Definitionen § 257 Flashcards
1
Q
Hilfe leisten
A
ist jedes Verhalten, das sowohl objektiv geeignet ist, die Vortat zu sichern, als auch subjektiv mit dieser Tendenz vorgenommen wird.
2
Q
Vorteile der Tat
A
sind sämtliche Verbesserungen der rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Lage des Vortäters, die ihm nach der Rechtsordnung nicht zustehen.
3
Q
Hilfe leisten nach Schwabe
A
Jede Handlung oder Unterlassung, die objektiv geeignet ist, die durch die Vortat erlangten oder entstandenen Vorteile dagegen zu sichern, dass sie dem Vortäter zugunsten des Verletzen entzogen werden.