§252 StGB - Räuberischer Diebstahl Flashcards
Unterschied zum Raub
Nötigungsmittel wird eingesetzt, um Gewahrsam an der Beute zu sichern
= erst klauen dann hauen
Objektiver Tatbestand - TBM (3)
a. Vortat =
- Diebstahl in jeder Form komplett prüfen (§§242 - 244a StGB)
- TB bis Ergebnis
b. auf frischer Tat betroffen
c. qualifiziertes Nötigungsmittel gem. 249 I StGB =
- Einsatz am Tatort,
- Tatortnähe,
- als auch bei der Nacheile möglich
- sowohl gegen Opfer, als auch gegen unbeteiligte Dritten
auf frischer Tat betroffen - Subsumtion (3)
wenn der Täter alsbald nach der Tatausführung am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe von einem anderen wahrgenommen wird
- zeitlich =
Vortat ist vollendet aber noch nicht beendet (alsbald nach der Tatausführung) - räumlich =
zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (am Tatort oder Tatortnähe) - betroffen =
der Täter muss sich subjektiv betroffen fühlen (von einem Anderen wahrgenommen werden)
durch Opfer oder unbeteiligten Dritten möglich
I. Tatbestand
- Subjektiver Tatbestand (2)
a. Vorsatz =
bzgl. des qualifizierten Nötigungsmittels bei der Betroffenheit auf frischer Tat
b. Besitzerhaltungsabsicht =
Warum wendet der Täter die Gewalt oder Drohung an
- will den Besitz am gestohlenen Gut erhalten
- Flucht ermöglichen
Besonderheit (IV. Punkt nach RW)
Rechtsfolgenverweisung
(nach der Schuld des 252 prüfen) =
- Bestrafung gleich einem Räuber - d.h. Anwendbarkeit der Raubqualifikationen
- Prüfung des obj. und subj. TB
(§§252, 250 StGB - schwere räub. Diebstahl möglich)