Definitionen § 251 Flashcards
1
Q
Leichtfertig
A
handelt, wer besonders sorgfaltspflichtwidrig agiert, indem er aus besonderer Gleichgültigkeit oder aus besonderem Leichtsinn, die sich aufdrängende Möglichkeit des jeweiligen Erfolgs außer Acht lässt.
2
Q
Tatbestandlicher Gefahrzusammenhang
A
Wird der Tod des Opfers durch die Nötigung bewirkt, dann normalerweise (+)
Unterbrechung, wenn Opfer selbst oder Dritte den Tod herbeiführen