Ref Zivilstation: Nebenforderungen Flashcards
Woraus ergeben sich Verzugszinsen?
= gem §288 I iVm §286 stehen dem K grds Zinsen iHv 5 PP über dem jeweiligen Basiszinssatz ab RH zu als Verzugsschaden zu
= soweit kein Verbraucher beteiligt ist, können Zinsen iHv 9 PP geltend gemacht werden, §288 II
Muss bei der Geltendmachung von Verzugszinsen auch bewiesen werden, dass Zinsen auch tats angelegt worden wären?
= grds besteht Anscheinsvermutung dafür, dass ein wirtsch denkender Mensch hohe Beträge zinsbringend anlegen würde (konkr Beweisführung entbehrl)
= Anscheinsvermutung kann erschüttert werden (zB wenn Schulden bestehen, die anstatt zinsträchtige Anlage getilgt worden wären)
Beginn der Zinspflicht §288 iVm §286
= Zinspflicht beginnt nicht schon in der Sekunde des Verzugseintritts für den restl Tag, sondern analog §187 I erst am Tag NACH Eintritt des Verzuges
Richterl Hinweispflicht, wenn erkennbarer Fehler zB falsches Datum für Zinsen gefordert wurde?
= §139 II 1: Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen od für unerhebl gehalten hat, darf das Gericht, soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat
Was fällt unter die Nebenforderungen?
- Zinsen
- Mahnkosten
- vorgerichtl RA-Kosten
Wie wirken sich Nebenforderungen auf Streitwert aus?
- Gebührenstreitwert §43 GKG
= nicht streitwerterhöhend - Zust.k.streitwert §4
= nicht streitwerterhöhend
Welche Zinsen fallen unter die Nebenforderungen?
a. Prozesszinsen §§291, 288 I 2
b. Verzugszinsen §§286 I 1, 288
Zinsen als Verzugsschaden §§280 I, II, 286
= zB B hat nicht bezahlt, musste K Darlehen mit Dispozins aufnehmen
= fallen NICHT unter Nebenforderungen sondern Hauptantrag!!
Zinsanspr bei Zug-um-Zug-Verurteilung
= KEIN Zinsanspr, weil keine Einredefreiheit vorlag
= ZBR des B als Einrede gg Hauptanspr