§ 239a - erpresserischer Menschenraub Flashcards

1
Q

Wie ist der objektive Tatbestand des 239a zu prüfen?

A
  1. Opfer: Mensch
  2. Tathandlung: Entführen/ sich-bemächtigen
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2
Q

Wie ist der subjektive Tatbestand des 239a zu prüfen?

A
  1. Vorsatz
  2. Absicht, der Ausnutzung der Entführung/ Bemächtigung zu einer Erpressung
  3. Absicht, die Sorge des Opfers/ des Dritten um sein Wohl auszunutzen
  4. Zeitlich funktionaler Zusammenhang zwischen Zieltat und Erfüllung des objektiven Tatbestandes
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3
Q

Kann es zu einem erpresserischen Menschraub innerhalb eines zwei-Personen-Verhältnis kommen?

A

M1: Es liegt keine Anwendbarkeit vor, wenn das bloße “sichtbemächtigen” oder “Enführen” unmittelbar das Nötigungsmittel für eine sexuelle Nötigung oder räuberischen Erpressung ist und eine über das so begründete Gewaltverhältnis zwischen Täter und Opfer hinausreichende Außenwirkung des abgenötigten Verhaltens nach der
Vorstellung des Täters nicht eintreten soll.

M2: Man stellte zunächst fest, dass das
Kriterium der Außenwirkung außer Betracht zu bleiben habe. Es sei zu unbestimmt. Zudem führe es zum Festhalten an einer Dreiecksstruktur des Tatbestandes. Das sei aber mit dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Neufassung der §§ 239a, 239b StGB nicht zu vereinbaren. Vielmehr setzen die Vorschriften voraus, dass zwischen dem Entführen/Sichbemächtigen und der vom Täter angestrebten weitergehenden Nötigung ein funktionaler Zusammenhang besteht. Der Genötigte müsse in eine Lage gebracht werden, in der er in seinen Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten derart eingeschränkt ist, dass er dem ungehemmten Einfluss des Täters ausgesetzt ist.
Im Falle einer Entführung gegeben (+)
Nicht gegeben im Falle eines Sichbemächtigens (-)

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4
Q

Was versteht man unter Sichbemächtigen?

A

Sichbemächtigen ist das Erlangen der physischen Herrschaftsgewalt über das Opfer.

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5
Q

Muss für das Sichbemächtigen eine Gefahr für die Unversehrtheit des Opfers objektiv entstanden sein?

A

M1: Lehre
Der Tatbestand des Sichbemächtigens setzt den objektiven Eintritt einer abstrakt gefährlichen Bemächtigungsgrundlage voraus.

M2: Rechtsprechung
Ein Sichbemächtigen liegt auch dann vor, wenn der Täter das Opfer mit einer scheinbar geladenen Schusswaffe.

Streitentscheid: Zweiter Meinung folgen

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