Ref Zivilstation: Parteien 2 Flashcards

1
Q

Parteierweiterung- subjektive Klageerweiterung

A

= zu der bisherigen Partei tritt eine weitere Person hinzu
= jede Streitgenossenschaft ist Sonderfall der obj Klagehäufung §§59, 60 iVm §260 analog
= grds zulässig, wenn Voraussetzungen der §§59, 60 (Streitgenossenschaft) u §263 vorliegen

  1. Streitgenossenschaft §§59, 60
    = Verpflichtung aus demselben tats u rechtl Grund
  2. §263
    = Einwilligung/ Sachdienlichkeit/ rügelose Einlassung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Parteierweiterung zulässig?

A
  1. neuer Kläger tritt hinzu
    = bisheriger Kläger (nicht Beklagter) muss zustimmen
    = Bindung an bisherige Beweisergebnisse
  2. neuer Beklagte tritt hinzu
    = keine Zustimmung erforderl
    = es kann jedoch Wiederholung der Beweisaufnahme verlangt werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Parteiwechsel kraft Gesetz

A

= subj Klageänderung
= tritt kraft Gesetzes beim Tod einer Partei ein §239/ Eröffnung des Insolvenzverfahrens
= ist ein Prozessbevollmächtigter bestimmt, tritt keine Unterbrechung ein u das Verfahren wird weitergeführt (Gericht kann aber auf Antrag das Verfahren aussetzen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Gewillkürter Parteiwechsel

A

= im Laufe des Prozesses ergibt sich, dass nicht der richtige Kläger klagt/ der falsche Beklagte verklagt ist, aber bereits erzielte Prozessergebnisse sollen verwertbar bleiben
= nicht gesetzl geregelt, aber analoge Anw der obj Klageänderung §263ff/ 269 ZPO

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Unter welchen Voraussetzungen ist ein gewillkürter Parteiwechsel vor u nach Beginn der mündl Verhdlung auf -Klägerseite- möglich?

A
  1. Instanz: Klägerwechsel (=Klageänderung)

a. vor Beginn der mündl Verhdl
= eA: ohne Zustimmung des B mögl, wie bei Klagerücknahme
= aA: Einwilligung erforderl/ bzw Sachdienlichk §263 Alt.2 analog grds meistens gegeben od
= rügeloses Einlassen §267 analog

b. nach Beginn der mündl Verhdl
= nur mit Einwilligung des B §269 I

  1. Instanz: wie erste Instanz
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Unter welchen Voraussetzungen ist ein gewillkürter Parteiwechsel auf -Beklagtenseite- vor u nach Beginn der mündl Verhdlung ggü dem Altbeklagten möglich?

A
  1. Instanz: Beklagtenwechsel (= Klageänderung §§263ff)

a. vor Beginn der mündl Verhdl
= immer soweit sachdienlich §263 analog

b. nach Beginn der mündl Verhdl
= nur mit Einwilligung des B §269 I

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Unter welchen Voraussetzungen ist ein gewillkürter Parteiwechsel auf -Beklagtenseite- ggü dem Neubeklagten möglich?

A

= vor/ nach Beginn der mündl Verhdl:
= Einwilligung des B §263 Alt.1 analog od
= Sachdienlichk §263 Alt.2 analog od
= rügeloses Einlassen §267 analog

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was passiert wenn Partei nur ungenau bezeichnet ist in Klageschrift?

A

= bei Ungenauigkeit ist Identität durch Auslegung aus Empfängersicht zu ermitteln §133
= Parteibezeichnung kann soweit Identität gewahrt wird jederzeit von Amts wegen berichtigt werden
= bei mehrdeutiger Bezeichnung ist Partei, wer erkennbar betroffen ist
= wird versehentlich eine falsche Person in Klageschrift erwähnt, wird diese Partei u nicht die gewollte Person

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Abgrenzung Parteiänderung zu Rubrumsberichtigung

A

= ungenaue/ unrichtige Parteibezeichnung ist unschädlich u kann jederzeit vAw berichtigt werden
= zB bei Kü.prozess Gesellschafter anstatt AG/ wenn sich aus Klagebegründung ergibt, wer als Partei gemeint ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Prozessuale Folge bei gewillkürter Parteierweiterung

A

= neu hinzutretende Partei ist an bereits erzielte Prozessergebnisse grds gebunden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Parteiwechsel durch Tod einer Partei §239

A

= automatisch mit Tod der urspr Partei mit Erben als neue Partei (auch wenn er von Prozess nichts weiss)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Rubrum bei gewillkürten Parteiwechsel auf Klägerseite

A

= beide Personen sind in historischer Reihenfolge durchzunummerieren (wie bei Streitgenossenschaft)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Rubrum bei gesetzl Parteiwechsel

A

= “Kläger in Rechtsnachfolge des…”

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Wo ist Parteiwechsel im TB zu nennen?

A

= Teil der Prozessgeschichte
= umb vor Anträgen (Kläger zu 1/ zu 2)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Wo ist Parteiwechsel innerhalb der Entsch.gründe aufzuführen?

A

= noch vor Zul.keit der Klage (wie §263/ 269) als “Zul.keit des Parteiwechsels/ Ermittlung der richtigen Partei”
= auch bei Tod des bisherigen Klägers §239 da sonst Klage als unbegr abgewiesen werden würde

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Kostenentscheidung bei Beklagtenwechsel

A

= Prozess endet für früheren B (ähnlich zu Teilklagerücknahme)
= K trägt nur die durch urspr Klageerhbung verursachten Mehrkosten (außergerichtl Kosten des B)

17
Q

Kostenentscheidung bei Klägerwechsel

A

= ausscheidene K hat seine außergerichtl Kosten selbst zu tragen u die verursachten Mehrkosten (entstehen selten wenn nicht gerade Beweisaufn wiederholt werden muss)

18
Q

Hat eine Abtretung der Klageforderung nach RH an einen Dritten Auswirkungen auf die Prozessführungsbefugnis?

A

= §265 I: Die RH schließt das Recht nicht aus, den geltend gemachten Anspruch abzutreten.
= §265 II:Die Abtretung hat auf den Prozess keinen Einfluss
= Kläger treten nach Abtretung in gesetzl Prozessstandschaft auf

19
Q

Fälle gesetzl Prozessstandschaft

A
  1. Proz.führung kraft Amtes
    = Insolvenzverwalter/ Testamentsvollstrecker
  2. Proz.führung kraft gesetzl Ermächtigung
    = Eltern §1629 III/ §1368 Ehegatten
  3. Proz.führung kraft gesetzl Ermächtigung des proz Rechts §265
    = bisheriger Rechtsinhaber führt einen begonnen Rechtsstreit fort, obwohl er während des Prozesses Klagesache veräußert/ abgetreten hat
20
Q

Gesetzl Prozessstandschaft §265

A

= Abtretung erfolgt NACH RH
= bisheriger Rechtsinhaber führt Prozess trotz Abtretung in gesetzl Proz.standschaft fort
= führt zu subj Rechtskrafterstreckung auf Rechtsnachfolger §325 I
= ausnahmsw keine Rechtskrafterstreckung wenn Erwerber nicht doppelt gutgl §325 II (bzgl Nichtberechtigung u RH) -> dann keine Aktivlegitimation

21
Q

Parteifähigkeit einer WEG

A

= WEG §9a I WEG seit neustem rechtsfähig u können klagen u verklagt werden

22
Q

Parteifhk einer gelöschten Gesellschaft aus HR

A

= Vortrag: Gesellschaft ist nicht mehr existent u daher auch nicht parteifähig
= hat Gesellschaft noch Vermögen, muss sie noch als existent gelten (Existenzfiktion) um Vermögen zu liquidieren (doppelrelevante Tatsache bei denen schlüssiger Klägervortrag ausreicht)

23
Q

Führt auch ein Vergleich bei Prozessstandschaft zu einer Rechtskrafterstreckung?

A

= Vergleich ist nicht rechtskraftfähig
= es greift aber Fiktion: soweit Vergleich tenorfähig u Ergebnis eines Urteils sein kann, wirkt insoweit auch eine Rechtskrafterstreckung

24
Q

Gewillkürte Prozessstandschaft

A

= Abtretung erfolgt VOR RH
= K klagt fremdes Recht in eigenem Namen ein

  1. Ermächtigung (durch Ermächtigung wirkt Rechtskrafterstreckung auf Rechtsnachfolger)
  2. eigenes rechtl Interesse
  3. kein entggst Interesse des Gegners (Rechtsmissbrauch)
    = zB nicht bei bloßer Benachteiligung, da allg Lebensrisiko
25
Q

Kann eine Ermächtigung zur gewillkürten Proz.standschaft widerrufen werden?

A
  1. Vorüberlegung
    = Klage kann bis zum Beginn der mündl Verhdl zurückgenommen werden
    = Rechtsgedanke wird übertragen
  2. Widerruf vor mündl Verhdl:
    = führt IMMER zu Unzul.keit der Klage
  3. Widerruf nach mündl Verhdl:
    = führt nur bei Rüge zu Unzul.keit, ansonsten bleibt Klage zulässig!
26
Q

Verj.hemmung §204 I Nr.1 durch Klageerhebung

Kann eine unzul Klage mangels Proz.führungsbefugnis auch zur Verj.hemmung §204 I Nr.1 führen?

A

= grds kann auch unzul Klage zur Verj.hemmung führen (zul Klage ist KEINE Voraussetzung)
= ABER bei Unzul.keit wegen fehlender Proz.führ.befugn Unterscheidung erforderl:

  1. soweit allein Ermächtigung für Proz.standschaft vorliegt (u andere Voraussetzungen nicht), Hemmung (+)
    = Hemmung wirkt aber erst ab Zeitpkt der Kundgabe/ Offenlegung der Ermächtigung
  2. soweit Ermächtigung (Nichtberechtigung) nicht vorliegt, Hemmung (-)