§ 266 - Untreue Flashcards
Wie lautet der obj. TB der Untreue?
- Missbrauch (Alt. 1)
- Treubruch (Alt. 2)
- Vermögensbetreuungspflicht
- Vermögensnachteil beim Betreuten
Was versteht man unter Treuebruch? Und ist dieser ausschließbar?
Unter Treuebruch versteht man nur die Verletzung einer spezifischen Treuepflicht, nicht nur einer allgemeinen Schuldnerpflicht.
Das wirksame Einverständnis des Vermögensträgers schließt die Pflichtwidrigkeit aus.
Was ist die Vermögensbetreuungspflicht?
Eine Sondereigenschaft für Alt. 1 und Alt. 2. Besteht als Hauptpflicht bei Verträgen und wird geprät durch Fremdnützigkeit und Selbstständigkeit.
Wann liegt ein Vermögennachteil beim Betreuten vor?
Der Schadensbegriff wird aus dem 263 StGB übernommen. Der Nachteil ist OBJEKTIV-INDIVIDUELL nach wirtschaftlichen Kriterien zu bewerten!
Was ist beim subjektiven Tatbestand zu beachten?
Es reicht der Dolus Eventualis und es wird keine Bereicherungsabsicht benötigt.
Welchen Fall der Untreue (Missbrauch oder Treuebruch) prüft man immer zuerst?
Den Missbrauchsfall, da er lex specialis zum TreuebruchTB darstellt
Wann liegt der Missbrauch der Befugnis vor?
Wenn der Täter nach außen aufgrund seines rechtlichen Können rechtsverbindlich und wirksam handelt, wobei er jedoch gleichzeitig die Grenzen des im Innenverhältnis beschränkten Dürfens überschreitet.
Wann liegt eine Vermögensbetreuungspflicht vor? Bzw. was ist deren Gegenstand?
Gegenstand der Vermögensbetreuungspflicht ist ein fremdnütziges gestaltetes Schulderhältnis, das nicht ganz untergeordnete Tätigkeiten beinhaltet und bei dem die Vermögensfürsorge der wesentliche Inhalt des Treueverhältnisses ist.