Ref Zivilstation: Anerkenntnis/ Verzicht Flashcards
Voraussetzungen eines Anerkenntnisurteils §307
- Erklärung des Anerkenntnisses durch Beklagten
- Vorliegen aller Sachurteilsvoraussetzungen
= bei fehlenden Sachurt.vorauss wird Klage abgewiesen
Was wird bei Anerkenntnisurteil §307 geprüft?
= nur Zul.k der Klage u Wirks.keit des Anerkenntnisses (sonst Abweisung der Klage)
= NICHT Schlüssigkeit u Begründetheit, da durch Anerkenntnis überflüssig
= im Urteil entfallen TB u Entsch.gründe §313b I 1
Kostenentscheidung bei Anerkenntnis §307
= grds Unterliegensgrds §91
= ausnahmsw trägt Kläger Kosten §93
Tenor eines Anerkenntnisurteils
Anerkenntn.urteil
I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger.. zu zahlen [=Klägerantrag]
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
III. Das Urteil ist vorläufig vollstr.bar
Teilanerkenntnis
= selbständiger Teil des Streitggstandes wird anerkannt (zB Teil einer Forderung) u über Rest wird ganz normal durch Schlussurteil entschieden
-> Überschrift des Urteils: Anerkenntnis- u Endurteil!!
Verzichtsurteil §306
= Kläger verzichtet in mündl Verhdlung auf geltend gemachten Anspr (Pendant zum Anerkenntnis)
= endgültige Aufgabe des Klageanspruchs u führt zur sachl Klageabweisung
Voraussetzungen für Verzicht §306
- Verzichtserklärung
- Sachurteilsvoraussetzungen
= grds Anwaltszwang!
Kostenentscheidung bei Verzichtsurteil
= Unterliegensgrds §91
= §93 NICHT analog anw.bar
Tenor: Verzichtsurteil
Verzichtsurteil
I. Der Kläger wird mit dem geltend gemachten Anspr abgewiesen
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits
III. Das Urteil ist vorläufig vollstr.bar
Abgrenzung Anerkenntnis §307 zu Geständnis §288
- Anerkenntnis
= einseitige Proz.erklärung, die ggü Prozessgericht abzugeben ist
= bezieht sich auf geltend gemachten prozessualen Anspr - Geständnis
= bezieht sich auf die zur Begründung des prozessualen Anspr vorgetragenen Tatsachen
Anerkenntnis §307
= in jedem Verfahrensstadium mögl
= Partei erkennt den gg sie geltend gemachten Anspr ganz/ zum Teil an u wird gem dem Anerkenntnis verurteilt
= bedingungsfeindlich, aber inhaltl Einschränkung mögl
= kann ohne mündl Verhdlung ergehen §307 2
= Gericht erlässt nur Kostenentscheidung §§91, 93
NE (Kostenentscheidung):
Wer trägt Kosten bei Anerkenntnis §307?
- grds unterliegende Partei
- aber nach §93 können Kosten des Rechtsstreits der obsiegenden Partei auferlegt werden, wenn anerkennende Partei den Anspr…:
a. sofort anerkennt UND
b. keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat
Abgrenzung Klagerücknahme §269 zu Verzicht §306
- Klagerücknahme
= Anspr bleibt bestehen u kann neu eingeklagt werden
= KEIN Verzicht auf mat.rechtl Anspr - Verzicht
= Kläger will prozessualen Anspr überhaupt nicht mehr geltend machen
= bei Antrag der Gegenseite ist klagende Partei mit ihrem Anspr durch Urteil abzuweisen
Tenor eines Teilanerkenntnisses mit Endurteil
- Auf das Anerkenntnis des B hin wird die ZVR vom… aus dem Urteil des… vom…. für unzul erklärt [=Klägerantrag]
- iÜ wird die Klage abgewiesen
[…]
TB bei Teilanerkenntnis u Endurteil
= in TB sind Details zum anerkannten Teil nicht mehr zu erwähnen, sondern nur in antragsbezogener Prozessgeschichte (nach Klägerantrag):
“B hat den Klageantrag hinsichtl … anerkannt.
Im Übrigen beantragt er,
die Klage abzuweisen”