Definitionen Flashcards
Mordlust
Aus Mordlust tötet, wem es allein darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen. Der
Täter muss also mit direktem Vorsatz handeln; dolus eventualis genügt nicht. Die Mordlust
ist dadurch gekennzeichnet, dass bei ihr der Tod des Opfers als solcher der einzige Zweck der
Tat ist. Danach tötet aus Mordlust insbesondere, wer allein aus Freude an der Vernichtung
eines Menschenlebens handelt.
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet anerkanntermaßen, wer erstens im Tötungsakt
selbst geschlechtliche Befriedigung sucht (Lustmord), wer zweitens tötet, um danach seine
sexuelle Lust an der Leiche zu befriedigen, oder wer drittens die Tötung seines Sexualobjekts
zumindest in Kauf nimmt, um typischerweise den Geschlechtsverkehr durchführen zu
können.
Habgier
Habgier bedeutet ein rücksichtsloses Streben nach Vermögensvorteilen um den Preis eines
Menschenlebens.
Niedrig
Niedrig ist ein Tötungsbeweggrund, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster
Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist. Der Beweggrund muss mithin in
deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag verwerflich sein. Die Einstufung
beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die
Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt.
Heimtückisch
Heimtückisch handelt, wer – in feindseliger Willensrichtung (streitig, im Zweifel weglassen) - die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt.
Grausam
Grausam tötet, wer dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder
seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt.
Mit gemeingefährlichen Mitteln
Mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, wer ein Tötungsmittel so einsetzt, dass er in der
konkreten Tatsituation die Ausdehnung der Gefahr auf andere Personen als das oder die individualisierte(n) Opfer nicht beherrschen und dadurch eine Mehrzahl weiterer Menschen
in Lebensgefahr bringen kann.
Ernöglichungsabsicht
Die – auf eine andere Straftat bezogene – Ermöglichungsabsicht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Täter die Tötung als funktionales Mittel einsetzt, um durch eine andere Tathandlung weiteres kriminelles Unrecht begehen zu können.
Verdeckungsabsicht
Die Verdeckungsabsicht wird durch das Streben des Täters charakterisiert, sich der Entdeckung wegen einer vorangegangenen Straftat zu entziehen.