11. Zahlungsmanagement - b. Zahlungen Flashcards
(4 cards)
1
Q
Vorauszahlungen, § 16 Abs. 2 VOB/B
A
- Ohne gesonderte Vereinbarung kein Anspruch auf Vorauszahlung
- AG kann Sicherheitsleistung verlangen
- Verzinsung durch AN
- Verrechnung mit nächster Abschlagsrechnung
2
Q
Verrechnung von Vorauszahlungen
A
- Variante 1: Vorauszahlung wird mit Schlussrechnung verrechnet
- Variante 2: Vorauszahlung wird linear über die Laufzeit abgebaut
- Variante 3: Vorauszahlung wird mit den ersten Abschlagsrechnungen verrechnet (§ 16 VOB/B)
3
Q
Abschlagszahlungen § 16 Abs. 1 VOB/B, § 632a BGB
A
- können für nachweislich erbrachte Leistungen verlangt werden
- vorhandene Mängel reduzieren den Zahlungsanspruch
- Fälligkeit nach BGB sofort, nach VOB/B innerhalb von 21 Tagen
- Verzug mit Abschlagszahlungen rechtfertigen Leistungseinstellungen des AN und ggf. auch Kündigung
- Abschlagszahlungen können selbstständig eingeklagt werden, aber nicht mehr nach Schlussrechnungsreife
- ein Zahlungsplan kann die Höhe der teilweisen Zahlungen festlegen
4
Q
Schlussrechnung § 16 Abs. 3 VOB/B, § 650g Abs. 4 BGB
A
- VOB/B erlaubt das ersatzweise Aufstellen durch den AG, wenn AN in Verzug gerät
- Fälligkeit nach BGB sofort, gem. VOB/B nach 30 Tagen
- Fälligkeit setzt Prüffähigkeit voraus. Der Einwand mangelnder Prüffähigkeit geht nach 30 Tagen verloren. Dies schließt keine materiellen Einwände gegen die Abrechnung aus
- VOB/B regelt eine Ausschlussfrist für Nachforderungen, die aber AGB-rechtlich unwirksam ist