Ref Zivilstation: Urkundenprozess Flashcards
Allgemeines zum Urkundenprozess §§592ff
= schnelles Verfahren um mit Vorbehaltsurteil §599 schnell einen vollstr.baren Titel zu erreichen
= schnell da Widerklagen ausgeschlossen sind u Einreden können nur erhoben werden, die mit Urkunden od Parteivernehmung bewiesen werden können (eingeschränkte Beweismögl.keiten)
= Ggstand kann nur Zahlung von Geld od Leistung sonstiger vertretbarer Sachen sein
= nur Leistungsklage
Beschränkung des reinen Urkundenbeweises
= auf anspr.begründende Tatsachen beschränkt
= bzgl anderer mat.rechtl Tatsachen (Einwendungen/ Gegeneinreden) ist neben dem Urkundenbeweis auch Antrag auf Parteivernehmung zulässig
Welche 4 Entscheidungen können im Urkundenprozess ergehen?
- Klageabweisung
a. durch Proz.urteil
= Fehlen von Sachurt.voraussetzungen
b. durch Sachurteil
= Klage ist unschlüssig/ Beklagte kann Einwendungen mit Urkunde widerlegen - Abweisung als unstatthaft
= Kläger bleibt beweisfällig u nimmt nicht rechtzeitig Abstand vom Urkundenprozess - Beklagte macht Einwendungen geltend, die nach §595 II nicht bewiesen werden können: Zurückweisung der Einwendungen als unstatthaft §598
= Urteil nur als Vorbehaltsurteil, das dem Beklagten die Geltendmachung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehält §599 I - Verurteilung durch Endurteil
= Beklagte erhebt keine Einwendungen
Widerklage im Urkundenprozess
= Widerklage ist nicht statthaft §596 I
= ABER Widerklage im Urkundenprozess ggü einer im ordentl Verfahren erhobenen Klage ist zulässig (Teilvorbehaltsurteil)
Voraussetzungen für Urkundenprozess
- Allg Sachurteilsvoraussetzungen
= wenn (-) wird Klage als unzul abgewiesen - eindeutige Erklärung, dass im Urkundenprozess geklagt wird §593
= wenn (-) normaler Rechtsstreit - Leistungsklage §592
= wenn (-) Klage wird als im Urk.proz unstatth abgewiesen - Vorlage mind 1 Urkunde
= wenn (-) Klage wird als im Urk.proz unstatth abgewiesen - Schlüssigkeit
= wenn (-) Klageabweisung durch Sachurteil - Beweisführung bzgl aller streitigen anspr-begr Tatsachen (Urkundenbeweis)
- Einwendungen des Beklagten (Widerlegung durch Urkunden/ Parteivernehmung)
§592: zu sämtlichen anspr.begründenden Tatsachen sind Urkunden vorzulegen
(-) da in §597 II: “dem Kläger obliegender Beweis”
= auch im Urkundeprozess bedürfen unbestrittene Tatsachen keines Beweises
a. 1 Urkunde zum Anspr.grund muss jedenfalls
vorgelegt werden
b. wenn Beklagter säumig ist: sämtl anspr.begründenden Tatsachen müssen mit Urkunden belegt werden (Geständnisfikion gilt nicht)
Zulässige Beweismittel im Urkundenprozess
- für anspr.begründende Tatsachen: Urkunden
- bzgl (Un-)/Echtheit einer Urkunde/ bzgl anderer Tatsachen als in §592 aufgeführt: Urkunden u Antrag auf Parteivernehmung
= NICHT Zeugen/ SV/ Versicherung an Eides statt da sonst Umgehung der Beschränkung der Bew.mittel)
Übergang vom Urkundenprozess zum normalen Rechtsstreit
= §596: Abstandnahme bis zum Schluss der mündl Verhdlung mögl
Übergang vom normalen Rechtsstreit zum Urkundenprozess
= §263 analog
= allerdings wird Sachdienlichkeit ausnahmsw bejaht
Wann ergeht im Urkundenprozess ein Vorbehaltsurteil §599?
= wenn Beklagte widersprochen hat
= ob Widerspruch begründet ist, spielt keine Rolle
Tenor: Vorbehaltsurteil §599
- …
- …
- …
- Dem Beklagten wird die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten
Kann ein Anerkenntnisurteil als Vorbehaltsurteil ergehen? (Anerkenntnisvorbehaltsurteil)
(-) einem Anerkenntnis ist eine Bedingung fremd
(+) zwar bedingungsfremd, aber Besonderheit dass zwei hintereinander geschaltete Verf.arten vorliegen
(+) zweckmäßig, da Beklagte ein Interesse an niedrigen Kosten hat
Allgemeines zum Nachverfahren §600
= erfolgt bei Einwendungen des Beklagten u einhergehenden Vorbehaltsurteil
= Termin wird nur auf Antrag bestimmt
= ordentl Verfahren OHNE Beweismittelbeschränkung
= Widerklagen sind statthaft
= Klageänderungen/ -erweiterungen sind mögl
= keine neue Akten
Tenor: Nachverfahren §600
= Einwendungen erfolglos
- Das Vorbehaltsurteil vom.. wird aufrechterhalten u für vorbehaltslos erklärt
- Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
- ….
Tenor: Nachverfahren §600
= Einwendungen erfolgreich
- Das Vorbehaltsurteil vom… wird aufgehoben u die Klage abgewiesen
- Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits
- …