211 - Mord / 212 - Totschlag Flashcards

1
Q

Verhältnis 211 zu 212 (3)

A
  • laut BGH eigenständige Delikte (aufgrund der Stellung im Gesetz)
  • Sobald ein Mordmerkmale nach 211 Abs. 2 (obj. oder subj.) vorliegt = Strafbarkeit nach 211
  • Kein Mordmerkmal gegeben = Strafbarkeit nach 212
    (Totschläger ist wer kein Mörder ist)
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2
Q

Objektiver TB - TBM (4)

A

a. TH = d Töten eines anderen Menschen

b. Erfolg = toter Mensch (Hirntot - irreparabler Funktionsausfall des Gesamthirns)

c. Kausalität / obj. Zurechenbarkeit (nur prüfen wenn problematisch wird)

d. objektive Mordmerkmale aus 211 Abs. 2 - Gruppe 2

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3
Q

Subjektiver TB (3)

A

a. Vorsatz bzgl. des Tötens

b. Vorsatz der objektiven Mordmerkmalen

c. subjektive Mordmerkmale aus 211 Abs. 2 - Gruppe 1 und 3

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4
Q

obj. Mordmermale 2. Gruppe (wie)

A

a. Heimtücke = das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung

arglos = Opfer rechnet nicht damit

wehrlos = keine oder reduzierte
Möglichkeiten zur Verteidigung

Bewusstes Ausnutzen = schutzlosen Menschen überraschen

feindliche Willensrichtung = Täter handelt nicht zum Wohl des Opfers

b. Grausam = dem Opfer gefühllos und unbarmherzig Schmerzen und Qualen bis über den Tot hinaus zufügen

c. Gemeingefährliche Mittel = Täter kann diese im Einzelfall nicht sicher beherrschen und diese sind geeignet eine Vielzahl von Personen mit Gefahren für L/L zu gefährden

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5
Q

subj. Mordmermale 1. & 3. Gruppe (warum)

A

a. Mordlust = unnatürliche Freude einem Menschen beim Sterben zuzusehen

b. Habgier = rücksichtsloses und ungezügeltes Gewinnstreben um jeden Preis

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