§ 24 - Rücktritt Flashcards
Wie lautet das Prüfungsschema des Rücktritts nach 24?
- Vorprüfung > Versuchsstadium erreicht?
- Fehlgeschlagener Versuch?
- Ein oder mehrere Beteiligte?
- Beendeter o. unbeendeter Versuch?
- Freiwilligkeit
Was sind die Anforderungen andie Rücktrittshandlung “freiwilliges und ernsthaftes Bemühen” gem. 24 II 2?
M1: Tatbeteiligter muss aus seiner Sicht ein optimales Verhaltren zu Verhinderun des Erfolgseintritts an den Tag legen
(+) Opferschutz
M”. Ausreicehnd, wenn Tatbeteiligter Tatbeitrag zurücknimmt.
Was sind die Anforderung an die Rücktrittshandlung “Vollendung verhindert” gem. 24 I 1 Fall 2?
M1: Bestmögliches Bemühen erfolgreich
(Bsp.: Reicht das Opfer 200m vor Krankenhaus abzuladen)
(-) 24 I 1 Fall 2 spricht grade nicht von einem ernsthaften Bemühen, sondern davon, dass man den Eintritt des Erfolges aktiv verhindern muss
M3: Täter muss alles tun, um den Erfolgseintritt zu verhindern, und zwar wirklich alles
(Bsp.: Opfer mit KK-Karte und etc. in der Notaufnahme direkt abliefern)
(-) zu eng, schreckt Täter potentiell vor einem Rücktritt zurück, da man sich als solcher auf Silberteller präsentiert
(-) Schränkt dadurch den Opferschutz ein
M3: Täter muss Kausalreihe in Gang setzen, die für Nichtvollendung zumindest mitursächlich geworden ist
(Bsp.: Reicht Opfer 200m vor Klinik abzuladen)
(+) Konkreter als bloßes Bemühen, entspricht also eher dem Wortlaut
(+) Erhält trotzdem noch die Möglichkeit des Opferschutzes, da es einen Rücktritt attraktiver macht
Ist ein Rücktritt im Fall eines fehlgeschlagenen Versuchs noch möglich?
Nein
Welche Anforderungen an den persönlichen Strafaufhebungsgrund des Rücktritts gem. 24 sind beim Alleintäter zu stellen?
- Unbeendeter Versuch 24 I 1 Fall1 : Aufgeben der Tat + Gegenentschluss
- beendeter tauglicher Versuch 24 I 1 Fall 2: aktive Verhinderung der Vollendung
- beendeter untauglicher Versuch 24 I 2: Ernsthaftes Bemühen der Vollendungsverhinderung; nur möglich, soweit Täter die Untauglichkeit nicht kennt
Kann ein Täter lediglich von einem qualifizierenden Tatbestandsmerkmal zurücktreten, indem er beispielsweise seine Waffe nach Versuchsbeginn wegwirft?
Wenn bspw. bereits das Beisichführen einer Waffe ausreicht (z.B. § 244 StGB), dann umstr.:
* E.A.: Teilrücktritt (-)
* A.A.: Teilrücktritt (+)
-Wenn es auf die konkrete Verwendung der Waffe ankommt (z.B. § 224 StGB), dann Teilrücktritt möglich
Ist bei einem erfolgsqualifizierten Delikt (§ 251 StGB) ein Rücktritt möglich, wenn die schwere Folge bereits eingetreten ist?
E.A.: (-), denn es wurde ein wesentliches Teilstück der Erfolgsqualifikation verwirklicht. Die Tat wurde somit materiell vollendet.
H.L. / BGH: (+), denn Rücktritt sei bis zur formellen Vollendung der Tat möglich
nach dem Wortlaut des § 24 StGB