Vorsatz Flashcards
Aus welchen Elementen setzt sich der Vorsatz zusammen?
Aus dem Wissenselement (kognitives Element) sowie dem Wollenselement (voluntatives Element)
Wie lautet die Definition des Vorsatzes?
Der Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.
Wann muss der Vorsatz vorliegen?
IM Zeitpunkt der tatbestandlichen Ausführungshandlung. Nicht nachher oder vorher!
Müssen objektive Bedingungen der Strafbarkeit, sog. Tatbestandsannexe, vom Vorsatz des Täters umfasst sein?
Nein. Sie werden zudem getrennt und erst nach dem subjektiven Tatbestand geprüft.
Bsp.: Nichterweislichkeit der Wahrheit, § 186
Zwischen wie vielen und welchen Erscheinungsformen des Vorsatzes muss unterschieden werden?
Zwischen drei Formen:
1. Dolus Directus 1. Grades (Absicht)
2. Dolus Directus 2. Grades (direkter Vorsatz)
3. Dolus Eventualis (Eventualvorsatz)
Was ist der Dolus Directus 1. Grades (Absicht)?
Bei diesem kommt es dem Täter gerade darauf an, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handlen voraussetzt. Nötig ist also ein zielgerichteter Wille.
Dabei ist es gleichgültig ob der vom Täter angestrebte Erfolg sein Endziel ist oder nur ein notwendiges Zwischenziel auf dem Weg zu jenem Erfolg.
Die Absicht ist geprägt vom Element des Wollens. Hier dominierz die voluntative Vorsatzkomponente.
Was ist der Dolus Directus 2. Grades (Direkter Vorsatz)?
Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter weiß oder es als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt. Beim direkten Vorsatz dominiert das Wissenselement des Vorsatzes.
Der Täter hält die Verwirklichung des Tatbestandes für sicher.
Wann fordert das Gesetz den Dolus Directus 2. Grades?
Immer dann, wenn es von “wissentlich” bzw. Handeln “wider besseren Wissens” spricht.
Wann liegt dolus eventualis (Eventualvorsatz) vor?
Der Täter muss den Erfolg “billigend in Kauf nehmen” (Wollenskomponente) und den Erfolgseintritt “als möglich voraussehen”.
Von welcher anderen Rechtsfigur ist der Eventualvorsatz abzugrenzen und wie erfolgt die Abgrenzung?
Der Eventualvorsatz ist von der bewussten Fahrlässigkeit abzugrenzen.
Dies geschieht im Rahmen des Wollenselement. Für den Eventualvorsatz muss der Täter den Erfolgseintritt “billigend in Kauf nehmen”, wobei das Merkmal des “Billigen” das entscheidende Abgrenzungsmerkmal darstellt.
“Billigen” in diesem Sinne meint “billig im Rechtssinne”. Das heist der Täter findet sich um des erstrebten Zieles Willen notfalls auch damit ab, dass seine Handlung den an sich unerwünschten Erfolg herbeiführt.
Wann liegt bewusste Fahrlässigkeit vor?
Diese liegt dann vor, wenn der Täter den Erfolg ernstlich für möglich hält, aber auf ein Ausbleiben vertraut. Dabei muss das Vertrauen ein ernsthaftes und nicht nur ein vages sein.
Ein bloßes “Gottvertrauen” reicht demnach nicht aus um eine bewusste Fahrlässigkeit zu begründen.
Welche Vorsatzirrtümer gibt es?
- Tatbestandsirrtum, § 16 I 1
- Irrtum über den Kausalverlauf
- Error in Persona vel objecto bei unmittelbarer Opferindivdualisierung
- Aberratio ictus bei unmittelbarer Opferindividualisierung
Wann liegt ein Tatbestandsirrtum gem. § 16 I 1 vor? Und was ist die Konsequenz, wenn ein solcher vorliegt?
Dieses liegt vor, wenn der Täter sich irrig Umstände vorstellt, bei dessen Vorliegen der Tatbestand des jeweiligen Deliktes entfallenwürde.
Liegt ein Tatbestandsirrtum iSd § 16 I 1 vor, so entfällt eine Strafbarkeit des Täters wehen einer Vorsatztat. Eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bleibt allerdings unberührt.
Was muss geschehen, damit ein Irrtum über den Kausalverlauf angenommen werden kann?
Nach hM muss der Vorsatz des Täters auch den ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Handlung und dem Erfolg umfassen; genauer: Objekt des Vorsatzes isz auch der Kausalverlauf in seinen wesentlichen Zügen.
Wesentliche Abweichungen des wirklichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Kausalverlauf schließen somit den Vorsatz aus. Unwesentliche Änderung lassen ihn jedoch unberührt.
Wann ist eine Abweichung vom Kausalverlauf unerheblich?
Eine Abweichung wird als unerheblich betrachtet, wenn sie sich noch innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt.