§ 240 I - Nötigung Flashcards
Nötigung
Wie lautet der objektive Tatbestand der Nötigung?
- Nötigungsmittel: Gewalt/ Drohung mit einem empfindlichen Übel
- Nötigungserfolg: Handlung/ Dulden/ Unterlassen
- Nötigungsspezifischer Zusammenhang zw. 1 u. 2
Nötigung
Was ist eine Drohung iSd 240?
Das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder vorgibt zu haben.
Nötigung
Was vertsteht man unter “Übel” iSd 240?
Ein Übel ist jede über die bloße Unannehmlichkeit hinausgehende Einbuße an Werten oder Zufügung von Nachteilen
Nötigung
Wann ist ein Übel empfindlich?
Wenn der in Aussicht gestellte Nachteil von Erheblichkeit ist.
Nötigung
Was wird unter dem Nötigungsspezifischen Zusammenhang verstanden?
Das Nötigungsmittel und der Nötigungserfolg müssen in einem Zusammenhang miteinander stehen. Die Reaktion des Opfers muss also gerade durch das Nötigungsmittel erfolgen und darf nicht durch eine eigene Willensbildung erfolgen.
Nötigung
Was ist bei der Prüfung der Nötigung zu beachten?
Es muss geprüft werden, ob die Nötigung verwerflich war.
Nötigung
Wo und wie prüft man die Verwerflichkeit der Nötigung?
Die Prüfung erfolgt nach der Rechtswidrigkeit und vor der Schuld.
Prüfungsschema:
1. Zweck
2. Mittel
3. Zweck-Mittel-Relation
Nötigung
Warum prüft man die Verwerflichkeit der Nötigung erst nach der Rechtswidrigkeit?
Sollte die Nötigung gerechtfertigt sein, kann sie nicht mehr verwerflich sein.
Was muss subjektiv bei der Nötigung beachtet werden?
Dass der Täter Vorsatz bezüglich des Nötigungsmittels und des abgenötigten Verhaltens hat.
Welche Arten des Vorsatzes werden für die zwei subjektiven Punkte der Nötigung benötigt?
Vorsatz bzgl. des Nötigungsmittels - Dolus Eventualis
Vorsatz bzgl. des abgenötigten Verhaltens - Dolus Directus 2. Grades (Absicht)
Wird die Rechtswidrigkeit bei der Nötigung indiziert?
Nein
Warum wird die Rechtswidrigkeit bei einer Nötigung nicht indiziert?
Da es sich bei 240 II um einen “offenen Tatbestand” handelt