allgemeiner Teil Flashcards
Versuch gem. 23 StGB
Vorprüfung =
a. keine Vollendung der Tat (kein Erfolg)
b. Versuch gem. 23 Abs. 1 StGB (Verbrechen immer, Vergehen wenn gesetzlich normiert)
I. Tatbestand
a. subjektiver Versuchstatbestand = Tatentschluss
Vorsatz bzgl d. TBM der ST (was wollte der Täter)
sonstige Absichten des Täters
b. objektive Versuchstatbestand =
22 StGB (Ansetzen zur TB Verwirklichung, so dass ein geschütztes RG konkret gefährdet wird
oder bei ungehindertem Verlauf der Ausführung der TB verwirklicht wird)
IV. Strafaufhebungsgründe =
24 StGB - strafbefreiender Rücktritt
23 Abs. 3 StGB - Strafmilderung durch untauglichen Versuch
Täterschaft und Teilnahme
in DE gilt ein dualistisches Beteiligungssystem = Handeln mehrerer Personen wird zwischen Täterschaft und Teilnahme unterschieden
Täter = wer mit Täterwillen handelt und die Tat als eigene will (BGH)
Täterschaft =
a. Alleintäter - 25 Abs. 1 StGB (unmittelbar, mittelbar = jemanden als Werkzeug für seine Tat nutzen)
b. Mittäter - 25 Abs. 2 StGB
Teilnehmer = wer mit Teilnehmerwillen handelt und die Tat als fremde veranlassen oder fördern will (BGH)
Teilnahme =
c. Anstiftung - 26 StGB
d. Beihilfe - 27 StGB
Mittäter - 25 Abs. 2 StGB
= bewusstes und gewolltes Zusammenwirken mehrer Täter zur Tatverwirklichung
(Prüfung KV =
nach Gesundheitsschädigung - Voraussetzungen Mittäterschaft - dann Kausalität)
Voraussetzungen Mittäterschaft:
objektiver TB
a. gemeinsames Tatinteresse
(= jemand hat schmerzen verdient)
b. gemeinsame Tatplanung
(= wie wird die KV begangen)
c. gemeinsame Tatausführung und Tatherrschaft - Prinzip der Arbeitsteilung- obj. Tatbeitrag leisten
(= einer hält fest, einer schlägt, dann schlagen beide und leisten so ihren Beitrag)
d. gegenseitige Zurechnungsbereitschaft
(= jeder ist mit der Handlung des anderen einverstanden und identifiziert sich damit)
subjektiver TB
e. nach subjektiven TB KV prüfen,
Bewusstsein als Mittäter zu handeln und bzgl. der mittäterschaftlichen Begehung
Folge:
Jeder Beitrag eines Mittäters wird durch einen anderen mitverwirklicht
sukzessive Mittäterschaft:
weiterer Mittäter kann sich nach begonnener Ausführung, bis zur Vollendung der Tat anschließen
Mittäterexzess:
Mittäter handelt über seiner Planung, wird den anderen Mittätern nicht zugerechnet
Anstiftung gem. 26 StGB
a. Strafbarkeit der Haupttäters
b. Strafbarkeit der Anstifters
Obj. TB
- vorsätzliche, rw Haupttat
- TH : das Bestimmen zur Haupttat - geistige Willensbeeinflussung des Täters zum Tatentschluss
Subj. TB
- doppelter Anstiftvorsatz =
Vorsatz zur Haupttat (Ausführung und Vollendung),
Vorsatz zur Bestimmung
Beihilfe gem. 27 StGB
a. Strafbarkeit der Haupttäters
b. Strafbarkeit des Gehilfen
Obj. TB
- vorsätzliche, rw Haupttat
- TH: Hilfe leisten durch physische und psychische Unterstützung (Tatbeitrag der die Haupttat ermöglicht oder erweitert, ohne eigene Tatherrschaft)
Subj. TB
- doppelter Gehilfenvorsatz =
Vorsatz bzgl. der Vollendung der Haupttat (Ausführung und Vollendung),
Vorsatz des Hilfeleistens