§§ 110ff - Widerstand gegen Staatsgewalt Flashcards

1
Q

Wie ist das Prüfungsschema des 113?

Tatbestand - Schuld, alles!

A

I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. 1. Tatopfer: Amtsträger
b. Bei Vornahme einer Vollstreckungshandlung
c. Widerstand leisten mit Gewalt/ Drohung mit Gewalt
2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
3. Objektive Bedinung der Strafbarkeit: Rechtmäßige Vollstreckungshandlung

II. Rwdr. & Schuld

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2
Q

Was ist eine Vollstreckunsghandlung?

A

Eine gezielte hoheitliche Maßnahme zur Regelung eines konkreten Einzelfalls, die notfalls mit staatlichen Zwang durchgesetzt werden soll

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3
Q

Wann wird Widerstand geleistet?

A

Widerstand leisten ist das, auch untaugliche oder erfolglose, Unternehmen, den Amträger durch ein aktives Vorgehen zur Unterlassung der Vollstreckungshandlung als solche zu verhindern oder diese zu erschweren

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4
Q

Nach 113 III muss die Vollstreckungshandlung rechtmäßig sein. Aber nach welchem Recht wird die Rechtmäßigkeit beurteilt?

A

M1: Nach dem materiellen RMK-Begriff des jeweiligen Rechtsgebiets

M2: Nach dem strafrechtlichen RMK-Begriff

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5
Q

Wenn die Vollstreckungshandlung strafrechtliche rechtmäßig gewesen sein muss, was muss man dann ansprechen?

A

1) Sachliche & örtliche Zuständigkeit des Amtsträgers
2) Wesentliche Förmlichkeiten beachtet
3) Pflichtgemäße Ausübung des Ermessens/ Mindestmaß an sachlicher Richtigkeit
4) Beachtung verbindlicher Weisungen

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6
Q

Wie ist das Prügungsschema des 114 I?

A

I. Tatbestand
1. Obj. TB
a) Tatopfer: Amtsträger
b) Vornahme einer Diensthandlung
c) Tätlicher Angriff

  1. Subj. TB: Vorsatz
  2. Objektive Bedingung der Strafbarkeit: Wenn Diensthandlung = Vollstreckungshandlung iSd 114 III, 113 III ist

II. Rwdr. & Schuld

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7
Q

Wann liegt ein tätlicher Angriff nach 114 I vor? Bzw. wie ist der Begriff auszulegen?

A

M1: restriktive Auslegung, d.h. Handlungen, die konkret geeignet sind, die körperliche Unversehrtheit des Amtsträgers tatsächlich und nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Vorsatz muss sich auf diese Beeinträchtigung beziehen.

M2: extensive Auslegung, d.h. tätlicher Angriff = eine mit feindseligem Willen auf einen anderen gerichtete Einwirkung, ohne Rücksicht auf eine körperliche Berührung. Der Vorsatz müsse weder die Körperverletzungseignung noch den tatsächlichen Eintritt einer solchen umfassen.
(+) Telos: höherer Schutz der Amtsträger

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8
Q

Was bedeutet “bei Vornahme der Vollstreckungshandlung”?

A

Bei Vornahme bedeutet, dass die Vollstreckungshandlung bereits begonnen haben oder wenigstens unmittelbar bevorstehen muss und noch nicht beendet sein darf.

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9
Q

Was bedeutet “bei Vornahme der Diensthandlung”?

A

Der Begriff geht über denjenigen einer Vollstreckungshandlung i.S.v. § 113 I StGB hinaus und umfasst auch solche Handlungen, die sich als „schlichte“ Ausübung des Dienstes darstellen, ohne eine nach Anlass, Person oder
Maßnahme konkretisierte Ausführungshandlung dienstlicher Pflichten zu enthalten oder zu beabsichtigen.

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10
Q

Wenn durch eine Tathandlung die 113 und 114 verwirklicht worden sind, in welchem Konkurrenzverhältnis stehen sie dann zueinander?

A

Sie bleiben nebeneinander in Tateinheit bestehen, da sie zwar durch eine Tathandlung verwirklicht worden sind, aber beide verschiedene Schutzzwecke haben

113 schützt die Vollzugshandlung und 114 den Beamten

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