§257 StGB - Begünstigung Flashcards

1
Q

Objektiver TB - TBM (2)

A

a. Vortat eines anderen =
rechtswidrige Tat - obj. + subj. TB einer ST muss erfüllt sein

b. Tathandlung des Hilfeleistens =
die aus der Vortat gewonnenen Vorteile gegen ein Entziehen zu sichern (Eignung ausreichend, Sicherungserfolg nicht nötig)

Diebesgut verwahren,
ermittelnde Beamten täuschen, Falschaussagen treffen oder Sachen verheimlichen,
Spuren beseitigen

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2
Q

Tathandlung des Hilfeleistens

Abgrenzung durch Zeitpunkte der Beteiligung (Vollendung - Beendigung)

A

nach BGH kommt es auf die Vorstellung des Täters an, ob Vollendung oder Beendigung

vor Vollendung der Tat - Beendigung der Tat fördern =
Beihilfe gem. §27 StGB

nach Beendigung der Tat - Vorteil sichern =
Begünstigung gem. §257 StGB

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3
Q

subjektiver TB (2)

A

a. Vorsatz =
mind. bedingter Vordatz bzgl der Vortat - billigend in Kauf nehmen, dass derjenige dem die Hilfeleistung zugutekommt, eine rechtswidrige Vortat begangen hat

b. Absicht der Vorteilssicherung = zielgerichteter Wille - Vorteile und Entzug der Beute zu sichern

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