Rechtsphilosophie Flashcards

0
Q

Unerträglichkeitsthese

A

Unerträglich ungerechtes Gesetz wird nicht angewendet, da keine Rechtsgeltung

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1
Q

Formale Kriterien, damit Norm als Recht angesehen wird

A
  • korrekte Setzung der Normen in einem bestimmten Verfahren durch eine autorisierte Instanz
  • und/oder ihre soziale Wirksamkeit (Anerkennung durch Bevölkerung und/ oder zwangsweise Durchsetzung)
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2
Q

Radbruchsche Formel

A

Wenn eine Norm Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt, entbehrt sie der Rechtsnatur, da Idee des Rechts = Gerechtigkeit

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3
Q

Verleugnungsthese

A

Gesetzesvorschrift, die von vornherein nicht auf Gerechtigkeit bezogen ist, ist schlicht Nicht-Recht.

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4
Q

Unrechtsargument

A

Moralbezogener Rechtsbegriff könne sich gegen staatliches Unrecht wehren.

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5
Q

Wehrlosigkeitsthese

A

Rechtspositivismus habe durch Gehorsamkeitsthese den deutschen Juristenstand gegen NS-Regime wehrlos gemacht.

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6
Q

Effektivitätsargument

A

Verwendung eines moralbezogenen Rechtsbegriffs grds. effektiver, wenn es darum geht, staatliches Unrecht zu verhindern und zu bekämpfen, da er jur. Aufarbeitung nach Zusammenbruch des Systems ermöglicht, ohne dass es zu Konflikten mit dem strafrechtlich. Rückwirkungsverbot kommt.

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7
Q

Prinzipienargument

A

Rechtssystem besteht nicht nur aus strikten Regeln, sondern auch aus generellen Prinzipien (Rechtsstaats-, Demokratie-, Sozialstaatsprinzip im GG), die bei der Auslegung zu berücksichtigen sind
➡️ Zusammenhang zwischen Recht und Moral

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8
Q

Unerheblichkeitsargument

A

Recht, so moralisch verwerflich es auch wäre, würde immer noch Recht sein

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9
Q

Sprechakttheorie

A
Assertive = behauptende Sprechakte mit Wort-auf-Welt-Ausrichtung, beschreiben, wie die Welt ist
Direktive = normative Sprechakte mit Welt-auf-Wort-Ausrichtung, sagen, wie die Welt sein soll
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10
Q

Nicht-Erkennbarkeitsargument

A

Menschen sei Erkenntnis von objektiv geltenden Gerechtigkeitsprinzipien nicht möglich, menschliche Vernunft könne nur relative Werte begreifen
➡️ keine logisch zwingende Norm existent
➡️ Sollen-Sein-Fehlschluss (Humes Gesetz)

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11
Q

Normtypen nach Adressatenkreis

A

generelle Normen - unbestimmter Adressatenkreis

individuelle Normen - bestimmte, konkret bezeichnete Personen

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12
Q

Normtypen nach Anwendungsbedingung

A

unbedingte (kategorische) Normen: Sollensinhalt gilt unmittelbar, d.h. unabhängig vom Eintritt irgendwelcher Bedingungen
bedingte Normen: Sollensinhalt gilt erst bei Eintritt einer bestimmten Bedingung

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13
Q

Standard-Modell der Rechtsnorm

A

Verhalten wird sanktioniert, weil es verboten ist

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14
Q

Sanktions-Modell der Rechtsnorm

A

Verhalten ist verboten, weil es sanktioniert wird

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15
Q

Humes Gesetz

A

Beschreibende Aussagen über das, was ist (Sein) bzw. nicht ist, gehen auf Aussagen über, was sein sollte bzw. nicht sein sollte
Sein - Sollen - Fehlschluss
Deskriptiv ➡️ normativ nicht logisch möglich

16
Q

Was macht eine Norm zu einer Rechtsnorm?

A

Rechtsnormen erlauben oder gebieten unter bestimmten Voraussetzungen Zwangsakte

17
Q

Sprechakttheorie ➡️ Sprechakt drückt eine Norm aus, wenn

A

seine Bedeutung darin besteht, dass eine andere Person sich in einer gewissen Art & Weise verhalten soll, der Sprechakt also ein Sollen zum Gegenstand hat

18
Q

Naturrecht

A

Recht, das dem gesetzten (positiven) Recht übergeordnet sein soll

19
Q

Rechtspositivismus

A

Eine Rechtsanwendung ist dann als positivistisch zu bezeichnen, wenn sie sich nur am vorgegebenen Gesetz orientiert und gegenüber außerrechtlichen Prinzipien undurchlässig ist.

20
Q

Einwände gegen das Sanktionsmodell

A
  • Sanktionsmodell könne Kompetenzen, die das Recht dem Bürger einräumt, nicht erfassen
  • Sanktionsmodell verzerre Funktionsweise des Rechts
  • Sanktionstheorie könne nicht zwischen Strafe und Übel unterscheiden
  • soziologische Perspektive
    ➡️ Sanktionstheorie beruht auf falschem Menschenverständnis und falschem Verhaltensmodell
22
Q

Subjektiver - objektiver Sinn nach Kelsen

A
Subj. = nur aus Sicht des Auffordernden gültig
Obj. = Sinn einer geltenden, den Adressaten verpflichtenden Norm, obj. Sinn eines Sollens durch  eine höhere Rechtsnorm
23
Q

Souveränität als Quelle der Rechtserzeugungsmacht

A

Souverän könne Normen in Geltung setzen, ihm wird gewohnheitsmäßig gehorcht und er gehorcht niemand

24
Q

Grundnorm

A

Als höchste/oberste Norm vorausgesetzt
dient allein dazu, Verfassung Rechtsgeltung zu verschaffen
rein formaler Natur
hypothetische Grundlage, “transzendental-logische Voraussetzung”

25
Q

Rule of recognition

A

Oberste Norm, beinhaltet die Kriterien für die Identifikation von Regeln als geltendes Recht
Tatsächlich existierende soziale Regel, die in gesellschaftlicher Praxis zum Ausdruck komme

26
Q

Infiniter Regress

A

Nicht möglich, Ermächtigungsgrundlage zu erlassen, da dazu niemand berechtigt

27
Q

Ethischer Kognitivismus

A

Mensch könne auch im Bereich der Moral echtes Wissen erwerben, moralische Erkenntnis möglich

28
Q

Ethischer Naturalismus

A
Bewertungen lassen sich auf Tatsachen zurückführen, z.B. 
Begriffliche Reduktion ("moralisch richtig" = "nützlich für die Gesellschaft")
29
Q

Ethischer Realismus

A

Objekte, Ereignisse oder Zustände der natürlichen Welt würden neben ihren nicht normativen Eigenschaften auch noch normative Eigenschaften besitzen, die ihnen unabhängig von unseren subjektiven Bewertungen zukommen und die wir auch erkennen können

30
Q

Ethischer Platonismus

A

Neben unserer Welt existieren noch eine weitere eigene normative Welt, die ebenfalls für uns erkennbar ist und der objektive moralische Werte in einer eigenständigen Existenzform angehörten
Abstrakte Ideale Entitäten

31
Q

Intuitionsismus

A

Mensch besitze neben 5 Sinnen noch ein weiteres besonderes moralisches Erkenntnisvermögen, die moralische Intuition; durch unmittelbares Fühlen/Anschauen sei es dem Menschen möglich, einen direkten Zugang zu den behaupteten “objektiven Werten” beziehungsweise “objektiven Normen” zu erlangen, ohne dass es irgendeiner direkten oder indirekten naturgesetzlichen erklärbaren Einwirkung auf seine Sinnesorgane bedürfe

32
Q

Reine Vernunfterkenntnis

A

Moralische Erkenntnis durch gedankliche Einsicht in die Richtigkeit einer Norm oder Handlung, rational + a priori bestimmbar
Kenntnis, dass bestimmte Handlung oder Norm einem moralischen Beurteilungsmaßstab entspricht beziehungsweise widerspricht
Kenntnis dieses Maßstabes selbst

33
Q

Interpretationsprobleme

A

Keine Sekundärnorm die Auslegung von Primärnormen näher bestimmt
Probleme bei Auslegung, Deutung etc.

34
Q

Anpassungsprobleme

A

Reaktion auf Anpassungsbedarf (geänderte Umstände sodass primäre Norm nicht mehr zeitgemäß, ineffizient oder lückenhaft) nicht schnell oder unmittelbar möglich, Sekundäre Normen würde Kompetenz zur Aufhebung, Änderung und Einführung regeln

35
Q

Durchsetzungsprobleme

A

Keine Sekundärnorm, die kläre, wer über Vorliegen eines Verstoßes gegen die primäre Norm entscheide, sowie auf welche Weise und durch wen Verstoß geahndet würde