Rechtsphilosophie Flashcards
Unerträglichkeitsthese
Unerträglich ungerechtes Gesetz wird nicht angewendet, da keine Rechtsgeltung
Formale Kriterien, damit Norm als Recht angesehen wird
- korrekte Setzung der Normen in einem bestimmten Verfahren durch eine autorisierte Instanz
- und/oder ihre soziale Wirksamkeit (Anerkennung durch Bevölkerung und/ oder zwangsweise Durchsetzung)
Radbruchsche Formel
Wenn eine Norm Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt, entbehrt sie der Rechtsnatur, da Idee des Rechts = Gerechtigkeit
Verleugnungsthese
Gesetzesvorschrift, die von vornherein nicht auf Gerechtigkeit bezogen ist, ist schlicht Nicht-Recht.
Unrechtsargument
Moralbezogener Rechtsbegriff könne sich gegen staatliches Unrecht wehren.
Wehrlosigkeitsthese
Rechtspositivismus habe durch Gehorsamkeitsthese den deutschen Juristenstand gegen NS-Regime wehrlos gemacht.
Effektivitätsargument
Verwendung eines moralbezogenen Rechtsbegriffs grds. effektiver, wenn es darum geht, staatliches Unrecht zu verhindern und zu bekämpfen, da er jur. Aufarbeitung nach Zusammenbruch des Systems ermöglicht, ohne dass es zu Konflikten mit dem strafrechtlich. Rückwirkungsverbot kommt.
Prinzipienargument
Rechtssystem besteht nicht nur aus strikten Regeln, sondern auch aus generellen Prinzipien (Rechtsstaats-, Demokratie-, Sozialstaatsprinzip im GG), die bei der Auslegung zu berücksichtigen sind
➡️ Zusammenhang zwischen Recht und Moral
Unerheblichkeitsargument
Recht, so moralisch verwerflich es auch wäre, würde immer noch Recht sein
Sprechakttheorie
Assertive = behauptende Sprechakte mit Wort-auf-Welt-Ausrichtung, beschreiben, wie die Welt ist Direktive = normative Sprechakte mit Welt-auf-Wort-Ausrichtung, sagen, wie die Welt sein soll
Nicht-Erkennbarkeitsargument
Menschen sei Erkenntnis von objektiv geltenden Gerechtigkeitsprinzipien nicht möglich, menschliche Vernunft könne nur relative Werte begreifen
➡️ keine logisch zwingende Norm existent
➡️ Sollen-Sein-Fehlschluss (Humes Gesetz)
Normtypen nach Adressatenkreis
generelle Normen - unbestimmter Adressatenkreis
individuelle Normen - bestimmte, konkret bezeichnete Personen
Normtypen nach Anwendungsbedingung
unbedingte (kategorische) Normen: Sollensinhalt gilt unmittelbar, d.h. unabhängig vom Eintritt irgendwelcher Bedingungen
bedingte Normen: Sollensinhalt gilt erst bei Eintritt einer bestimmten Bedingung
Standard-Modell der Rechtsnorm
Verhalten wird sanktioniert, weil es verboten ist
Sanktions-Modell der Rechtsnorm
Verhalten ist verboten, weil es sanktioniert wird