132 StPO - Sicherheitsleistungen Flashcards
TBM (5)
Hauptanwendung bei Verkehrsdelikten (an Ort und Stelle)
a. BE
b. Tat dringend verdächtig (ST oder OWi)
c. keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt in DE
d. Voraussetzungen eines Haftbefehls liegen nicht vor
e. Geldstrafe als Hauptstrafe zu erwarten
Rechtsfolge
Sicherheitsleistung zur Verfahrenssicherung
ST = Sicherheitsleistung anhand des Tagessatzes + Verwaltungsgebühren ( 1 Tag = 10€ ) = über EB/Leitstelle erfragen
OWi = Bußgeldkatalog + Verfahrenskosten (Opportinitätsprinzip - im Zweifel von der OWi absehen)
Ablehnung der Zahlung nach 132 Abs. 3 StPO
bei Ablehnung der Zahlung =
Eigentum des BE beschlagnahmen
(Kfz, persönliche Gegenstände und Bargeld) = darf die Höhe der Sicherheitsleistung nicht überschreiten
Formvorschriften =
a. Belehren nach 98 Abs. 2 S. 5 StPO
b. richterliche Entscheidung nach 98 Abs. 2 S. 1 StPO
c. Niederschrift - zugleich Quittung
d. Gegenstände kennzeichnen
Anordnung nach 132 Abs. 2 StPO
Richter - gem. 132 Abs. 2 StPO
außer GiV = liegt vor wenn durch die fehlende Möglichkeit zum Festhalten, eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der BE/Betroffene dem Strafverfahren entziehen könnte, wenn ein Richter kontaktiert wird
Besondere Form- und Verfahrensvorschriften
132 Abs. 1 Nr. 2 = Zustellungsbevollmächtigten (gerichtliche Schreiben wie Strafbefehl, Anklageschrift, Ladung) und
Erstattung von überschüssigen Beträgen
BBPol 3230-34 - Niederschrift fertigen