Ref Zivilstation: Beweis 2 Flashcards

1
Q

Beweislastverteilung nach Verantw.bereichen

A

= Beweislast ändert sich, wenn Gläubiger beweisen kann, dass Schadensursache allein aus Verantw.bereich des Schuldners herrühren kann
= zB wenn Beschädigung einer geliehenen Sache

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2
Q

Was bedeutet “Glaubh.machung” u wann ist dies zulässig?

A

= es genügt die Feststellung einer überwiegenden Wahrsch.keit
= nur ausr, wenn Gesetz dies ausdrückl zulässt (Arrest/ einstw Verfüg/ Wiedereinsetzung)

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3
Q

Hinzuziehung eines SV §144

A

= Gericht kann von Amts (ohne Antrag einer Partei) wegen Hinzuziehung eines SV anordnen (Ausnahme vom Beibringungsgrds)
= SV kann auch außerhalb von Beweisaufnahme als fachlicher Berater fungieren/

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4
Q

Ladungsfrist für Zeugen

A

= §377 ZPO behandelt die Zeugenladung u sieht keine Frist vor

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5
Q

BVWV in der ZPO
= Dritter der heimlich Telefonat mitgehört hat als Zeuge?

A
  1. Verstoß gg APR (informat Selbstbest.recht):
    = Selbstbestimmung über die eigene Darstellung der Person in der Kommunikation mit anderen
    = Recht am gesprochenen Wort
  2. Eingriff nur ausnahmsw gerechtfertigt: zur Notwehr/ Schutz vor Verleumdung/ erpresserischer Drohung
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6
Q

BVWV in der ZPO

A

= grds keine ausdrückl Regelung über BVWV in der ZPO, daher sind rw erlangte Bew.mittel nicht per se unverwertbar

  1. umfassende Güter- u Inter.abwägung im Einzelfall
    = untersch Schutzrichtungen des Zivil- u Strafverfahrens: strafprozess BVWV hat nicht zum Ziel vor einer zivilrechtl Inanspruchnahme zu schützen, sondern davor, aktiv an eigener Strafverfolgung mitwirken zu müssen (niemand muss gg sich selbst aussagen)
    = Ziel der ZPO ist Wahrh.erforschung u Durchsetzung der mat Gerechtigkeit u fkt-tüchtige Zivilrechtspflege
  2. aber kein abs Vorrang der Wahrh.findung vor GR
    = Richter muss Einzelfallentscheidung über Verwertbarkeit des Beweismittels treffen unter Berücksichtigung ob gg einf Recht/ GR/ Kernbereich des APR Dritter verstoßen wurde
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7
Q

Vernehmung eines spontanen Zeugen

A

= soweit präsenter Zeuge, ist Vernehmung mögl, wenn dessen Wissen erhebl ist u keine Verf.verzögerung

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8
Q

Parteivernehmung bei 4-Augen-Gespräch zur Gewährung von Justizgrundrechten

A

= Grundsituation: eine nat Person (zB AN) steht einer jur Person (zB GmbH; GmbH ist Partei, GF ist Zeuge) ggü
-> institutionalisierte Waffenungleichheit
= Vorteil liegt allein in Eigenschaft der jur Person
= Partei (nat Person) ist gem §448 zu vernehmen (Ermessenreduzierung auf Null)/ gem §141 anzuhören
(+) Grds der Waffengleichheit
(+) Anspr auf rechtl Gehör
(+) Recht auf Gewährleistung eines fairen Prozesses
(+) effektiver Rechtsschutz

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9
Q

Wann ist ein Beweisbeschluss zwingend notw?

A

= bei jeder Parteivernehmung §450
= Einholung eines schriftl SV-Gutachtens
= Beweisaufnahme vor mündl Verhdlung
= Beweisaufnahme im Wege der Rechtshilfe

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10
Q

In welche 3 Teile lässt sich das Beweisverfahren gliedern?

A
  1. Beweisantrag
    = immer erforderl für Zeugen- u Urkundenbeweis
    = Augenschein/ SV/ Partei auch von Amts wg mögl
  2. Beweisanordnung
    = grds formlos mögl, außer bes Verfahren erforderl: dann Beweisbeschluss §358
  3. Beweisaufnahme
    = Grds der Umbk u Parteiöffentl.k
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11
Q

Wie ist eine Beweisvereitelung zu behandeln?

A

= explizite gesetzl Regelungen bei Urkundsbeweis §§427, 441 III, 444 u Parteivernehmung §§446, 453 II, 454 I
= ansonsten erfolgt grds Beweislastumkehr (BGH)

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12
Q

Unterschied Parteianhörung §141 zu Parteivernehmung §445

A
  1. Parteianhörung
    = reine Proz.hdlung
    = Aufklärung des Sachvortrags der Parteien
    = Klarstellung welche Behauptungen aufgestellt u bestritten werden
  2. Parteivernehmung
    = Beweismittel
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13
Q

Parteivernehmung bei 6-Augen-Gespräch zur Gewährung von Justizgrundrechten

A

= Grdsätze des 4-Augen-Gesprächs sollen auch gelten, wenn es sich um ein 6-Augen-Gespräch handelt, bei dem der allein zur Verfügung stehende Zeuge (zB Ehegatte) im Lager des Prozessgegners steht (nicht bei neutralen Zeugen)

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14
Q

Parteivernehmung

A

= subsidiäres Beweismittel, das durch förml Beschluss angeordnet werden muss §450
= Unterscheidung zur pers Anhörung der Partei §141 (nur Parteivortrag)
= Voraussetzung ist, dass beweispflichtige Partei den Beweis mit anderen Beweismitteln nicht vorgebracht hat

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15
Q

Hat die Aussage eines Symphatie-/ Lagerzeugen einen geringeren Beweiswert?

A

= nicht per se geringerer Beweiswert
= zusätzlich ist eine obj belastende (zB sich widersprechend)/ begünstigende Tendenz erforderl

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16
Q

Wie ist Beweiswürdigung in Klausur darzustellen?

A
  1. Wer trägt Beweislast?
    = grds jeder für die für sich günstigen Tatsachen
  2. Welches Beweismittel/-inhalt
  3. Beweiswürdigung/-prognose
    a. positiv (Klage empfohlen)/
    b. negativ (Klage abraten)/
    c. offen (es kann geklagt werden, aber nur mit Hinweis an Mandanten über Prozessrisiko!
    = zB Glaubhaftigkeit der Aussage weil detailreich/ Erinnerungslücken/ plausibel
17
Q

Verwertbarkeit von Dashcam Aufnahmen

A

(-) permanente u anlasslose Aufzeichnung ohne fortwährende Überschreibung nicht vereinbar mit BDSG (allenfalls bei schwerw Beeintr!)
= unzul Aufnahme wird auch nicht dadurch zul, dass nachträgl ein zul Zweck entsteht
= Interesse überwiegt sich in Öff.keit aufzuhalten, ohne ungewollt u anlasslos Obj einer Videoüberwachung zu werden
= unverh Mittel, da nicht erforderl
ABER: aus RWK der Aufzeichnung folgt nicht automatisch BVWV
= Abwägung Durchsetzung zivilrechtl Anspr u Anspr auf rechtl Gehör Art.103 u fkt Zivilrechtspflege u mat richtige Entsch nach freier Bew.würdigung §286 ggü Recht auf inform Selbstbest