Ref Zivilstation: VU Flashcards
Voraussetzungen VU gg Beklagten
- Säumnis
- Antrag
- kein Erlasshindernis
a. kein Verschulden §337
b. ordn.gem Ladung §335 I Nr.2
aa. ordnungs.gem zugestellt
bb. Fristen eingehalten (Einlassungs-/ Ladungsfrist) - Zul.keit
- Schlüssigkeit
Was passiert wenn Zul.keitsvoraussetzungen/ Schlüssigkeit für VU nicht vorliegen?
= es handelt sich um kein VU, sondern um ein normales Prozessurteil (unechtes VU)
= soweit unschlüssig: Hinweispflicht §139
- §335: Zurückweisung
= wenn ein Erlasshindernis nach §335 vorliegt - §337: Vertagung von Amts wegen
= wenn Fristen zu kurz bemessen waren/ Partei unverschuldet verhindert war - Klage wird als unzul/ unschlüßig durch Prozessurteil (=unechtes VU) abgewiesen
= Rechtsmittel gg unechtes VU ist Berufung, NICHT Einspruch!
Unter welchen Voraussetzungen kann bereits im schriftl Vorverfahren (ohne mündl Verhdlung) ein VU ergehen?
- Gericht hat schriftl Vorverfahren angeordnet
- Beklagte hat seine Verteidigungsabsicht entgegen §276 I 2, II nicht rechtzeitig angezeigt
Wie erfolgt die Zustellung des VU?
- Verkündung des VU im Termin
= Zustellung nur an unterliegende Partei §317 I 1 - VU im schriftl Vorverfahren
= wird allen Parteien zugestellt §310 III
= Verkündung wird durch Zustellung ersetzt
= für Fristbeginn kommt es auf Zustellung des Urteils bei sämtl Parteien an (Fristbeginn für Einspruch mit der letzten Zustellung)
Tenor: Hauptausspruch des VU
= unterscheidet sich nicht vom sonstigen Urteil
= “die Klage wird abgewiesen”/”der Beklagte wird zur Zahlung von.. an den Kläger verurteil”
Kostenentscheidung bei VU
- Kosten beim VU richten sich normal nach §§91ff
- Versäumniskosten verlangen gesonderten Ausspruch §344
= ist VU in gesetzl Weise ergangen (nach §§330ff), so trägt die säumige Partei ihre Kosten selbst, auch soweit das VU aufgehoben wird (ACHTUNG: unter Kostenentscheidung sind Vorauss des VU zu prüfen!)
Wirkung des zul/ unzul Einspruchs gg VU §342 (NIE Begr.heit!)
- zulässig
= Prozess wird in die Lage vor Eintritt der Säumnis zurückversetzt §342
= Zul.k u Begr.heit der Klage sind zu prüfen - unzulässig
= keine Rückversetzung u es bleibt bei VU
= Verfahren in der Instanz ist beendet u Einspr wird durch Prozessu rteil als unzul verworfen §341
= Verwerfung kann ohne vorherige mündl Verhdlung ergehen §341 II
Zul.keitsvoraussetzungen des Einspruchs §341 (Thomas/Putzo!)
- Statthaftigkeit §338
= nur gg echtes VU
= gg 2.VU ist kein weiterer Einspruch mehr mögl §345 - Schriftform §340 I, II
- Frist von 2 Wochen ab Zustellung, §339 (meistens Schwerpkt!)
a. §222 iVm §§187ff
= Fristbeginn u -ende nennen, dann Ergebnis
b. ggf Probleme beachten
= §310 III keine mündl Verhdlung, Fristbeginn mit Zustellung an beide Parteien
= §§87, 170-172, 178, 180, 185, 189
c. WE §§233ff
aa. Zul.k
bb. Begr.h - Wirkung §342 des Einspruchs (NIE Begr.heit!)
Tenor: Einspruch ist unzulässig
= §341
Urteil
1. Der Einspruch des Beklagten gg das VU vom.. wird als unzul verworfen
2. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits
3. Das Urteil ist vorläufig vollstr.bar
Tenor: Einspruch ist zulässig u Klage erfolgreich
§343!
Urteil
1. Das VU vom.. wird aufrechterhalten
2. Der Beklagte trägt die WEITEREN Kosten des Rechtsstreits
3. Var.1: §709: Das Urteil ist gg SL iHv 110% des jeweils zu vollstr Betrags vV. Die Vollstr aus dem VU darf nur gg Leistung dieser Sicherheit FORTGESETZT werden (§709 3!!)
Var.2: 708 Nr.11/ 711
Tenor: Einspruch ist zulässig u Klage erfolglos
§343!
Ur uteil
1. Das VU vom.. wird aufgehoben UND die Klage abgewiesen
2. Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger
3….
j)(Tenor: Einspruch ist zulässig, erneute Säumnis des Beklagten
=§345
2.VU
1. Der Einspruch des Beklagten gg das VU vom… wird verworfen
2. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits
3. Das Urteil ist vorläufig vollstr.bar
Wonach richtet sich der Fristbeginn eines Einspruchs?
- VU aufgrund mündl Verhdlung
= für Fristberechnung kommt es auf die Zustellung an denjenigen an, der sich gg VU mit Einspruch wehrt
= VU ist bereits mit Verkündung existent - VU im schriftl Vorverfahren
= Zustellung ersetzt die Verkündung §310 III 1, sodass diese Urteile erst mit Zustellung an beide Parteien existent sind u für die Berechnung der Einspr.frist die späteste Zustellung maßgebl ist
An welchen Antrag ist mit dem Einspruch gg ein VU zwingen mitzudenken?
= Antrag auf einstweilige Einstellung der ZVR §§707, 719 IMMER mit Einspr einlegen!
= an der Vollstreckbarkeit des VU ändert sich durch den Einspruch allein nichts, sodass um eine Vollstreckung zu verhindern zwingend ein Antrag auf einstweilige Einstellung der ZVR gestellt werden muss
= sonst Anwaltsfehler!
Was ist bzgl eines verspäteten Einspruchs vor der Prüfung der WE in vorherigen Stand zwingend zu prüfen?
- hat sich das Fristende wegen §222 II verschoben (Frist fällt auf Sonn-/ Feiertag)?
- hat bei einem VU im schriftl Vorverfahren die Frist wegen späterer Zustellung an den K gem §310 III erst später zu laufen begonnen?
- war die Zustellung ordnungsgem (ggf Verstoß gg §§172, 87)?