§§ 212, 211 - Totschlag u. Mord Flashcards
§ 212
Wie lautet das Prüfungsschema des objektiven Tatbestandes des § 212?
- Erfolg
- Handlung
- Kausalität
- Objektive Zurechnung
§ 211
Wie lautet das Prüfungsschema des objektiven Tatbestandes des § 211?
- Erfolg
- Handlung
- Objektive Mordmerkmale - Merkmale der 2. Gruppe
- Kausalität
- Objektive Zurechnung
§ 211
Wie lautet das Prüfungsschema des subjektiven Tatbestandes des § 211?
- Vorsatz bzgl. Tod
- Vorsatz bzgl. Mordmerkmale der 2. Gruppe
- Mordmerkmale der 1. Gruppe
- Mordmerkmale der 3. Gruppe
§ 211
Wie lautet die Definition der Heimtücke?
Heimtückisch handelt, wer in feindseliger Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt.
§ 211
Wann ist man Arglos?
Arglos ist man, wenn man sich in der unmittelbaren Tatsituation keines Angriffes des Täters versieht.
§ 211
Wann ist man wehrlos?
Aufgrund der Arglosigkeit muss man wehrlos sein, d.h. man darf keine oder nur eine reduzierte Verteidigungsmöglichkeit besitzen.
§ 211
Muss ein besonderer Vertrauensbruch begangen werden, damit das Merkmal der Heimtücke bejaht werden kann?
Meinungsstreit!
M1 - MM: Ja. Das Merkmal ist restriktiv auszulegen.
(-) Anwendungsbereich wird zu eng, gerade in Fallkonstellationen wie bei einem Auftragsmord
M2 - hM: Nein. Die Punkte der Arg- und Wehrlosigkeit mit feindlicher Willensrichtung genügen.
§ 211
Was ist ein gemeingefährliches Mittel?
Gemeingefährlich ist ein Tötungsmittel, bei dessen konkretem Einsatz der Täter nicht ausschließen kann, eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben zu gefährden.
§ 211
Ist eine konkrete Gefahr für das Leben der unbeteiligten Person erforderlich?
Eine konkrete Gefahr für das Leben der unbeteiligten Personen ist nicht erforderlich. Auf der anderen Seite ist eine abstrakte Gefährlichkeit im Sinne einer lediglich typischen Unbeherrschbarkeit des Tatmittels nicht ausreichend. Entscheidend ist, ob der Täter das Tatmittel in der konkreten Situation so beherrscht, dass eine Gefährdung des Lebens weiterer Personen ausgeschlossen ist.
Was versteht man unter der Verdeckungsabsicht iSd. § 211 StGB?
Wenn der Täter durch die Tötungshandlung entweder die Aufdeckung seiner oder einer fremden Vortat verhindern oder dessen Aufklärung erschweren will.
Wie lautet die Definition für niedrige Beweggründe?
Alle Gründe, die nach allgemein sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind.
Kann der Täter noch mit Verdeckungsabsicht handeln, wenn er durch seine Tat einfach nur seine Flucht ermöglichen will, weil er denkt/ weiß, dass die Ursprungstat bereits bekannt ist?
Nein. Eine Tätung zur Verdeckung einer Straftat scheidet aus, wenn diese in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang bereits aufgedeckt ist. Für die Beurteilung dieser Frage kommt es nicht auf die objektiv gegebene Sachlage, sondern ausschließlich auf die subjektive Sicht des Täters an.
Muss ein Anstifter Kenntnis von der Heimtücke des Haupttäters haben?
M1: Nein
Reicht für die Anstiftung zum Heimtückemord, wenn der Anstifter aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit der Tatausführung einverstanden ist
M2: Ja
Bloße Abstellen auf die Definition des bedingten Vorsatzes bei der Anstiftung reicht nicht aus.
Unterläuft das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit des Anstiftervorsatzes.
Verglichen mit der Beihilfe, wird dort nämlich auch durchweg die Kenntnis des Gehilfen von dem wesentlichen Unrechtsgehalt der Tat gefordert. Müsste somit erst Recht beim Anstifter der Fall sein.
(+) Tat muss für den Anstifter in den wesentlichen Umrissen feststehen
(+) Mordtatbestand ist wg. der Strafandrohung besonders restriktiv auszulegen > Heimtücke verlangt vom HT Dolus directus 2. Grades, somit muss dies erst recht für den Anstiftenden vorliegen. (Grundsatz der Akzessorietät)
Wie wird Habgier definiert?
Habgier ist das ungezügelte und rücksichtslose Streben nach Gewinn zum Preis eines Menschenlebens
In welchem Verhältnis stehen 211 und 212 zueinander?
M1 - Rspr: 212 und 211 sind zwei selbstständige voneinader unabhängige Tatbestände
(+) Wortlaut> “Mörder” und “Totschläger”
(+) Wenn 212 Grundtatbestand, so müsste er zuerst genannt werden.
RF: Anwendung des 28 I; Nur Strafmilderung, wenn Beteiligter selbst das Merkmal nicht erfüllt.
M2 - hL: 212 ist der GrundTB des 211
(+) Unterschiedliche Bezeichnungen basiert auf überkommender Tätertypenlehre
(+) Systematik ist historisch bedingt und ändert nichts daran, dass das Unrecht des Totschlages im Mord automatisch mitenthalten ist
RF: Anwendung des 28 II; Beteiligter wird nach dem bestraft, was be ihm auch tatsächlich vorlag; Wenn er Merkmal selbst verwirklicht/ nicht verwirklicht: Tatbestandsverschiebung