Ref Zivilstation: Vollstreckung Flashcards
Unterschiedl Vollstr.b.keit von Urteilen
- Rechtskräftige Urteile
- Urteile, die kraft Natur der Sache vorläufig vollstr.bar sind (Arrest/ einstw Verfügung)
- Urteile mit Vollstr.b.keitserklärung (vorläufig vollstr.bar)
Unterschiedl Arten an vorläufig vollstr.bare Urteile
- ohne Sicherheitsleistung §708
= vorläufige Vollstr.b.k ist nur von Titel, Klausel u Zustellung, aber nicht von zusätzl Sicherheitsleistung abhängig
a. ohne Abwendungsbefugnis §708 Nr.1-3, 713
b. mit Abwendungsbefugnis §708 Nr.4-11 - gg Sicherheitsleistung §709
= das Urteil ist gg Sicherh.leistung iHv 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstr.bar
Wann entfällt Abwendungsbefugnis des Schuldners bei einer vorläufigen Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung §§708 Nr.11, 711
= §713: Abwendungsbefugnis entfällt wenn gg das Urteil KEIN Rechtsmittel mögl ist, also die Beschwer für keine Partei 600€ übersteigt
Wonach richtet sich die Höhe der zu leistenden Sicherheit §709?
= Höhe der Sicherheit muss den Schaden abwenden, der durch die Zwangsvollstreckung entstehen kann, wenn das Urteil in der Berufung keinen Bestand haben sollte §717 II
= umfasst die Hauptsache mit Zinsen u Kostenerstattungsanspruch (großzügig aufzurunden)
Wie hoch ist Sicherheitsleistung für die Abwendungsbefugnis §711?
= beträgt immer 110% des gesamten vollstreckbaren Betrages (Vollstreckende nur 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages!!)
Welche Fragen müssen vor der Entscheidung über die vorläufige Vollstr.b.k stets geklärt werden?
- ist Urteil ausnahmsw nicht vorl vollstr.bar?
a. Urteil wurde mit Zustellung/ Verkündung rechtskräftig (zB Revis.urteil/ beids Verzicht auf Rechtsmittel)
b. Urteile ohne vollstr.fähigen Inhalt (zB Festst.-/ Gestalt.urteile/ klageabweisende Urteile…)
= dann ist Kostenentsch für vorl vollstr.bar zu erklären - ist Urteil ohne Sicherh.leistung vorl vollstr.bar?
a. §708 Nr.1-3 (keine Abw.befugnis)
b. §708 Nr.4-11 (Abw.befugnis §711, ggf Ausnahme §713)
c. §§708 Nr.11, 711 - ist Urteil nur gg Sicherh.leistung vorl vollstr.bar?
= alle Urteile die nicht unter 1. u 2. fallen - liegt ein Vollstr.schutzantrag §§710, 712-714
Wann ist im Tenor bzgl der Vollstreckug die Angabe der Sicherh.leistung als Prozentsatz ausreichend?
= wenn wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist
= §709 2/ §711 2 iVm §709 2
Richtwert für Streitwerthöhe für eine vorläufige Vollstr.barkeit aus §709 wenn nur Kosten vollstreckt werden?
= für Kläger bei Streitwert über 5.000€
= für Beklagten bei über 8.000€
Sinn und Zweck der einstweiligen Einstellung der ZVR §707
= Schutz des Schuldners vor irreparablen Folgen einer vorläufigen ZVR
= zum gleichzeitigen Schutz des Gläubigers soll Interessenausgleich hergestellt werden, indem die ZVR durch Antrag des Schuldners idR gg Sicherh.leistung vorläufig eingestellt wird
In welchen Situationen ist eine einstweilige Einstellung der ZVR nach §707 möglich?
- bei Antrag auf Wiedereinsetzung §233
- bei Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens §578
- wenn Verfahren nach einem Vorbehaltsurteil im Nachverfahren betrieben wird
- bei Berufung §719
- im Rügeverfahren §707 I
- bei Einspruch gg Vollstr.bescheid §700
- bei einstw Verfügungen §936
Wann wird die einstweilige Einstellung der ZVR analog angewandt?
- bei Anträgen auf Aufhebung eines Arrests/ einstw Verfügung §927/ 926
- bei einem Streit über die Wirks.keit eines Proz.vergleichs
Wie ergeht eine Entscheidung über die einstw Einstellung der ZVR?
= §707 II 1: die Entscheidung ergeht durch Beschluss
Tenor: einstw Einstellung der ZVR §707
“die ZVR aus dem VU des LG… vom… wird gg Sicherheitsleistung iHv… einstweilen eingestellt.”
Schema: Antrag auf Einstellung mit Sicherh.leistung
- Einspruch gg ein vorläufig vollstr.bares Urteil
- Ermessensausübung über das ob u wie
= Abwägung der Gläubiger- u Schuldnerinteressen
= richtet sich u.a. nach Erfolgsaussichten des gg das Endurteil eingelegten Rechtsmittels
= u ob Einspruch zulässig ist - Höhe der Sicherh.leistung
= richtet sich nach der Höhe des aufgrund des Urteils vollstr.baren Betrags (Streitwert + Gerichtsgebühren + Anwaltsgebühren) mit Sicherh.zuschlag von 10%
Schema: Antrag auf Einstellung ohne Sicherh.leistung
= grds nur gg Sicherheitsleistung, außer Ausnahme:
- Besondere Voraussetzungen des §719 I 2
a. VU ist nicht in gesetzl Weise ergangen oder
b. säumige Partei macht glaubhaft, dass Säumnis unverschuldet war