Ref Zivilstation: 253, 254 Flashcards
Ausnahmen vom Bestimmtheitsgrds des Klageantrags u warum?
- unbezifferter Klageantrag
= zulässig, wenn Bezifferung unmögl/ dem Kläger aus bes Gründen nicht zumutbar
-> wenn Antrag zu hoch gestellt: Kostennachteil bei tlw Unterliegen, §92 I
-> wenn Antrag vorsorgl zu niedrig gestellt: nachteilig da Bindung an Antrag §308 u kein höherer Betrag mögl - Stufenklage §254
= Kläger kann wg fehlender Berechnungsgrdlagen seine Leistung nicht konkret bestimmen
Beispiele für zulässige unbezifferte Klageanträge
= Problem: Best.heitsgrds §253 II Nr.2 iVm §287
- Klagebetrag hängt von Beurteilung eines SV ab
= Schätzung der Schadenshöhe §287 - Schmerzensgeld (Billigkeitsabwägung)
= genauer Betrag ist entbehrl aber ggf Rahmenbetrag, weil Gericht die Höhe selbst nach billigen Ermessen festlegt
= ausreichend dass K die Tatsachen für die Bestimmung der Höhe (Schwere der Verletzung/ Dauer der Erwerbsunfäh.keit/ Folgeschäden) vorträgt u seine Vorstellung von der Höhe angibt - Ermessensentscheidung des Gerichts (Herabsetzung einer Vertragsstrafe)
= genauer Betrag ist entbehrlich, wenn Schätzungsgrdlagen umfassend dargelegt u Größenordnung der Forderung mitgeteilt wurde
In welchen Schritten ist die Zul.keit einer Klageänderung nach Rechtshängigkeit gem §263 zu prüfen?
- §264 Nr.1-3: Änderung wird nicht als Klageänderung angesehen
- ausdrückl Zustimmung §263 Alt.1
- rügelose Einlassung §267
- Sachdienlichkeit §263 Alt.2 (mit bisherigen Prozessstoff wird ein weiterer Streitpkt erledigt u ein neuer Prozess vermieden)
= (-) wenn bisheriger Streitstoff nicht weiter verwertbar
Was für Konsequenzen ergeben sich bei einer zulässigen Klageänderung §263?
- keine Entscheidung mehr über alten Antrag (Rechtshängigkeit des alten Antrags erlischt)
- Entschieden wird nur über neuen Antrag (nur dieser ist rechtshängig)
- Kostenentscheidung
a. neue Antrag hat keinen Erfolg: §91
b. neue Antrag hat Erfolg: §§91, 96
Was für Konsequenzen ergeben sich bei einer unzulässigen Klageänderung §263?
- die neue Klage ist als unzul abzuweisen
- richterliche Aufkl.pflicht §139 wegen noch vorliegender Rechtshängigkeit der alten Klage
a. Kläger kann Klagerücknahme erklären (§§91, 269 III 2 analog)/
b. Kläger kann hilfsweise den alten Klageantrag stellen u bei Nichtbestehen als unzul/ unbegr abweisen lassen/
c. Kläger nimmt alten Antrag nicht zurück u stellt ihn auch nicht hilfsweise: dann ergeht bzgl alten Antrag ein klageabweisendes VU §§330, 333
Wie wird dem Erfordernis des Bestimmtheitsgrdsatzes beim Antrag auf Schmerzensgeld genügt?
- in Klageantrag: unbezifferter Antrag (angemessenes Schmerzensgeld)
- in Klagebegründung:
= Größenordnung des geltend gemachten Betrags (10.000-20.000€)
= oder Mindestbetrag
+ Darlegung der anspr.begründenden Tatsachen u Unterlagen, die diese Größenordnung od Mindestvorstellung tragen
Wann ist eine Klageänderung sachdienlich?
(+) soweit die Klageänderung den Streit aus dem Weg räumt, sodass sich ein weiterer Prozess vermeiden lässt
= auch wenn neue Parteierklärungen/ Beweiserhebungen notwendig werden u Erledigung des Prozesses verzögert wird
(-) wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung u Entscheidung gestellt wird, ohne dass es für das bisherige Ergebnis verwertet werden kann
Stufenklage: Wie entscheidet das Gericht wenn Beklagter dem Auskunftsanspruch nicht entspricht?
- grds ergeht ein streitiges Teilurteil über den Auskunftsanspruch
= danach wird mit der nächsten Stufe fortgefahren - ausnahmsw kann einheitl über alle Ansprüche entschieden werden, wenn weder Auskunfts- noch Leist.anspr besteht -> Klage wird insg abgewiesen
Stufenklage: Was kann Kläger tun, wenn er Auskunftsanspr doch nicht mehr braucht weil er Klageantrag beziffern kann?
= dem Kläger ist es jederzeit mögl, seinen Leist.antrag zu beziffern u die vorherigen Stufen zu überspringen
= zulässig nach §264 Nr.2 (keine Klageänderung sondern Beschränkung des Antrags), sodass es keiner Erledig.erklärung od Klagerücknahme bedarf
Wie hemmt eine Stufenklage die Verjährung?
= Hemmung gem §204 I Nr.1 des geltend gemachten unbezifferten Antrags auf Leistung in jeder Höhe
= spätere Bezifferung wirkt auf Zeitpkt der Erhebung zurück
-> isolierte Auskunftsklage hemmt dagegen die Verjährung des Zahlungsanspr nicht
Problem: irrtümlich falsche Parteibezeichnung
= ist die Klage unzulässig wegen §253?
= Rubrumsberichtigung durch Auslegung nach §§133, 157 analog, dass derjenige Partei wird, der tats gemeint ist (bei irriger Falschbezeichnung ist das wirklich Gewollte maßgebend) mithilfe der Klagebegründung
= KEIN Fall eines Parteiwechsels!
= zB Klage richtet sich fälschlich gg X-OHG, anstatt X-KG
Kann ein Inhaber unter seiner Firma verklagt werden?
= Problem: ordn.gem Klageerhebung §253?
= §17 II HGB: Inhaber einer Firma kann unter seiner Firma verklagt werden (Partei ist dann Inhaber selbst) soweit der Rechtsstreit ein Handelsgeschäft §343 zum Ggst hat
= Inhaberwechsel der Firma ist unbeachtlich
Welche Arten von Teilklagen gibt es?
- offene Teilklage
= K legt offen, dass sie weitere Forderungen in der Hinterhand hat
= RF: Restbetrag ist weiterhin einklagbar - verdeckte Teilklage
= Klage lässt nicht erahnen, dass sie sich auf einen Teilbetrag bezieht
= RF: Restbetrag ist idR weiterhin einklagbar
= kein Verstoß gg §253 II Nr.2 (Klage muss best Angabe des Ggst der Klage enthalten), da K nicht gezwungen ist, einen Anspr stets in voller Höhe einzuklagen
Was ist Vorteil einer Teilklage?
= Zust.k des AG erreichen
= Kostenrisiko begrenzen
= Hoffnung auf eine freiw Resterfüllung durch den Beklagten
Vorteile der Stufenklage §254 ggü einer reinen Auskunftsklage
- Hemmung der Verjährung
a. reine Ausk.klage bewirkt keine Hemmung des Hauptanspr, sondern dient nur zur Vorbereitung zur Durchsetzung u stellt eigenst Streitggst §260 dar
b. bei Stufenklage wird noch nicht bezifferter Zahlungsanspr von Anfang an rechtshängig sodass auch dessen Verjährung nach §204 I Nr.1 gehemmt wird - durch Wirkung der RH bei §254:
a. verschärfte Haftung §§987, 989, 818 IV, 2023
b. Anw.barkeit von §265 ZPO