Rechtsphilosophie Flashcards
Unerträglichkeitsthese
Unerträglich ungerechtes Gesetz wird nicht angewendet, da keine Rechtsgeltung
Formale Kriterien, damit Norm als Recht angesehen wird
- korrekte Setzung der Normen in einem bestimmten Verfahren durch eine autorisierte Instanz
- und/oder ihre soziale Wirksamkeit (Anerkennung durch Bevölkerung und/ oder zwangsweise Durchsetzung)
Radbruchsche Formel
Wenn eine Norm Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt, entbehrt sie der Rechtsnatur, da Idee des Rechts = Gerechtigkeit
Verleugnungsthese
Gesetzesvorschrift, die von vornherein nicht auf Gerechtigkeit bezogen ist, ist schlicht Nicht-Recht.
Unrechtsargument
Moralbezogener Rechtsbegriff könne sich gegen staatliches Unrecht wehren.
Wehrlosigkeitsthese
Rechtspositivismus habe durch Gehorsamkeitsthese den deutschen Juristenstand gegen NS-Regime wehrlos gemacht.
Effektivitätsargument
Verwendung eines moralbezogenen Rechtsbegriffs grds. effektiver, wenn es darum geht, staatliches Unrecht zu verhindern und zu bekämpfen, da er jur. Aufarbeitung nach Zusammenbruch des Systems ermöglicht, ohne dass es zu Konflikten mit dem strafrechtlich. Rückwirkungsverbot kommt.
Prinzipienargument
Rechtssystem besteht nicht nur aus strikten Regeln, sondern auch aus generellen Prinzipien (Rechtsstaats-, Demokratie-, Sozialstaatsprinzip im GG), die bei der Auslegung zu berücksichtigen sind
➡️ Zusammenhang zwischen Recht und Moral
Unerheblichkeitsargument
Recht, so moralisch verwerflich es auch wäre, würde immer noch Recht sein
Sprechakttheorie
Assertive = behauptende Sprechakte mit Wort-auf-Welt-Ausrichtung, beschreiben, wie die Welt ist Direktive = normative Sprechakte mit Welt-auf-Wort-Ausrichtung, sagen, wie die Welt sein soll
Nicht-Erkennbarkeitsargument
Menschen sei Erkenntnis von objektiv geltenden Gerechtigkeitsprinzipien nicht möglich, menschliche Vernunft könne nur relative Werte begreifen
➡️ keine logisch zwingende Norm existent
➡️ Sollen-Sein-Fehlschluss (Humes Gesetz)
Normtypen nach Adressatenkreis
generelle Normen - unbestimmter Adressatenkreis
individuelle Normen - bestimmte, konkret bezeichnete Personen
Normtypen nach Anwendungsbedingung
unbedingte (kategorische) Normen: Sollensinhalt gilt unmittelbar, d.h. unabhängig vom Eintritt irgendwelcher Bedingungen
bedingte Normen: Sollensinhalt gilt erst bei Eintritt einer bestimmten Bedingung
Standard-Modell der Rechtsnorm
Verhalten wird sanktioniert, weil es verboten ist
Sanktions-Modell der Rechtsnorm
Verhalten ist verboten, weil es sanktioniert wird
Humes Gesetz
Beschreibende Aussagen über das, was ist (Sein) bzw. nicht ist, gehen auf Aussagen über, was sein sollte bzw. nicht sein sollte
Sein - Sollen - Fehlschluss
Deskriptiv ➡️ normativ nicht logisch möglich
Was macht eine Norm zu einer Rechtsnorm?
Rechtsnormen erlauben oder gebieten unter bestimmten Voraussetzungen Zwangsakte
Sprechakttheorie ➡️ Sprechakt drückt eine Norm aus, wenn
seine Bedeutung darin besteht, dass eine andere Person sich in einer gewissen Art & Weise verhalten soll, der Sprechakt also ein Sollen zum Gegenstand hat
Naturrecht
Recht, das dem gesetzten (positiven) Recht übergeordnet sein soll
Rechtspositivismus
Eine Rechtsanwendung ist dann als positivistisch zu bezeichnen, wenn sie sich nur am vorgegebenen Gesetz orientiert und gegenüber außerrechtlichen Prinzipien undurchlässig ist.
Einwände gegen das Sanktionsmodell
- Sanktionsmodell könne Kompetenzen, die das Recht dem Bürger einräumt, nicht erfassen
- Sanktionsmodell verzerre Funktionsweise des Rechts
- Sanktionstheorie könne nicht zwischen Strafe und Übel unterscheiden
- soziologische Perspektive
➡️ Sanktionstheorie beruht auf falschem Menschenverständnis und falschem Verhaltensmodell
Subjektiver - objektiver Sinn nach Kelsen
Subj. = nur aus Sicht des Auffordernden gültig Obj. = Sinn einer geltenden, den Adressaten verpflichtenden Norm, obj. Sinn eines Sollens durch eine höhere Rechtsnorm
Souveränität als Quelle der Rechtserzeugungsmacht
Souverän könne Normen in Geltung setzen, ihm wird gewohnheitsmäßig gehorcht und er gehorcht niemand
Grundnorm
Als höchste/oberste Norm vorausgesetzt
dient allein dazu, Verfassung Rechtsgeltung zu verschaffen
rein formaler Natur
hypothetische Grundlage, “transzendental-logische Voraussetzung”
Rule of recognition
Oberste Norm, beinhaltet die Kriterien für die Identifikation von Regeln als geltendes Recht
Tatsächlich existierende soziale Regel, die in gesellschaftlicher Praxis zum Ausdruck komme
Infiniter Regress
Nicht möglich, Ermächtigungsgrundlage zu erlassen, da dazu niemand berechtigt
Ethischer Kognitivismus
Mensch könne auch im Bereich der Moral echtes Wissen erwerben, moralische Erkenntnis möglich
Ethischer Naturalismus
Bewertungen lassen sich auf Tatsachen zurückführen, z.B. Begriffliche Reduktion ("moralisch richtig" = "nützlich für die Gesellschaft")
Ethischer Realismus
Objekte, Ereignisse oder Zustände der natürlichen Welt würden neben ihren nicht normativen Eigenschaften auch noch normative Eigenschaften besitzen, die ihnen unabhängig von unseren subjektiven Bewertungen zukommen und die wir auch erkennen können
Ethischer Platonismus
Neben unserer Welt existieren noch eine weitere eigene normative Welt, die ebenfalls für uns erkennbar ist und der objektive moralische Werte in einer eigenständigen Existenzform angehörten
Abstrakte Ideale Entitäten
Intuitionsismus
Mensch besitze neben 5 Sinnen noch ein weiteres besonderes moralisches Erkenntnisvermögen, die moralische Intuition; durch unmittelbares Fühlen/Anschauen sei es dem Menschen möglich, einen direkten Zugang zu den behaupteten “objektiven Werten” beziehungsweise “objektiven Normen” zu erlangen, ohne dass es irgendeiner direkten oder indirekten naturgesetzlichen erklärbaren Einwirkung auf seine Sinnesorgane bedürfe
Reine Vernunfterkenntnis
Moralische Erkenntnis durch gedankliche Einsicht in die Richtigkeit einer Norm oder Handlung, rational + a priori bestimmbar
Kenntnis, dass bestimmte Handlung oder Norm einem moralischen Beurteilungsmaßstab entspricht beziehungsweise widerspricht
Kenntnis dieses Maßstabes selbst
Interpretationsprobleme
Keine Sekundärnorm die Auslegung von Primärnormen näher bestimmt
Probleme bei Auslegung, Deutung etc.
Anpassungsprobleme
Reaktion auf Anpassungsbedarf (geänderte Umstände sodass primäre Norm nicht mehr zeitgemäß, ineffizient oder lückenhaft) nicht schnell oder unmittelbar möglich, Sekundäre Normen würde Kompetenz zur Aufhebung, Änderung und Einführung regeln
Durchsetzungsprobleme
Keine Sekundärnorm, die kläre, wer über Vorliegen eines Verstoßes gegen die primäre Norm entscheide, sowie auf welche Weise und durch wen Verstoß geahndet würde