§§253, 255 StGB - Räuberische Erpressung Flashcards
1
Q
Objektiver Tatbestand - TBM (5)
A
a. Erpressungsmittel =
Gewalt gegen eine Person oder Drohung mir gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (vgl. §249 StGB)
b. Erpressungserfolg =
gem. §253 I StGB (HDU)
c. Vermögensverfügung / Vermögen
(ungeschriebenes TBM)
d. Vermögensnachteil
e. Kausalkette aller TBM =
das Erpressungsmittel muss kausal zum Erpressungserfolg geführt haben dieser kausal zum Vermögensnachteil
2
Q
Subjektiver Tatbestand
A
a. Vorsatz bzgl. aller obj. TBM
b. Absicht der rechtswidrigen Bereicherung
3
Q
Rechtsfolgenverweisung (3)
A
- Prüfung nach der Schuld des 253 I, 255 StGB
- Bestrafung gleich einem Räuber - d.h. Anwendbarkeit der Raubqualifikationen
- Prüfung des obj. und subj. TB - 250 I/II StGB - schwere räub. Erpressung