§ 52, § 53 - Konkurrenzen Flashcards

1
Q

Welche Voraussetzungen sind für die Annahme einer mitbestraften Nachtat zu beachten?

A
  1. Nachtat muss gegen denselben Rechtsgutträger gerichtet sein
  2. Nachtat muss gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet sein
  3. Der Schaden darf qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinausgehen
  4. Nachtat darf keine Rechtsgüter Dritter beeinträchtigen
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2
Q

Wie ist das Prüfungsschema zu den Konkurrenzen?

A
  1. Stehen die Delikte zueinander in Handlungseinheit?
    – Handlungseinheit im natürlichen Sinne
    – natürliche Handlungseinheit
    – Überschneidung mit rechtlicher Handlungseinheit
    – Klammerwirkung
  2. Tritt ein Delikt aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz zurück?
    – Spezialität
    – Subsidiarität
    – Konsumtion

Die verbleibenden Delikte stehen zueinander in Tateinheit (Idealkonkurrenz).

(2.) Bei Verneinung der Handlungseinheit liegt Handlungsmehrheit vor

  1. Tritt ein Delikt aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz zurück?
    – mitbestrafte Vortat
    – mitbestrafte Nachtat

Die verbleibenden Delikte stehen zueinander in Tatmehrheit (Realkonkurrenz).

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