Ref Zivilstation: Anerkenntnis/ Verzicht Flashcards

1
Q

Voraussetzungen eines Anerkenntnisurteils §307

A
  1. Erklärung des Anerkenntnisses durch Beklagten
  2. Vorliegen aller Sachurteilsvoraussetzungen
    = bei fehlenden Sachurt.vorauss wird Klage abgewiesen
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2
Q

Was wird bei Anerkenntnisurteil §307 geprüft?

A

= nur Zul.k der Klage u Wirks.keit des Anerkenntnisses (sonst Abweisung der Klage)
= NICHT Schlüssigkeit u Begründetheit, da durch Anerkenntnis überflüssig
= im Urteil entfallen TB u Entsch.gründe §313b I 1

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3
Q

Kostenentscheidung bei Anerkenntnis §307

A

= grds Unterliegensgrds §91

= ausnahmsw trägt Kläger Kosten §93

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4
Q

Tenor eines Anerkenntnisurteils

A

Anerkenntn.urteil

I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger.. zu zahlen [=Klägerantrag]
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
III. Das Urteil ist vorläufig vollstr.bar

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5
Q

Teilanerkenntnis

A

= selbständiger Teil des Streitggstandes wird anerkannt (zB Teil einer Forderung) u über Rest wird ganz normal durch Schlussurteil entschieden
-> Überschrift des Urteils: Anerkenntnis- u Endurteil!!

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6
Q

Verzichtsurteil §306

A

= Kläger verzichtet in mündl Verhdlung auf geltend gemachten Anspr (Pendant zum Anerkenntnis)
= endgültige Aufgabe des Klageanspruchs u führt zur sachl Klageabweisung

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7
Q

Voraussetzungen für Verzicht §306

A
  1. Verzichtserklärung
  2. Sachurteilsvoraussetzungen
    = grds Anwaltszwang!
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8
Q

Kostenentscheidung bei Verzichtsurteil

A

= Unterliegensgrds §91

= §93 NICHT analog anw.bar

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9
Q

Tenor: Verzichtsurteil

A

Verzichtsurteil

I. Der Kläger wird mit dem geltend gemachten Anspr abgewiesen
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits
III. Das Urteil ist vorläufig vollstr.bar

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10
Q

Abgrenzung Anerkenntnis §307 zu Geständnis §288

A
  1. Anerkenntnis
    = einseitige Proz.erklärung, die ggü Prozessgericht abzugeben ist
    = bezieht sich auf geltend gemachten prozessualen Anspr
  2. Geständnis
    = bezieht sich auf die zur Begründung des prozessualen Anspr vorgetragenen Tatsachen
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11
Q

Anerkenntnis §307

A

= in jedem Verfahrensstadium mögl
= Partei erkennt den gg sie geltend gemachten Anspr ganz/ zum Teil an u wird gem dem Anerkenntnis verurteilt
= bedingungsfeindlich, aber inhaltl Einschränkung mögl
= kann ohne mündl Verhdlung ergehen §307 2
= Gericht erlässt nur Kostenentscheidung §§91, 93

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12
Q

NE (Kostenentscheidung):
Wer trägt Kosten bei Anerkenntnis §307?

A
  1. grds unterliegende Partei
  2. aber nach §93 können Kosten des Rechtsstreits der obsiegenden Partei auferlegt werden, wenn anerkennende Partei den Anspr…:
    a. sofort anerkennt UND
    b. keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat
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13
Q

Abgrenzung Klagerücknahme §269 zu Verzicht §306

A
  1. Klagerücknahme
    = Anspr bleibt bestehen u kann neu eingeklagt werden
    = KEIN Verzicht auf mat.rechtl Anspr
  2. Verzicht
    = Kläger will prozessualen Anspr überhaupt nicht mehr geltend machen
    = bei Antrag der Gegenseite ist klagende Partei mit ihrem Anspr durch Urteil abzuweisen
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14
Q

Tenor eines Teilanerkenntnisses mit Endurteil

A
  1. Auf das Anerkenntnis des B hin wird die ZVR vom… aus dem Urteil des… vom…. für unzul erklärt [=Klägerantrag]
  2. iÜ wird die Klage abgewiesen
    […]
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15
Q

TB bei Teilanerkenntnis u Endurteil

A

= in TB sind Details zum anerkannten Teil nicht mehr zu erwähnen, sondern nur in antragsbezogener Prozessgeschichte (nach Klägerantrag):
“B hat den Klageantrag hinsichtl … anerkannt.
Im Übrigen beantragt er,
die Klage abzuweisen”

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16
Q

Problem: wie lange liegt noch ein “sofortiges” Anerkenntnis nach §93 vor?
= zB erst Anzeige der Verteidig.bereitschaft u dann erst Anerkenntnis in Klageerwiderung

A

“sofort” (+) soweit in Verteidig.anzeige noch kein Sachantrag angekündigt wurde u innerhalb der anschließenden Frist in Klageerwiderung anerkannt wird
(+) B ist es nicht zumutbar einen Anspr anzuerkennen, den er nicht in einem hinr lang bemessenen Zeitraum prüfen konnte
(+) Sinn u Zweck: Schutz des B vor übereilter Klage
= Billigk.entsch des §93 kann nicht davon abhängen ob in Frist zur Verteidig.anzeige od Frist zur Klageerwiderung anerkannt wurde

17
Q

Wann hat B Anlass zur Klage iSd §93 gegeben?

A

= wenn ihr vorprozessuales Verhalten aus Sicht des K bei vernünftiger Betrachtung hinr Anlass geboten hat, er werde ohne Inanspruchnahme des Gerichts nicht zu seinem Recht kommen