§ 24 - Rücktritt Flashcards

1
Q

Wie lautet das Prüfungsschema des Rücktritts nach 24?

A
  1. Vorprüfung > Versuchsstadium erreicht?
  2. Fehlgeschlagener Versuch?
  3. Ein oder mehrere Beteiligte?
  4. Beendeter o. unbeendeter Versuch?
  5. Freiwilligkeit
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2
Q

Was sind die Anforderungen andie Rücktrittshandlung “freiwilliges und ernsthaftes Bemühen” gem. 24 II 2?

A

M1: Tatbeteiligter muss aus seiner Sicht ein optimales Verhaltren zu Verhinderun des Erfolgseintritts an den Tag legen
(+) Opferschutz

M”. Ausreicehnd, wenn Tatbeteiligter Tatbeitrag zurücknimmt.

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3
Q

Was sind die Anforderung an die Rücktrittshandlung “Vollendung verhindert” gem. 24 I 1 Fall 2?

A

M1: Bestmögliches Bemühen erfolgreich
(Bsp.: Reicht das Opfer 200m vor Krankenhaus abzuladen)
(-) 24 I 1 Fall 2 spricht grade nicht von einem ernsthaften Bemühen, sondern davon, dass man den Eintritt des Erfolges aktiv verhindern muss

M3: Täter muss alles tun, um den Erfolgseintritt zu verhindern, und zwar wirklich alles
(Bsp.: Opfer mit KK-Karte und etc. in der Notaufnahme direkt abliefern)
(-) zu eng, schreckt Täter potentiell vor einem Rücktritt zurück, da man sich als solcher auf Silberteller präsentiert
(-) Schränkt dadurch den Opferschutz ein

M3: Täter muss Kausalreihe in Gang setzen, die für Nichtvollendung zumindest mitursächlich geworden ist
(Bsp.: Reicht Opfer 200m vor Klinik abzuladen)
(+) Konkreter als bloßes Bemühen, entspricht also eher dem Wortlaut
(+) Erhält trotzdem noch die Möglichkeit des Opferschutzes, da es einen Rücktritt attraktiver macht

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4
Q

Ist ein Rücktritt im Fall eines fehlgeschlagenen Versuchs noch möglich?

A

Nein

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5
Q

Welche Anforderungen an den persönlichen Strafaufhebungsgrund des Rücktritts gem. 24 sind beim Alleintäter zu stellen?

A
  1. Unbeendeter Versuch 24 I 1 Fall1 : Aufgeben der Tat + Gegenentschluss
  2. beendeter tauglicher Versuch 24 I 1 Fall 2: aktive Verhinderung der Vollendung
  3. beendeter untauglicher Versuch 24 I 2: Ernsthaftes Bemühen der Vollendungsverhinderung; nur möglich, soweit Täter die Untauglichkeit nicht kennt
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6
Q

Kann ein Täter lediglich von einem qualifizierenden Tatbestandsmerkmal zurücktreten, indem er beispielsweise seine Waffe nach Versuchsbeginn wegwirft?

A

Wenn bspw. bereits das Beisichführen einer Waffe ausreicht (z.B. § 244 StGB), dann umstr.:
* E.A.: Teilrücktritt (-)
* A.A.: Teilrücktritt (+)

-Wenn es auf die konkrete Verwendung der Waffe ankommt (z.B. § 224 StGB), dann Teilrücktritt möglich

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7
Q

Ist bei einem erfolgsqualifizierten Delikt (§ 251 StGB) ein Rücktritt möglich, wenn die schwere Folge bereits eingetreten ist?

A

E.A.: (-), denn es wurde ein wesentliches Teilstück der Erfolgsqualifikation verwirklicht. Die Tat wurde somit materiell vollendet.

H.L. / BGH: (+), denn Rücktritt sei bis zur formellen Vollendung der Tat möglich
nach dem Wortlaut des § 24 StGB

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