127b StPO - Sicherung der Hauptverhandlung Flashcards
Allgemeines
Anwendung = nur bei Erwachsenen (Kinder nach 70 Abs. 2 JGG unzulässig)
Ziel = beschleunigtest Verfahren gegen BE durchführen - insbesondere bei reisenden Tätern
TBM - 127a Abs. 1 Nr. 1 (4)
a. auf frischer Tat betroffen oder auf frischer Tat verfolgt
b. Wahrscheinlichkeit einer unverzüglichen Entscheidung im beschleunigten Verfahren (innerhalb einer Woche)
c. einfacher SV und/ oder klare Beweislage (Geständnis, zeitnah genügend sichere BM) = 417 StPO
d.
Nr. 1 = keine Freiheitsstrafe über einem Jahr oder Maßregeln der Besserung und Sicherung dürfen in Betracht kommen = 419 StPO
Nr. 2 = Tatsachen, dass BE der Hauptverhandlung fern bleibt
(kein fester Wohnsitz in DE /
reisender Täter /
Wohnsitz im Ausland)
Anordnung
nur auf Antrag der StA = 417 StPO
unverzügliche Kontaktaufnahme durch zuständige Beamte
Besondere Form- und Verfahrensvorschriften (3)
a. 114 a - c StPO
b. 128 Abs. 1 StPO
c. 127b Abs. 3 StPO