1. Leistungs- und Mengenänderung nach Vertragsschluss - c. Besonderheit: Regelung für Mengenabweichung VOB/B Flashcards

1
Q

VOB/B-Besonderheit: Mengenabweichung
- Voraussetzung zur Anwendung von § 2 Abs. 3

A
  • die Mengenänderung darf nur auf einer Änderung der vorgefundenen Verhältnisse bei unveränderter Planung beruhen, nicht auf einer Planinhaltsänderung durch den AG (nach Vertragsabschluss)
  • § 2 Abs. 3 kommt nur dann in Betracht, wenn der Vertrag Rechenfehler in den Vordersätzen enthält oder die Leistungsbeschreibung so pauschal ist, dass sich automatische Mengenänderungen ohne Anordnung ergeben können (üblich bei EP-Vertrag)
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Q

Ausgleichsberechnung

A
  • Zweck: Fortschreibung der kausalen Zuordnung der Kosten und Deckungsbeiträge gem. Angebots- bzw. Auftragskalkulation
  • Bei Minderumsatz: volle Deckung des Kalkulierten
  • Bei Mehrumsatz: kein zusätzlicher Deckungsbeitrag für Baustellengemeinkosten, sofern es keine Bauzeitenverlängerung aus der Risikosphäre des AG geben (sonst Bauzeitnachtrag)
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