127 Abs. 1 StPO - Jedermannsrecht Flashcards

1
Q

Allgemeines (5)

A
  • gilt für Privatpersonen oder Beamte ohne örtliche Zuständigkeit bis zuständige Beamte vor Ort eintreffen
  • stellt einen Rechtfertigungsgrund dar (239 - Freiheitsberaubung und 240 - Nötigung),
  • keine Verpflichtung,
  • ohne richterliche AO
  • weiterführende MN der zuständigen Beamten nach 163b Abs. 1 StPO = IDF
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2
Q

127 Abs. 1 - TBM (3)

A

a. rw Tat nach 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB

b. auf frischer Tat
- betroffen = räumlicher und zeitlicher Zusammenhang der Tat aufgrund von Tatsachen (Zeugenaussage, sinnliche Wahrnehmung, Tatwerkzeuge)

  • verfolgt = Täter hat sich bereits vom TO entfernt aber sichere Anhaltspunkte vorliegen die auf ihn als Täter hinweisen
  • zur Ergreifung können auch Hilfsmittel oder andere Personen genutzt werden (Kfz)

c. Festnahmegründe
- Fluchtverdacht = konkrete Anhaltspunkte (Weglaufen, Ausschau halten)

  • IDF nicht möglich =
    kein Ausweis dabei oder verweigert Angaben
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3
Q

Rechtsfolge (3)

A

vorläufige Festnahme durch jedermann auch unter einfacher körperlicher Gewalt
- packen und am Boden fixieren

milder = Ausweis vorzeigen lassen und Personalien notieren

Durchsuchen nur durch zuständige Beamte

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