§249 StGB - Raub Flashcards
geschützte Rechtsgüter (2)
Eigentum und die Freiheit der Willensbetätigung
grundlegendes, Zusammensetzung (3)
- erst hauen dann klauen
- setzt sich zusammen aus Nötigung und Diebstahl
- Diebstahl = vollumfänglich
- Nötigung = Einsatz von qualifizierten Nötigungsmitteln
Objektiver Tatbestand - TBM (4)
a.) Tatobjekt nach 249 I StGB=
fremde bewegliche Sache (wie bei DS)
b.) Tathandlung nach 249 I StGB =
Wegnahme (wie bei DS)
c.) qualifizierte Nötigungsmittel =
„könnte“ Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
d.) Finalität (subjektiv und objektiv)
Gewalt gegen eine Person (2)
körperlich wirkender Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwartenden Wiederstandes
- reine psychische Gewalt reicht nicht aus
Subsumtion =
Täter hat den Willen durch körperliche Zwangswirkung beim Opfer Wiederstand zu überwinden
- tatsächlich durch das Opfer geleistet
- oder durch Täter erwartet und bereits vorher vollzogen
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (3)
das Inaussichtstellen einer Schädigung für Leib oder Leben, die alsbald oder höchstwahrscheinlich zu erwarten ist,
falls nicht alsbald eine
Abwehrmaßnahme ergriffen wird
- Scheindrohung ausreichend = geladene Schreckschusspistole
- Subsumtion =
Drohen
gegenwärtige Gefahr
Gefahr für L/L
Finalität (subjektiv und objektiv)
Täter setzt das qualifizierte Nötigungsmittel Final zur Erzwingung der Wegnahme ein
- subjektiv =
qualifizierte Nötigungsmittel muss aus Tätersicht das Mittel sein, um die Wegnahme zu ermöglichen - objektiv =
Nötigung und Wegnahme müssen in einem engen räumlichen Verhältnis stehen
I. Tatbestand
- Subjektiver Tatbestand (2)
a. Vorsatz bezüglich aller objektiven TBM (4)
b. Absicht, der rechtswidrigen Zueignung (wie bei DS)
(es muss ein dauerhafter EW bestehen, nicht rauben und zurückgeben = Prüfung räub. Erpressung)
IV. Strafverfolgungsvoraussetzungen (3)
- Verbrechen gem. §12 I StGB,
- Offizialdelikt
- §§240, 242 StGB sind enthalten und treten zurück - beide aufgrund von Spezialität verdrängt