Ref Zivilstation: Präklusion Flashcards

1
Q

Ausnahmen vom Mündlichkeitsgrds §128 I

A
  1. schriftliches Vorverfahren §276
  2. Entscheidung ohne mündl Verhdlung bei Zustimmung beider Parteien §128 II
  3. frei gestellte mündl Verhdlung bei Beschlüssen §128 IV
  4. amtsgerichtl Bagatellverfahren §495a
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Umbk-grds §355

A

= mündl Verhdlung u Beweisaufnahme müssen umb vor dem erkennenden Gericht stattfinden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Ausnahmen vom Umbk-grds §355

A
  1. beauftragter Richter
  2. ersuchter Richter
  3. Teilnahme per Videokonferenz §128a
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wie kann der Mündlichk.grds durchbrochen werden, wenn ein Parteivortrag erst nach der mündl Verhdlung erfolgt?

A

= §296a: grds sind nachgereichte Schriftsätze zw Verhdlungs- u Verkündungstermin nicht beachtlich

= Ausnahmen:
1. nachgelassene Schriftsätze §139 V
2. Schriftsatz gebietet Wiedereröffnung der mündl Verhdlung §156
3. reine Rechtsausführungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Voraussetzungen für §283er Schriftsatz wegen nicht rechtzeitigen Vorbringens des Gegners

A
  1. nicht rechtzeitiges vor Verhdlungstermin erfolgtes Vorbringen des Gegners (§132)
  2. Partei kann sich nicht direkt erklären
  3. Antrag
  4. Fristbestimmung für Erwiderungsrecht

= §132 I: Vorbingen neuer Tatsachen mind 1 Woche vor mündl Verhdlung
= §132 II: Gegenerklärung auf neues Vorbringen mind 3 Tage vor mündl Verhdlung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Grundsatz des nicht nachgelassenen Schriftsatzes §296a

A

= Grds: nach Schluss der mündl Verhdlung, können Angriffs- u Verteidig.mittel nicht mehr vorgebracht werden
= nicht nachgelassener Schriftsatz nach Verhdlungsschluss ist nicht zu berücksichtigen
= Ausnahme §296a 2: wenn Anlass besteht die mündl Verhdlung wieder zu eröffnen: §§139 V/ 156/ 283 (nachgelassener Schriftsatz)
= KEINE Präklusion nach §296

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Zurückweisung verfristeten Vorbringens §296 I (Präklusion)

A

= erfolgen Angriffs- u Verteidigungsmittel nach Fristablauf hat Gericht dieses zurückweisen, wenn Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde od wenn Partei die Verspätung genügend entschuldigt
= einfaches Verschulden ausreichend

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Zurückweisung nicht rechtzeitigen Vorbringens §296 II (Präklusion)

A

= Parteien sind zum rechtzeitigen Vortrag verpflichtet u haben ihre Angriffs- u Verteidigungsmöglichkeiten gem §282 I, II, 277 I, 132 zeitig vorzubringen, sonst KANN ihr Vortrag zurückgewiesen werden, wenn Zulassung die Prozesserledigung verzögern würde u Verspätung auf grober Nachlässigkeit (Verletzung der prozessualen Sorgfalt in ungewöhnl hohem Maße) beruht
= zwar keine Fristversäumnis aber Verstoß gg allg Prozessförderungspflicht
= §132 I: Vorbingen neuer Tatsachen mind 1 Woche vor mündl Verhdlung
= §132 II: Gegenerklärung auf neues Vorbringen mind 3 Tage vor mündl Verhdlung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Zurückweisung verspäteter Rügen bzgl Zul.keit §296 III (Präklusion)

A

a. unverzichtbare Sachurteilsvoraussetzungen sind ohnehin von Amts wegen zu berücksichtigen

b. nur verzichtbare Zul.keitsvoraussetzungen sind zurückzuweisen, wenn Beklagte die Verspätung nicht genügend entschuldigt
= nur Rügen der mangelnden VM §88/ fehlende Kostenerstattung nach vorheriger Klagerücknahme §269 VI/ fehlende Ausländersicherheit §110/ Einrede einer Schiedsvereinbarung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Zwei Verzögerungsbegriffe der Präklusion §296

A
  1. relative Verzögerung
    = hypothetischer Vergleich in welcher Situation man sich jetzt u in welcher Situation man sich befände, wenn rechtzeitig vorgetragen worden wäre
    -> ist bei Zulassung Erledigung erst zu einem späteren Zeitpkt mögl, dann Präklusion (+)
  2. absolute Verzögerung (BGH)
    = entscheidend ob Prozess bei Zulassung länger dauern würde als bei Zurückweisung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Rettungsmöglichkeit: Wie kann eine Präklusion nach §296 wegen verspäteten Vorbringens umgangen werden?

A
  1. Flucht in die Säumnis
    = man lässt VU gg sich ergehen u legt Einspruch mit Angriffs- u Verteidid.mitteln ein
    = Gericht muss bei Vorbereitung des Einspr.termins alles Zumutbare tun, um Folgen der Fristversäumung auszugleichen
    = Gericht berücksichtigt aber nur insoweit wie durch nachgeschobenen Sachvortrag keine Verzögerung eintritt
  2. Flucht in die Widerklage
    = §296 betrifft nur Verzögerung von Angriffs- u Verteidig.mitteln nicht Angriff selbst
    = durch Erhebung der Widerklage wird ein Teil des Prozesses in Stadium der Tats.ermittlung zurückversetzt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Voraussetzungen für Eintritt der Präklusion §296 I

A
  1. Versäumung einer qualif Frist, außer Erledigung des Rechtsstreits wird auch durch Zulassung ….
  2. … nicht verzögert oder
  3. Verspätung ist genügend entschuldigt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Unterschied §296 I-III

A
  1. Abs1: Versäumung einer qualif Frist (§§273 II Nr.1, 275 I 1, III, IV, 276 I 2, 277)
    = Zulassung würde verzögern
    = Zurückweisung MUSS erfolgen, es sei denn die Partei entschuldigt die Verspätung
  2. Abs2: Verstoß gg Proz.führungspflicht (§282 I, II)
    = “keine Frist gesetzt, aber zu spät gemessen an §§282 I, II
    = Zulassung würde verzögern
    = Zurückweisung KANN erfolgen, wenn Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht
  3. Abs3: verspätete Zul.k.rügen
    = Zurückweisung MUSS erfolgen, es sei denn der Beklagte entschuldigt die Verspätung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Nachgelassener Schriftsatz gem §139 V wegen gerichtl Hinweis

A

= “ist einer Partei eine sofortige Erklärung zu einem gerichtl Hinweis nicht mögl…”
= ein nachgelassener Schriftsatz ist ausnahmsw beachtlich, wenn das Gericht auf einen Hinweis gem §139 V eine Schriftsatzfrist zur Wahrung des rechtl Gehörs einräumt
-> Durchbrechung des Mündl.k.grds

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Welche Mögl.keiten gibt es, wenn ein gerichtl Hinweis nach §139 V erst im Verhdlungstermin erteilt wird u Partei sich nicht sofort äußern kann?

A
  1. Vertagung mit Fristsetzung §139 V
  2. mit Zustimmung der Parteien ins schriftl Verfahren §128 II übergehen unter Fristsetzung §139 V (nicht zu empfehlen)
  3. auf Antrag der betr Partei ein Schriftsatzrecht mit Fristbestimmung §139 V einräumen unter gleichzeitiger Bestimmung eines Verkündungstermins
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Wiedereröffnung der mündl Verhdlung §156

A
  1. §156 I: anstelle einer Entscheidung der Sache KANN ein Beschluss ergehen, dass bereits geschlossene Verhdlung wiedereröffnet wird, wenn dafür ein Grund gegeben ist (Ermessen des Gerichts)
  2. §156 II: ausnahmsw MUSS zwingend die Wiedereröffnung angeordnet werden, wenn einer der Gründe nach §156 II vorliegt
    a. entsch.erhebl u rügbarer Verf.fehler §295, zB Verletzung der Hinw.pflicht §139 od Verletzung des rechtl Gehörs
    b. Wiederaufnahmegrund §§579, 580 wg nachträgl Tatsachen (zB Auffinden einer Zahlungsquittung)
    c. Richter ist zw Schluss der mündl Verhdlung u Schluss der Beratung u Abstimmung ausgeschieden
17
Q

Allgemeines zur Präklusion von verspätet vorgebrachten Angriffs- u Verteidig.mitteln im Berufungsverfahren §530

A

= Grds: verzichtbare Zul.k.rügen sind innerhalb der Berufungsbegründungsfrist §520/ fristgebundenen Stellungn.frist §521 vorzubringen
= ansonsten bei Verspätung Gefahr der Präklusion §§530, 520, 521 u §296 gilt entsprechend
= werden Fristen versäumt, ist Verspätung zu entschuldigen §532

18
Q

Präklusionsvorschriften im Berufungsverfahren

A
  1. Zul.k.rügen §532
    = verspätet vorgebrachte verzichtbare Zul.k.rügen sind nur zuzulassen, wenn Partei Verspätung genügend entschuldigt
  2. erstinstanzlich präkludierter Vortrag §531 I
  3. erstinstanzl nicht geltend gemachter Vortrag §531 II
  4. zweitinstanzl verspäteter Vortrag §530
19
Q

Präklusionsvorschriften im Berufungsverfahren

  1. erstinstanzlich präkludierter Vortrag §531
A

= das im 1.Rechtszug zurecht zurückgewiesene Vorbringen bleibt auch in Berufung ausgeschlossen
= ausdrückl Zurückweisung im Urteil erforderl

20
Q

Präklusionsvorschriften im Berufungsverfahren

  1. erstinstanzl nicht geltend gemachter Vortrag §531 II
A

= alles was erstinstanzl nicht ausdrückl präkludiert worden ist, kann grds noch in 2.Instanz vorgebracht werden,….

  1. §531 II Nr.1
    … wenn der neue Vortrag erstinstanzl vom Gericht erkennbar übersehen/ für unerhebl gehalten worden ist
  2. §531 II Nr.2
    …wenn der neue Vortrag erstinstanzl infolge eines Verf.fehlers unterblieben ist (Unterbliebene Hinweispflicht §139/ zu kurze Frist)
  3. §531 II Nr.3
    …wenn der neue Vortrag erstinstanzl nicht aus Nachlässigk unterblieben ist
21
Q

Wann ist eine Rüge in den Fällen von §296 III verspätet?

A
  1. wenn nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Klageerwiderungsfrist §§275, 276
  2. entgg §282 III nicht spätestens in der 1.mündl Verhdl vorgebracht wurde
  3. nach einem VU nicht innerhalb der Einspr.frist §340 III vorgebracht wurde
22
Q

Schema: Zurückweisung verspäteter Beweisantritt nicht präsenter Zeuge in mündl Verhdl §296 I

A

I. Zulassung trotz Versäumung der Frist §296
1. Beweisantritt erst nach gesetzter Frist §276
2. Frist §276 fällt unter §296 I

  1. Verspätung nicht genügend entschuldigt
    = Partei muss Entsch.gründe vortragen u glaubhaft machen
  2. Verzögerung des Rechtsstreits bei Zulassung
    = rel <-> abs Verzög.begriff (Vergleich ob Rechtsstreit bei Zulassung länger dauern würde als bei Zurückweisung)
    = zB keine Verzögerung bei präsenten Zeugen
23
Q

Was unterliegt NICHT der Präklusion nach §296 u kann auch noch nach Fristablauf vorgebracht werden?

A
  1. KEIN Zurückweisen von unstreitiges Vorbringen, auch wenn Verzögerung eintritt
    = nicht beweisbedürftig
    = Präklusionsvorschrift soll nicht verhindern, dass Entscheidung auf Grdl unstreitiger Tatsachen ergeht
  2. KEIN Zurückweisen von Rechtsausführungen
    = es ist Aufgabe des Gerichts das auf den SV anzuwendende Recht zu ermitteln
    = Rechtsausführungen sind nur Ratschäge an das Gericht
  3. KEIN Zurückweisen von Angriffen selbst mögl (Widerklage)
24
Q

Was unterliegt der Präklusion nach §296 u kann nicht mehr nach Fristablauf vorgebracht werden?

A

= Angriffs- u Verteidig.mittel:

  1. Tats.behauptungen
  2. Bestreiten von Tatsachen
  3. Benennen von Beweismitteln
  4. Erheben von Beweiseinreden

… die Erledigung verzögern würden

25
Q

Präklusion einer verspäteten Klageerwiderung §296 I?

A

= Verspätung ist vAw zu beachten u muss nicht gerügt werden (deshalb keine Heilung durch rügeloses Einlassen!)
= verspätete KE führt nicht zu Verzögerung des RS, wenn RS dennoch in einem Termin erledigt werden kann