11. Zahlungsmanagement - d. Konfliktmanagement Flashcards

1
Q

Instanzen

A
  • Amtsgericht
  • Landgericht
    → Eingangsinstanz je nach Zuständigkeit i.d.R. abhängig von Streitwert (Grenze: 5000€)
  • Oberlandesgericht
  • Bundesgerichtshof
    → weitere Instanzen werden nur tätig, wenn mindestens eine Partei Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vorinstanz einlegt
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2
Q

Verfahrensarten in Bausachen

A
  • Leistungsklage: insb. Klage auf Zahlung von Geld (Werklohn inkl. Nachträge, Schadensersatz, Entschädigung, Vertragsstrafe) oder auf Vornahme von Handlungen (Mängelbeseitigung, Sicherheitsleistung)
  • Feststellungsklage: i.d.R. Feststellung, dass neben dem Bezifferten auch mögliche weitere Schäden/ Kosten zu erstatten sind. Oder Klage auf Feststellung der Mängelfreiheit. Kein vollstreckbares Ergebnis
  • selbstständiges Beweisverfahren
  • einstweilige Verfügung
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3
Q

Selbstständiges Beweisverfahren

A
  • isoliertes und vorweggenommenes Verfahren zur Feststellung von Tatsachen
  • Ziel: Sicherung von Beweisen im Bauablauf, Vermeidung eines Hauptsacheverfahrens
  • i.d.R. durch gerichtlich bestellten Sachverständigen
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4
Q

Nachteile des selbstständigen Beweisverfahrens

A
  • gewollte Beschleunigung wird in der Praxis nicht erreicht
  • Ruhen von Baumaßnahmen während des Verfahrens ist wirtschaftlich nicht zu vertreten
  • zufällig ausgewählte Sachverständige verfügen nicht über erforderlichen Kompetenzen
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5
Q

Einstweilige Verfügung

A
  • Eilverfahren zur vorläufigen Regelung eines Sachverhaltes
  • nur zulässig, wenn zur Vermeidung von Nachteilen zwingend notwendig
  • z.B.: Herausgabe von Unterlagen zur weiteren Bauausführung, Bauverbot wegen Verletzung von Rechten Dritter
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6
Q

Streitverkündung

A
  • Einbeziehung eines Dritten in ein Verfahren, gegen den bei negativem Prozessausgang Regressansprüche bestehen könnten
  • der Streitverkündete kann sich am Prozess beteiligen, muss dies aber nicht. Die Rechtwirkungen treffen ihn jedoch immer
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7
Q

Nachteile gerichtlicher Verfahren

A
  • Dauer: bis zu rechtskräftigen Entscheidungen vergehen Jahre
  • Kosten: Gerichtskosten werden über den Streitwert bestimmt, der in Bausachen verhältnismäßig hoch ausfällt
  • Aufwand: eigene Beschäftigung mit dem Verfahren über Jahre
  • Kompetenz: spezielle Baukammern existieren erst sein 2018 und sind nicht immer zuständig
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8
Q

Außergerichtliche Konfliktlösungen:
- Verhandlungen

A
  • Verhandlungspflicht kann vertraglich ausgestaltet werden
  • verbreitet ist die Definition von Eskalationsstufen (z.B. Einschaltung der Geschäftsführung)
  • vor dem Versuch der Verhandlungen können weitergehende Maßnahmen vertraglich ausgeschlossen werden (Leistungseinstellung, Kündigung)
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9
Q

Außergerichtliche Konfliktlösungen:
- Mediation

A
  • moderierter Prozess zur Erzielung einer einvernehmlichen und konstruktiven Lösung
  • Mediator hat keine Entscheidungskompetenz, er unterbreitet nur Lösungsvorschläge
  • Ziel: Offenlegung der tatsächlichen wechselseitigen Interessen
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10
Q

Außergerichtliche Konfliktlösungen:
- Schiedsgutachten

A
  • Verbindliche Klärung eines technischen Sachverhalts oder auch des ganzen Anspruchs durch einen sachkundigen Dritten (sinnvoll bei nur technischen Fragen)
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11
Q

Außergerichtliche Konfliktlösungen:
- Schlichtung

A
  • Verfahren ohne verbindliche Entscheidung, bei dem der Schlichter nach Anhörung eigenen Regelungsvorschlag unterbreitet
  • Parteien können Vorschlag annehmen/ ablehnen
  • wirkt oft als Präjudiz
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12
Q

Außergerichtliche Konfliktlösungen:
- Schiedsgericht

A
  • verbindliche und staatlich vollstreckbare Entscheidung durch einen oder mehrere Schiedsrichter
  • sinnvoll bei komplexen Streitigkeiten und Erfordernis von verbindlichen Entscheidungen. In der Praxis oft teuer und langwierig
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13
Q

Gestuftes Konfliktmanagement im Vertrag

A
  1. Schlichtungsgespräch auf operativer Projektebene, z.B. Bauleiter
  2. Schlichtungsgespräch auf Ebene der Geschäftsführung
  3. Schlichtungsverfahren mit externem Schlichter
  4. Verfahren vor staatlichen Gerichten
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14
Q

Außergerichtliche Konfliktlösungen

A
  • Verhandlungen
  • Mediation
  • Schiedsgutachten
  • Schlichtung
  • Schiedsgericht
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