§ 52, § 53 - Konkurrenzen Flashcards
1
Q
Welche Voraussetzungen sind für die Annahme einer mitbestraften Nachtat zu beachten?
A
- Nachtat muss gegen denselben Rechtsgutträger gerichtet sein
- Nachtat muss gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet sein
- Der Schaden darf qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinausgehen
- Nachtat darf keine Rechtsgüter Dritter beeinträchtigen
2
Q
Wie ist das Prüfungsschema zu den Konkurrenzen?
A
- Stehen die Delikte zueinander in Handlungseinheit?
– Handlungseinheit im natürlichen Sinne
– natürliche Handlungseinheit
– Überschneidung mit rechtlicher Handlungseinheit
– Klammerwirkung - Tritt ein Delikt aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz zurück?
– Spezialität
– Subsidiarität
– Konsumtion
Die verbleibenden Delikte stehen zueinander in Tateinheit (Idealkonkurrenz).
(2.) Bei Verneinung der Handlungseinheit liegt Handlungsmehrheit vor
- Tritt ein Delikt aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz zurück?
– mitbestrafte Vortat
– mitbestrafte Nachtat
Die verbleibenden Delikte stehen zueinander in Tatmehrheit (Realkonkurrenz).