Diplomatenrecht Flashcards
Diplomaten
- Rundschreiben
- Vorrechte
- Grundsatz
- IDF
- VU
- Rundschreiben des auswärtigen Amtes vom 19.09.2015 (17-55)
- Vorrechte auf Befreiung und Immunität
Befreiung nach 18-20 GVG (nationales Recht)
- auch außerdienstlich
- keine strafrechtliche oder zivilrechtliche Verfolgung
- keine Maßnahmen der StPO oder PolG
Immunität nach Art. 29 WÜD ( Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen) =
- Die Person des Diplomaten ist unverletzlich.
- Er unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art.
- Der Empfangsstaat behandelt ihn mit gebührender Achtung und trifft alle geeigneten Maßnahmen, um jeden Angriff auf seine Person, seine Freiheit oder seine Würde zu verhindern.
- Grundsatz = wir haben die Personen besonders höflich zu behandeln, zurückhalten und AA über Leitstelle kontaktieren (Staatskanzleien bei Konsularbeamte)
- nur AA und der Entsendestaat ordnen MN gegen Diplomaten und deren Kfz an
IDF
- nur wenn Person sich auf Vorrechte beruft oder bei Verdacht auf Trunkenheitsfahrt
- Protokollausweis (außerdienstlich)
- Diplomatenpass (dienstlich)
- unverzüglich AA informieren
VU
- anhalten um gravierenden Rechtsverstoß zu verhindern
- Betroffener kann jederzeit den Ort verlassen
- freiwillige Aussagen sind zu protokollieren
- Verletzung = Transport zum KH
- unverzüglich AA informieren
Fzg eines Diplomaten
- Kennzeichnung (8)
- Kfz (3)
- Botschaftsmitarbeiter (3)
- Konsulat (3)
besondere Kennzeichnung nach 8 Abs. 1 FZV =
- eurofeld,
- 0 (Diplomat),
- HU/AU Plakette,
- Ländercode (17-USA),
- Bindestrich,
- Rangzahl (je niedriger die Zahl, desto höher der Diplomat (1-Botschafter)
- Alias (bei Verlust)
- CD - Zusatzschild auf dem Kfz
Kfz =
- Immunität, selbst wenn das Fzg von einem nichtdiplomaten geführt wird
- Umsetzen bei falschem Parken auf Straßenbahnschienen oder Krankenhausausfahrt möglich (konkrete Gefahr L/L) - milder einfach wegfahren lassen
Botschaftsmitarbeiter - Kennziechen =
- statt 0 steht hier die Stadtkennung (B / BN),
- Rangzahl = 1-299 - Bonn, darüber Berlin,
- Verwaltung oder Techniker,
konsularische Mitarbeiter - Kennzeichen =
- statt 0 steht hier die Stadtkennung,
- danach zahlenreihenfolge beginnend mit 9
- ein CC-Zusatzschild
IDF - Protokollausweis (4)
- blau wir Personalausweis
- Ausstellung durch AA nach Akredetation = Diplomatenliste des AA (auch Familienangehörige)
- Sondetstatus der Person auf Rückseite des Ausweises (D - Diplomat, OK - konsularische Ortskräfte, IO - internationale Org.)
- visumfreie Einreise im Zusammenhang mit einem nationalem Reisedokument (Diplomaten, Dienst oder Reisepass) im Schengenraum von bis zu 3M möglich
IDF - Diplomatenpass (4)
- Reisedokument nur für dienstliche Zwecke (ersetzt das Visum)
- Blau wie Reisepass gem. 4 Abs. 2 PassV
- Ausstellung durch AA - im Zweifel AA anrufen und nachfragen
- kein automatischer Sonderstatus
Erläuterung
- Konsulat
- Diplomat
Konsulat =
- Ansprechpartner für den Bürger
Diplomaten =
- Staatsoberhäupter
- offizieller Vertreter des Einsatzlandes - Mitglieder der Botschaften und ausländische Vertretungen