Ref Zivilstation: Entsch.gründe Flashcards
Inhalt der Entsch.gründe bei voll zusprechenden Urteilen
= nur AGL, die greift ist darzulegen
= innerhalb der greifenden AGL sind alle Voraussetzungen durchzuprüfen
= Darlegung von mehr als einer AGL wäre sonst Verstoß gg §313 III weil Urteil nicht darauf beruht
Inhalt der Entsch.gründe bei voll zusprechenden Urteilen wenn mehrere AGL greifen
= wenn mehrere AGL greifen u nebeneinander anw.bar sind, muss eine ausgesucht werden
= NICHT “im übrigen steht dem Kläger der Anspr auch aus §§… zu”, da Verstoß gg §313 III
Aufbau der Entsch.gründe eines voll zusprechenden Urteils
- Pauschales Voranstellen des Ergebnisses
- Zul.k der Klage
- Begr.h der Klage aus einer AGL je Antrag
a. Gesamtergebnis mit Norm
“dem K steht der geltend gemachte Anspr aus §894 zu”
b. Definition der Norm
“nach §894 kann derjenige, der durch…beeinträchtigt ist, die Zustimmung zur Berichtigung verlangen”
c. Zwischenergebnis
“diese Voraussetzungen liegen vor”
d. Subsumtion
“das GB ist unrichtig. K ist dadurch beeintr dass…” - Nebenforderungen (Zinsen/ vorproz Mahnkosten)
- Prozessuale Nebenentscheidungen (Kosten u vorläufige Vollstr.barkeit)
Aufbau der Entsch.gründe eines voll abweisenden Urteils
- Pauschales Voranstellen des Ergebnisses
“die zul Klage ist unbegründet” - Zul.k der Klage
- Unbegr.h der Klage aus ALLEN in Betracht kommenden AGL
“dem K steht der geltend gemachte Anspr nicht zu. Er folgt weder aus §… noch aus §…”
= nur fehlende Voraussetzung ist aufzuführen - ggf Ausführungen dazu, dass K auch kein Minus iSv §308 zusteht
- Nebenforderungen (Zinsen/ vorproz Mahnkosten)
Inhalt der Entsch.gründe bei voll abweisenden Urteilen
= alle in Betracht kommenden AGL müssen abgehandelt werden, ABER nur die jeweils fehlende Anspr.voraussetzung darf angesprochen werden
= scheitert AGL aus mehreren Gründen, sind Mehrfachbegründungen vorzugswürdig um Urteil berufungsfest zu machen
= Urteil beruht darauf, dass K der Anspr aus keiner der denkbaren AGL zusteht, §313 III
Warum sind Ausführungen bei klageabweisenden Urteil dazu zu machen, dass K auch kein Minus iSv §308 zusteht?
= Gericht muss K auf ein ihm zustehendes, aber nicht geltend gemachtes Aliud grds gem §139 I 2 hinweisen
Aufbau der Entsch.gründe eines Urteils nach einem Einspruch gg ein VU/ VB
- Pauschales Voranstellen des Ergebnisses
- Zul.k des Einspruchs
a. Statth.keit
b. Zust.keit
c. Form u Frist - Erfolg des Einspruchs in der Sache
a. Zul.k der Klage
b. Begr.h der Klage
Aufbau der Entsch.gründe bei tlw begr Klage
= grds zweistufiger Aufbau: erst erfolgreicher Teil der Klage (beste AGL auswählen), dann Darstellung warum keine weiteren Anspr gegeben sind (alle AGL zu erörtern)
- Pauschales Voranstellen des Ergebnisses
- Zul.k der Klage
- tlw Begr.h der Klage aus einer AGL
a. Gesamtergebnis mit Norm
“dem K steht der geltend gemachte Anspr aus §894 zu”
b. Definition der Norm
“nach §894 kann derjenige, der durch…beeinträchtigt ist, die Zustimmung zur Berichtigung verlangen”
c. Zwischenergebnis
“diese Voraussetzungen liegen vor”
d. Subsumtion
“das GB ist unrichtig. K ist dadurch beeintr dass…” - Ausführungen zur Unbegr.heit im Übrigen aus allgen mögl AGL
- Nebenforderungen (Zinsen/ vorproz Mahnkosten)
- Prozessuale Nebenentscheidungen (Kosten u vorläufige Vollstr.barkeit)
Aufbau der Entsch.gründe wenn Klage insgesamt (Haupt- u Hilfsantrag) abgewiesen werden
- Pauschales Voranstellen des Ergebnisses
- Zul.k der Klage bzgl Hauptantrag
- Unbegr.heit des Hauptantrages aus allen AGL
- Zul.k der eventuellen Klagehäufung
- Zul.k des Hilfsantrags
- Unbegr.h des Hilfsantrags aus allen AGL
- Prozessuale Nebenentscheidungen (Kosten u vorläufige Vollstr.barkeit)
Aufbau der Entsch.gründe wenn Hauptantrag abgewiesen u dem Hilfsantrag stattgegeben wird
- Pauschales Voranstellen des Ergebnisses
- Zul.k der Klage bzgl Hauptantrag
- Unbegr.heit des Hauptantrages aus allen AGL
- Zul.k der eventuellen Klagehäufung
- Zul.k des Hilfsantrags
- Begr.h des Hilfsantrags aus einer AGL
- Nebenforderungen
- Prozessuale Nebenentscheidungen (Kosten u vorläufige Vollstr.barkeit)
Aufbau der Entsch.gründe bei erfolgreicher Primäraufrechnung
- Pauschales Voranstellen des Ergebnisses
- Zul.k der Klage
- Begr.heit der Klage aus einer AGL
4.Begr.heit der Gegenforderung aus einer AGL
- Prozessuale Nebenentscheidungen (Kosten u vorläufige Vollstr.barkeit)
Aufbau der Entsch.gründe bei vollständiger einseitiger Erledigungserklärung
- Gesamtergebnis
= Die Feststellungsklage ist zul u begründet - Zul.keit der Antragsänderung §264 Nr.2
= K hat ihren Klageantrag einseitig für erledigt erklärt
= Diese Erklärung ist eine nach § 264 Nr.2 zul Klageänderung auf Feststellung, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat - Das gem. § 256 Abs. 1 erforderl Feststell.interesse ist aufgrund der Frage der Kostentragungspflicht gegeben
- Obersatz für Begr.heit der Festst.klage
= Im Falle einer eins Erled.erklärung ist die Feststellungsklage nur dann begr, wenn die urspr Klage zul und begr war und durch ein nach RH eingetretenes erledigendes Ereignis unzul od unbegr geworden ist
a. Zul.k der urspr Klage
b. Begr.h der urspr Klage
c. Erledigendes Ereignis nach Eintritt der RH
Aufbau der Entsch.gründe bei einseitiger Teilerledigungserklärung
- Gesamtergebnis
= Die Feststellungsklage ist zul u begründet - Zul.keit der Antragsänderung §264 Nr.2
- Zul.keit der nachträgl, obj, kumul Klagehäufung §§260, 261 II, 263
- Das gem. § 256 Abs. 1 erforderl Feststell.interesse ist aufgrund der Frage der Kostentragungspflicht gegeben
- Begr.heit des aufrechterhaltenen Teils der urspr Klage
- Obersatz für Begr.heit der Festst.klage
= Im Falle einer eins Erled.erklärung ist die Feststellungsklage nur dann begr, wenn die urspr Klage zul und begr war und durch ein nach RH eingetretenes erledigendes Ereignis unzul od unbegr geworden ist
a. Zul.k der urspr Klage
b. Begr.h der urspr Klage
c. Erledigendes Ereignis nach Eintritt der RH
Aufbau der Entsch.gründe bei Klage u Widerklage
- Pauschales Voranstellen des Ergebnisses von Klage u Widerklage
- Zul.k der Klage
- Begr.heit der Klage
- Zul.keit der Widerklage
a. Gerichtsstand
b. Konnexität/ Parteiidentität/ RSB
c. bei Drittwiderklagen: bes Zu.k.voraussetzungen - Begr.heit der Widerklage
- Prozessuale Nebenentscheidungen (Kosten u vorläufige Vollstr.barkeit)
Welche AGL ist bei mehreren bei voll begründeter Klage zu wählen?
= diejenige mit den geringsten Anforderungen:
= verschuldensunabh Haftung vor Verschulden
= Haftung für vermutetes Verschulden (zB §280 I 2) vor Haftung für zu beweisendes Verschulden (§823)