132 StPO - Sicherheitsleistungen Flashcards

1
Q

TBM (5)

A

Hauptanwendung bei Verkehrsdelikten (an Ort und Stelle)

a. BE
b. Tat dringend verdächtig (ST oder OWi)
c. keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt in DE
d. Voraussetzungen eines Haftbefehls liegen nicht vor
e. Geldstrafe als Hauptstrafe zu erwarten

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2
Q

Rechtsfolge

A

Sicherheitsleistung zur Verfahrenssicherung

ST = Sicherheitsleistung anhand des Tagessatzes + Verwaltungsgebühren ( 1 Tag = 10€ ) = über EB/Leitstelle erfragen

OWi = Bußgeldkatalog + Verfahrenskosten (Opportinitätsprinzip - im Zweifel von der OWi absehen)

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3
Q

Ablehnung der Zahlung nach 132 Abs. 3 StPO

A

bei Ablehnung der Zahlung =

Eigentum des BE beschlagnahmen
(Kfz, persönliche Gegenstände und Bargeld) = darf die Höhe der Sicherheitsleistung nicht überschreiten

Formvorschriften =

a. Belehren nach 98 Abs. 2 S. 5 StPO
b. richterliche Entscheidung nach 98 Abs. 2 S. 1 StPO
c. Niederschrift - zugleich Quittung
d. Gegenstände kennzeichnen

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4
Q

Anordnung nach 132 Abs. 2 StPO

A

Richter - gem. 132 Abs. 2 StPO

außer GiV = liegt vor wenn durch die fehlende Möglichkeit zum Festhalten, eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der BE/Betroffene dem Strafverfahren entziehen könnte, wenn ein Richter kontaktiert wird

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5
Q

Besondere Form- und Verfahrensvorschriften

A

132 Abs. 1 Nr. 2 = Zustellungsbevollmächtigten (gerichtliche Schreiben wie Strafbefehl, Anklageschrift, Ladung) und
Erstattung von überschüssigen Beträgen

BBPol 3230-34 - Niederschrift fertigen

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