§81a Abs. 1 S.1 = die einfache körperliche Untersuchung = Augenscheinbeweis Flashcards

1
Q

betroffene GR (3)

A

a. AHF gem. Art. 2 I GG = Aufforderungen der Beamten

b. Freiheit der Person gem. Art 2 II 2 + 104 I

c. APR gem. Art 2 I iVm 1 I, Fallgruppe 1 = Privatsphäre (Entblößen)

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2
Q

§81a Abs. 1 S. 1 StPO - TBM (4)

A

a. AV einer ST gem. 152 II StPO

b. Beschuldigter

c. Feststellung von Tatsachen =
Verletzungen, Bewegungsfähigkeit, psychischer Zustand, versteckte Beweismittel

d. für das Verfahren von Bedeutung = Täterschaft nachweisen oder Schuld mindern

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3
Q

§81a Abs. 1 S. 1 StPO - Rechtsfolge (4)

A

die einfache körperliche Untersuchung des BE = Augenscheinsbeweis

  • Wahrnehmungen des Körpers oder psychischen Zustandes
  • Feststellungen von Tatspuren auf der Körperoberfläche durch Verletzungen
  • Suche nach Fremdkörpern in natürlichen Körperöffnungen
  • ohne Einwilligung möglich
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4
Q

Anordnungsbefugnis

A

grundsätzlich Richter gem. §81a II 1 StPO

Ausnahme = Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung
- durch das Kontaktieren des Richters wird der BE in seiner Freiheit beschränkt, somit ist dieses schwerwiegender als das Ziel der MN (die Untersuchung) und unverhältnismäßig
- also liegt AO bei StA und ihren ErmPers

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