufs
  • ggf. Vermeidung der Grunderwerbssteuer (Share Deal)
  • leichtere Beteiligung von Investoren
  • Absicherung von Finanzierern
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3
Q

Planereinsatzformen

A
  • Objektplaner: Einzelplaner, verantwortlich insb. für die Gestaltung des Objekts mit Pflicht zur Koordination der Fachplanungsbeiträge
  • Fachplaner: Einzelplaner, der einen speziellen Planungsbereich neben der Objektplanung übernimmt und dessen Leistungen vom Objektplaner koordiniert und integriert werden
  • Sonderfachleute/ Gutachter: spezielle architektonische/ ingenieurtechnische Aufgaben, die in der HOAI nur teilweise geregelt sind (z.B. SiGeKo, Bodengutachter, Prüfstatiker)
  • Generalplaner (GP): Planer, welcher sämtliche erforderlichen Planungsleistungen erbringt
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4
Q

Planung und Bauüberwachung
- Gesamtvergabe

A
  • durchgehende Nutzung von Know-How aus der Planung für die Ausführung
  • Fertigstellung der Planung und Beginn der Bauausführung überlappen oft
  • Planungsbeteiligte i.d.R. ausreichend qualifiziert
  • keine erneute Vergabe/ Vertragsverhandlung
  • Absicherung durch Stufenverträge möglich
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5
Q

Planung und Bauüberwachung
- Getrennte Vergabe

A
  • Beschaffung spezieller Kompetenz für Planung und Ausführung
  • Vergabekriterium ist am Anfang i.d.R. Planungskompetenz
  • Gefahr, dass Unterkalkulation aus Planung in der Bauphase ausgeglichen wird
  • Bauüberwachung muss auch auf Planungsfehler reagieren
  • Vergabe an dasselbe Unternehmen immer noch möglich
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