§§ 267 ff - Urkundendelikte Flashcards
Wie lautet das Prüfungsschema der Urkundenunterdrückung, § 274 I Nr. 1?
Objektiv u. Subjektiv
I. Objektiver Tatbestand
1. Urkunde/ technische Aufzeichnung
2. Nicht/ ausschließlich gehören
3. Tathandlung
a) vernichtet
b) beschädigt
c) unterdrückt
II. Subjektiver Tatbestand
1. Vorsatz
2. Nachteilszufügungsabsicht
Was ist eine Urkunde?
Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion).
Was ist eine zusammengesetze Urkunde?
Wenn sich die Funktionen der Urkunde selbst erst durch das Zusammenspiel des Gegenstandes und der Auszeichung ergeben.
Bsp.: Sache mit Preisschild
Wem gehört die Urkunde?
Demjenigen, der an ihr das Beweisführungsrecht zusteht. Es kommt aber nicht auf die Eigentumsverhältnisse an.
Wann ist eine Urkunde iSd 274 vernichtet?
Vernichtet ist eine Urkunde dann, wenn sie als Beweismittel nicht mehr brauchbar ist, weil ihre beweiserhebliche Substanz zerstört ist.
Was setzt die Nachteilszufügungsabsicht voraus?
Den Dolus 1. oder 2. Grades, einen Nachteil zuzufügen, der sich daraus ergibt, dass der Berechtigte den Beweis mit der Urkunde nicht mehr führen kann.
Muss der Nachteil eintreten?
Nein
Muss der Nachteil vermögensrechtlicher Natur sein?
Nein
Wann ist eine Urkunde unecht?
Wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der in in ihr als Aussteller erscheint
Was versteht man unter verfälschen von einer Urkunde?
Jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde.
Wer ist Aussteller?
Nicht derjenige, der die Erklärung eigenständig geschaffen hat, sondern derjenige, der sich die Erklärung zurechnen lassen muss. Das bedeutet also derjenige, der geistig hinter ihr steht und sich zu ihr bekennt.
Kann durch eine falsche Inhaltsvorstellung eine unechte Urkunde hergestellt werden?
Nein, da es auf das Bewusstsein ankommt, das man ein zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmtes Schriftstück unterzeichnet.
Wann gilt eine Urkunde als hergestellt?
In dem Augenblick, in dem erstmals sämtliche Urkundeneigenschaften vorliegen.
Wie wird die “Täuschungsabsicht” des 267 verstanden?
Sie wird nicht im Sinne eines zielgerichteten Handelns verstanden. Erforderlich und ausreichend ist vielmehr ein direkter Vorsatz, d.h. das sichere Wissen des Täters um den täuschenden Gebrauch