Diplomatenrecht Flashcards

1
Q

Diplomaten
- Rundschreiben
- Vorrechte
- Grundsatz
- IDF
- VU

A
  • Rundschreiben des auswärtigen Amtes vom 19.09.2015 (17-55)
  • Vorrechte auf Befreiung und Immunität

Befreiung nach 18-20 GVG (nationales Recht)
- auch außerdienstlich
- keine strafrechtliche oder zivilrechtliche Verfolgung
- keine Maßnahmen der StPO oder PolG

Immunität nach Art. 29 WÜD ( Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen) =
- Die Person des Diplomaten ist unverletzlich.
- Er unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art.
- Der Empfangsstaat behandelt ihn mit gebührender Achtung und trifft alle geeigneten Maßnahmen, um jeden Angriff auf seine Person, seine Freiheit oder seine Würde zu verhindern.

  • Grundsatz = wir haben die Personen besonders höflich zu behandeln, zurückhalten und AA über Leitstelle kontaktieren (Staatskanzleien bei Konsularbeamte)
  • nur AA und der Entsendestaat ordnen MN gegen Diplomaten und deren Kfz an

IDF
- nur wenn Person sich auf Vorrechte beruft oder bei Verdacht auf Trunkenheitsfahrt
- Protokollausweis (außerdienstlich)
- Diplomatenpass (dienstlich)
- unverzüglich AA informieren

VU
- anhalten um gravierenden Rechtsverstoß zu verhindern
- Betroffener kann jederzeit den Ort verlassen
- freiwillige Aussagen sind zu protokollieren
- Verletzung = Transport zum KH
- unverzüglich AA informieren

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2
Q

Fzg eines Diplomaten
- Kennzeichnung (8)
- Kfz (3)
- Botschaftsmitarbeiter (3)
- Konsulat (3)

A

besondere Kennzeichnung nach 8 Abs. 1 FZV =
- eurofeld,
- 0 (Diplomat),
- HU/AU Plakette,
- Ländercode (17-USA),
- Bindestrich,
- Rangzahl (je niedriger die Zahl, desto höher der Diplomat (1-Botschafter)
- Alias (bei Verlust)
- CD - Zusatzschild auf dem Kfz

Kfz =
- Immunität, selbst wenn das Fzg von einem nichtdiplomaten geführt wird
- Umsetzen bei falschem Parken auf Straßenbahnschienen oder Krankenhausausfahrt möglich (konkrete Gefahr L/L) - milder einfach wegfahren lassen

Botschaftsmitarbeiter - Kennziechen =
- statt 0 steht hier die Stadtkennung (B / BN),
- Rangzahl = 1-299 - Bonn, darüber Berlin,
- Verwaltung oder Techniker,

konsularische Mitarbeiter - Kennzeichen =
- statt 0 steht hier die Stadtkennung,
- danach zahlenreihenfolge beginnend mit 9
- ein CC-Zusatzschild

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3
Q

IDF - Protokollausweis (4)

A
  • blau wir Personalausweis
  • Ausstellung durch AA nach Akredetation = Diplomatenliste des AA (auch Familienangehörige)
  • Sondetstatus der Person auf Rückseite des Ausweises (D - Diplomat, OK - konsularische Ortskräfte, IO - internationale Org.)
  • visumfreie Einreise im Zusammenhang mit einem nationalem Reisedokument (Diplomaten, Dienst oder Reisepass) im Schengenraum von bis zu 3M möglich
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4
Q

IDF - Diplomatenpass (4)

A
  • Reisedokument nur für dienstliche Zwecke (ersetzt das Visum)
  • Blau wie Reisepass gem. 4 Abs. 2 PassV
  • Ausstellung durch AA - im Zweifel AA anrufen und nachfragen
  • kein automatischer Sonderstatus
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5
Q

Erläuterung
- Konsulat
- Diplomat

A

Konsulat =
- Ansprechpartner für den Bürger

Diplomaten =
- Staatsoberhäupter
- offizieller Vertreter des Einsatzlandes - Mitglieder der Botschaften und ausländische Vertretungen

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