§259 StGB - Hehlerei Flashcards

1
Q

§259 StGB - Perpetuierungstheorie

A

Aufrechterhaltung der durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage

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2
Q

Objektiver Tatbestand - TBM

A

a. Hehlereiobjekt =
gestohlene Sache oder
Sache die sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt wurde (Betrug)

b. Tathandlung =
- ankaufen =

  • sich verschaffen =
    Übernahme der tatsächlichen Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vortäter
  • absetzen =
    die selbständige Verwertung der Sache im Fremdinteresse des Vortäters (Absatzerfolg nötig)
  • Absatzhilfe =
    die unselbständige Unterstützung des Vortäters - die geeignet ist, den Vortäter bei der wirtschaftlichen Verwertung zu unterstützen (Absatzerfolg nötig)
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3
Q

keine Hehlerei - bei Ersatzgegenstände

A

Täter stielt Geld und kauft damit einen Gegenstand welchen er verschenkt, der Schenkende weiß davon =

Bezogen auf den Gegenstand =
kein Betrug - und somit kein Vermögensdelikt als Vortat

(Eigentümer war gem. §935 BGB gutgläubig)

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4
Q

subjektiver TB (3)

A

a. das Bewusstsein darüber dass die Sache durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde
b. das Bewusstsein eine der Tathandlungen zu begehen
c. Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern

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