Rechtfertigungsgründe Flashcards
Mutmaßliche Einwilligung
Wie wird die mutmaßliche Einwilligung geprüft?
- Subsidiarität ggü. ausdrücklich erklärter Einwilligung
- Disponibles Rechtsgut
- Einwilligungsbefugnis
- Einwilligungsfähigkeit
- Handeln muss mit mutmaßlichem Willen übereinstimmen
- Subjektives Rechtfertigungselement
Mutmaßliche Einwilligung
Wie ist das Verhältnis zwischen der Einwilligung, mutmaßlichen Einwilligung und den restlichen Rechtfertigungstatbeständen?
Die Einwilligung ist der mutmaßlichen Einwilligung ggü vorrangig zu prüfen. Die Einwilligung und auch die mutmaßliche Einwilligung sind vorrangig vor den restlichen RechtfertigungsTB, außer der Notwehr, 32 StGB. Lediglich diese wird noch vor der Einwilligung geprüft.
Mutmaßliche Einwilligung
Was ist für die mutmaßliche Einwilligung erforderlich bzw. was darf nicht zumutbar gewesen sein?
Es darf keine (zumutbare) Möglichkeit gegeben haben, die Einwilligung rechtzeitig einzuholen.
Mutmaßliche Einwilligung
Welche Prüfung bedarf es nicht mehr, wenn eine (mutmaßliche) Einwilligung vorliegt?
Die Prüfung des 34 StGB wird dann hinfällig. Eine gewilligte Handlung muss nicht mehr gerechtfertigt werden.
§ 32 - Notwehr
Liegt ein Angriff iSd § 32 durch ein Tier vor, wenn es von sich aus auf den Menschen losgeht? Falls nein, wann würde einer vorliegen?
Ein Tier welches von sich aus auf den Menschen losgeht stellt keinen Angriff iSd § 32 dar. Es liegt lediglich ein Angriff vor, wenn Angriffe durch Menschen verübt oder verursacht werden. Im Fall des Tiers muss der Mensch dieses auf das Opfer gehetzt haben oder entgegen einer Garantenstellung es nicht am Angriff gehindert haben.
Rechtfertigungsgründe allgm.
Welche Rechtfertigungsgründe gibt es u.a.?
- 32 StGB (Notwehr)
- Einwilligung
- Mutmaßliche Einwilligung
- 228 BGB (Defensivnotstand)
- 904 BGB (Aggresivnotstand)
- 34 StGB (Notstand)
- 127 StPO (Vorläufige Festnahme)
§ 228 BGB - Defensivnotstand
Wie wird § 228 geprüft?
- Fremde Sache beschädigt/ zerstört
- Um eine durch sie drohende Gefahr von sich abzuwenden
- Erforderliche Abwehrhandlung
- Verhältnismäßige Abwehrhandlung
- Subjektives Rechtfertigungselement
§ 127 StPO - Vorläufige Festnahme
Wie ist der § 127 StPO zu prüfen?
- Jedermann
- Auf frischer Tat
- betroffen/ verfolgt
- Fluchverdacht o. Identität nicht sofort feststellbar
- Verhältnismäßigkeit
§ 127 StPO - Vorläufige Festnahme
Welche Voraussetzung besteht neben dem Vorsatz im subjektiven Tatbestand des § 127 StPO?
Der Täter muss mit Festnahmeabsicht gehandelt haben
§ 34 StGB - Notstand
Wie ist der Notstand zu prüfen?
- Notstandslage
a) Gegenwärtige Gefahr
b) für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder eines anderen Rechtsgutes - Notstandshandlung
a) Erforderlich
b) Abwägung der widerstreitenden Interessen
§ 34 StGB - Notstand
Welches Element muss neben dem Vorsatz im subjektiven Tatbestand des § 34 StGB vorliegen?
Das subjektive Rechtfertigungselement
§ 127 StPO - Vorläufige Festnahme
Was bedeutet “frische Tat” bei § 127 StPO?
Meinungsstreit!
M1 (hM): Die Straftat muss tatsächlich stattgefunden haben
M2 (mM): Dringender Tatverdacht ist ausreichend
(-) M2: Systematik des § 127 > 127 II lässt ausdrücklich den dringenden Tatverdacht ausreichen; § 127 I nicht?
(-) M2: Im Vergleich zu anderen Rechtfertigungsgründen: dort muss eben auch die Rechtgfertigungslage objektiv vorliegen; geht man davon aus, dass ein dringender Tatverdacht genügt, würde das den Anforderungen der anderen Rechtfertigungslagen nicht gerecht werden und wäre “leichter”
§ 32 StGB - Notwehr
Kann ein Unterlassen ein Angriff iSd 32 I StGB begründen?
Meinungsstreit!
M1 (hM): Angriff durch Unterlassen ist möglich (+)
Aber: Voraussetzungen sind umstritten!
Untermeinung 1: Angriff durch Unterlassen (+), wenn eine dem 323c entsprechende Rechtspflicht zum Tätigwerden besteht
Untermeinung 2: Angriff durch Unterlassen (+), wenn Garantenpflicht iSd § 13 StGB vorliegt
(+) Gleichwertigkeit von Tun u. Unterlassen
M2: Kein Angriff durch Unterlassen (-)
(-) Stellt keine Gleichwertigkeit von Tun u. Unterlassen her
§ 32 StGB - Notwehr
Was ist die Auswirkung auf das subjektive Rechtfertigungselement § 32, wenn keine Kenntnis von der Notwehr vorliegt?
Meinungsstreit!
Streit 1: Ist ein subjektives RF-Element überhaupt erforderlich?
M1: Unschädlichkeit des Fehlens des objektiven Rechtfertigungselement bedeutet, dass 32 I (+)
M2(hM): Subjektives Rechtfertigungselement muss für Rechtfertigung nach 32 I vorliegen, also 32 I bei fehlen (-)
Streit 2: Wie muss das subjektive Rechtfertigungselement ausgestalten sein?
M1: Kenntnis der Notwehrlage ausreichend
M2: Verteidigungswille
Streit 3: Folgen der Unkenntnis der Rechtfertigung
M1: Vollendungsstrafbarkeit
(-) Wenn nicht alle objektiven und subjektiven Voraussetzungen vorliegen kann keine Vollendungsstrafbarkeit gegeben sein.
M2(hM): Versuchsstrafbarkeit
Kann eine Notwehrlage unter Eheleuten bestehen?
Meinungsstreit!
M1 - frühere Rspr. (veraltet): Der Ehebruch wurde als Beleidigung des anderen Ehegattens gem. § 185 verstanden und damit als Angriff auf die Ehe. Danach wäre Notwehr zulässig.
M2 - GANZ HERRSCHENDE MEINUNG: Fremdgehen in der Ehe stellt inzwischen keine Beleidigung des Ehepartners mehr dar. Demnach wäre eine Notwehr nicht zulässig.
(+) Streichung des Ehebruchs aus dem StGB = Fremdgehen kein besonders verwerfliches Verhalten.