11. Zahlungsmanagement - b. Zahlungen Flashcards

(4 cards)

1
Q

Vorauszahlungen, § 16 Abs. 2 VOB/B

A
  • Ohne gesonderte Vereinbarung kein Anspruch auf Vorauszahlung
  • AG kann Sicherheitsleistung verlangen
  • Verzinsung durch AN
  • Verrechnung mit nächster Abschlagsrechnung
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2
Q

Verrechnung von Vorauszahlungen

A
  • Variante 1: Vorauszahlung wird mit Schlussrechnung verrechnet
  • Variante 2: Vorauszahlung wird linear über die Laufzeit abgebaut
  • Variante 3: Vorauszahlung wird mit den ersten Abschlagsrechnungen verrechnet (§ 16 VOB/B)
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3
Q

Abschlagszahlungen § 16 Abs. 1 VOB/B, § 632a BGB

A
  • können für nachweislich erbrachte Leistungen verlangt werden
  • vorhandene Mängel reduzieren den Zahlungsanspruch
  • Fälligkeit nach BGB sofort, nach VOB/B innerhalb von 21 Tagen
  • Verzug mit Abschlagszahlungen rechtfertigen Leistungseinstellungen des AN und ggf. auch Kündigung
  • Abschlagszahlungen können selbstständig eingeklagt werden, aber nicht mehr nach Schlussrechnungsreife
  • ein Zahlungsplan kann die Höhe der teilweisen Zahlungen festlegen
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4
Q

Schlussrechnung § 16 Abs. 3 VOB/B, § 650g Abs. 4 BGB

A
  • VOB/B erlaubt das ersatzweise Aufstellen durch den AG, wenn AN in Verzug gerät
  • Fälligkeit nach BGB sofort, gem. VOB/B nach 30 Tagen
  • Fälligkeit setzt Prüffähigkeit voraus. Der Einwand mangelnder Prüffähigkeit geht nach 30 Tagen verloren. Dies schließt keine materiellen Einwände gegen die Abrechnung aus
  • VOB/B regelt eine Ausschlussfrist für Nachforderungen, die aber AGB-rechtlich unwirksam ist
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