Grenzüberschreitendes Handeln zwischen zwischen DE und POL Flashcards
Abkommen für die polizeiliche Arbeit (1)
Lagezentrum in Swiecko - Aufgabenfeld (3)
- Polizeiverträge zwischen dem PP des Landes BB als Grenzbehörde und dem Lagenzentrum in Swiecko (Polen)
- Vermittlung im grenzüberschreitenden Informationsaustausch
- Atoklagen wie Staus, Unfälle, Schadenereignisse und Hooligans koordinieren
- ERS grundsätzlich über die Rechtshilfestelle beim LKA, Ausnahme bei gegenwärtiger Gefahr Leib Leben und bedeutenden Sachen
Voraussetzungen der Nacheile (5)
- 41 Abs. 1 SDÜ
a. Flucht aus U-Haft oder Strafhaft oder auslieferungsfähige ST =
- Verbrechen,
- Vergehen nach Maßregeln der Sicherung und Besserung 61 StGB
- DS ab einem umgerechnetem Wert von 110€
- BSD von Fahrzeugen
- Betrug
- Hehlerei
- Trunkenheitsfahrt
- Eingriffe in den und Gefährdung des Straßenverkehrs
Nicht =
- FoF,
- Nichtanhalten zu einer VK-Kontrolle,
- Unfallflucht mit Sachschaden von unter 110€
b. auf frischer Tat betroffen =
- räumlicher und zeitlicher Zusammenhang der Tat
- durch Tatsachen begründet
(Zeugenaussage, Tatwerkzeug, Kennzeichen in Fahndung)
c. spätestens bei Grenzübertritt originär zuständige Behörde unterrichten
d. mind. 2 berechtige Beamte
e. müssen als solche erkennbar sein
- KoopV = Schutzweste mit Aufschrift Polizei und Dienstausweis
Befugnisse der Beamten (9)
- 41 Abs. 2 und Abs. 5 SDÜ
- S & W nutzen
- Fzg anhalten
- Festhalterecht (Jedermannsrecht) bis zuständige polnische Beamte kommen
- Durchsuchung zur Eigensicherung
- Sicherstellungen
- Anwendung unmittelbaren Zwanges auch durch Fesselung, Transport und Zuführung zur nächsten polnischen Dienstelle,
- SWG nur bei Notwehr
Nicht =
- Betreten von Grundstücken oder Wohnungen
- Nicht IDF
Nacheile - Praxis (6)
- Kommunikation über Funk mit der Leitstelle,
- Rufgruppe bleibt bestehen,
- Nacheile und Grenzübertritt ankündigen,
- keine Rückführung des Täters nach DE
- wenn möglich Kopie vom pol. Vorgang anfordern
- Nacheilebreicht fertigen (Grund, Festhalten, Übergabe)
Nacheile beenden (5)
- Anweisung durch ELZ oder die polnische Polizei erhalten
- Abbruch der Kommunikation über Funk
- Verfolgte Person nicht mehr in Sicht
- bei unverhältnismäßig hoher Gefährdung
Danach =
- bei polnischer Dienststelle Bericht erstatten