§252 StGB - Räuberischer Diebstahl Flashcards

1
Q

Unterschied zum Raub

A

Nötigungsmittel wird eingesetzt, um Gewahrsam an der Beute zu sichern
= erst klauen dann hauen

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2
Q

Objektiver Tatbestand - TBM (3)

A

a. Vortat =
- Diebstahl in jeder Form komplett prüfen (§§242 - 244a StGB)
- TB bis Ergebnis

b. auf frischer Tat betroffen

c. qualifiziertes Nötigungsmittel gem. 249 I StGB =
- Einsatz am Tatort,
- Tatortnähe,
- als auch bei der Nacheile möglich
- sowohl gegen Opfer, als auch gegen unbeteiligte Dritten

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3
Q

auf frischer Tat betroffen - Subsumtion (3)

A

wenn der Täter alsbald nach der Tatausführung am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe von einem anderen wahrgenommen wird

  • zeitlich =
    Vortat ist vollendet aber noch nicht beendet (alsbald nach der Tatausführung)
  • räumlich =
    zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (am Tatort oder Tatortnähe)
  • betroffen =
    der Täter muss sich subjektiv betroffen fühlen (von einem Anderen wahrgenommen werden)
    durch Opfer oder unbeteiligten Dritten möglich
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4
Q

I. Tatbestand

  1. Subjektiver Tatbestand (2)
A

a. Vorsatz =
bzgl. des qualifizierten Nötigungsmittels bei der Betroffenheit auf frischer Tat

b. Besitzerhaltungsabsicht =
Warum wendet der Täter die Gewalt oder Drohung an
- will den Besitz am gestohlenen Gut erhalten
- Flucht ermöglichen

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5
Q

Besonderheit (IV. Punkt nach RW)

A

Rechtsfolgenverweisung
(nach der Schuld des 252 prüfen) =

  • Bestrafung gleich einem Räuber - d.h. Anwendbarkeit der Raubqualifikationen
  • Prüfung des obj. und subj. TB
    (§§252, 250 StGB - schwere räub. Diebstahl möglich)
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