4. Bauzeitnachträge - c. Entschädigungsanspruch Flashcards
Tatbestandsvoraussetzungen
- Unterlassene Mitwirkung des AG
- Annahmeverzug
- Behinderungsanzeige
- Kein Verschulden
Tatbestandsvoraussetzungen:
- Unterlassene Mitwirkung des AG
- Mitwirkungsobliegenheiten und -pflichten
- Nicht: Eingriffe unbeteiligter Dritter oder unbeherrschbare äußere Einflüsse
Tatbestandsvoraussetzungen
- Annahmeverzug
Der Annahmeverzug tritt ein, wenn der AN seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß anbietet, der AG jedoch die Annahme verweigert oder unterlässt.
- eigene Leistungsbereitschaft des AN
Tatbestandsvoraussetzungen
- Behinderungsanzeige
- VOB/B-Vertrag setzt Behinderungsanzeige immer voraus
Tatbestandsvoraussetzungen
- Kein Verschulden
- anders als beim Schadensersatzanspruch kein Verschulden vorausgesetzt
Entschädigungsermittlung
Ansetzbare Kosten
- Kosten während Annahmeverzug
- Mehrkosten aufgrund Annahmeverzug
- Ansatz von oben
- Ansatz von unten
Ansetzbare Kosten
- Kosten während Annahmeverzug (von Entschädigungsanspruch abgedeckt)
- Stillstandkosten Arbeiter und Geräte
- Produktivitätsminderung
- Vorhaltung BE-/ Overhead-Positionen
Ansetzbare Kosten
- Mehrkosten aufgrund Annahmeverzug
- Kostensteigerung der verspäteten Ausführung (Lohn, Material, Gerät, NU)
- Vorhaltemehrkosten infolge Sekundärverzögerungen und Bauzeitverlängerung
- Zusatzmaßnahmen und Produktivitätsminderung der Ausführung in ungünstigerer Jahreszeit
Ansetzbare Kosten
- Ansatz von oben
- Nicht umgesetzte Bauleistungen im AV-Zeitraum aus der Vergütung feststellen (baubetrieblich ggf. aufwändig zu ermitteln, hohe Anforderungen)
- Ersparten Aufwand im AV-Zeitraum abziehen (Vorzutragen von AN, Prüfung/ Gegenbeweis des AG i.d.R. nicht möglich)
- Erlöse aus anderweitigem Einsatz abziehen (siehe 2.)
- Unsicherheiten in richterlicher Ermessensentscheidung berücksichtigen (ohne konkrete Darlegung ist das Ermessen schwierig zu erfassen)
→ keine sachgerechte, praxis-taugliche Methode; konfliktanfällig
Ansetzbare Kosten
- Ansatz von unten
- Konkrete Darlegung der vergeblich vorgehaltenen Produktionsfaktoren (Schwierigkeit insb. bei der Berücksichtigung der Ausprägung und der Terminrelevanz des Annahmeverzugs)
- Monetäre Bewertung mittels Urkalkulation
- Berücksichtigung der kalkulierten AGK- und WuG-Zuschläge